ÖSTERREICHISCHER AMATEUR BODY-BUILDING VERBAND

ÖABBV-IFBB/AUSTRIA
President Mag. Axel Bauer

Strohgasse 16/10 A-1030 Wien
Telefon (+43 1) 710 54 99 Telefax (+43 1) 710 5499-9
E-MAIL: axel.bauer@chello.at

ANGESCHLOSSEN AN:
INTERNATIONAL FEDERATION OF BODY-BUILDERS (IFBB)
GENERAL ASSOCIATION OF INTERNATIONAL SPORTS FEDERATIONS (GAISF)
INTERNATIONAL COUNCIL OF SPORT UND PHYSICAL EDUCATIONS (UNESCO)
UNION OF INTERNATIONAL ASSOCIATIONS (UIA)

 

An alle Athletinnen und Athleten,
Funktionäre und Verbandspersonen
des ÖABBV-IFBB/Austria

 

R U N D S C H R E I B E N   I V/9 9

 

I. Vorläufiger Terminkalender 2000:

Folgender vorläufitger Terminkalender wurde anläßlich der Kalenderkonferenz
des ÖABBV-IFBB/Austria am 04.12.1999 festgelegt:

 

Vorläufiger Terminkalender 2000

 

II. Verfahren Mario VOLPE - ÖABBV-IFBB/Austria, Geschäftszahl 20 Cg 118/97 f des LG für ZRS Graz:

Dieser seit über drei Jahren gerichtsanhängige Prozeß wurde nunmehr rechtskräftig beendet:

Mit dem Beschluß des Obersten Gerichtshofs vom 21.10.1999, welcher dem ÖABBV-IFBB/Austria am 22.11.1999 zugestellt wurde, wurde die Revision des ÖABBV-IFBB/Austria zurückgewiesen, so daß das Urteil des Oberlandesgerichtes Graz vom 18.03.1999 bestätigt wurde. Dannach wurde das mit Berufung durch den ÖABBV-IFBB/Austria angefochtene Ersturteil mit der Maßgabe bestätigt, daß es in seinem Hauptpunkt zu lauten hat: "Es wird festgestellt, daß der Ausschluß des Klägers aus dem beklagten Verein unwirksam ist und der Kläger die Rechte und Pflichten einer Verbandsperson im Sinne der Satzungen und Ausführungsbestimmungen der beklagten Partei erfangen kann."

Dieser Prozeß hat dem ÖABBV-IFBB/Austria über S 200.000,-- an Prozeßkosten verursacht, die besser für den Bodybuildingsport verwendet werden hätten können, wenn Mario Volpe von einer Klagseinbringung abgesehen hätte.

Die Geschehnisse, die zu diesem-unerfreulichen und sinnlosen-Prozeß geführt haben liegen schon viele Jahre zurück, so daß es notwendig erscheint zum besseren Verständnis der Entscheidung diese wie folgt zu rekapitulieren.:

Am 26.09.1994 wurden in einer informativen Zusammenkunft mehrerer Mitglieder des Vorstands des ÖABBV-IFBB/Austria verschiedene schwerwiegende Vorwürfe gegen Mario Volpe erhoben, so daß Manfred Wagner die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen Mario Volpe beantragte. Nach Durchführung einer Disziplinarverhandlung am 31.01.1994 faßte der Verbandsdisziplinarausschuß ein auf Ausschluß des Mario Volpe lautendes Disziplinarerkenntnis, darüber hinaus verfügte der damalige Präsident des ÖABBV-IFBB/Austria Ing. Walter Wusche am 06.12.1994 in Form einer ex-präsidio-Entscheidung den Ausschluß des Mario Volpe aus dem ÖABBV-IFBB/Austria, wobei er auch aller seiner Funktionen - auch im Wiener Landesverband  enthoben wurde. In der am 21.01.1995 stattgefundenen ordentlichen Generalversammlung des ÖABBV-IFBB/Austria wurde das auf Ausschluß des Mario Volpe lautende Disziplinarerkenntnis einstimmig angenommen, ebenso wurde die ex-präsidio-Entscheidung des Präsidenten Ing. Walter Wusche auf Ausschluß des Mario Volpe einstimmig bestätigt. Hintergrund dieser massiven vorgangsweise des ÖABBV-IFBB/Austria gegen Mario Volpe war das Faktum, daß viele Funktionäre mit Herrn Volpe nicht zusammenarbeiten konnten, immer wieder kam es zu Streitigkeiten, so daß die Verbandsarbeit behindert wurde. aus diesem Grund stellten sich auch alle Teilnehmer der Generalversammlung am 21.01.1995 voll hinter die Entscheidung Herrn Volpe aus dem Verband auszuschließen. Rein beispielhaft sei auch erwähnt, daß etwa der TABBV/IFBB mit Schreiben vom 18.12.1994 Herrn Volpe mitgeteilt hat, daß

"auch wir feststellen, daß Ihre herrschende Umgangsweise eine freundschaftliche Beziehung gegenüber den Verbandsorganen in jeder Weise vermissen läßt. Außerdem ist es jedem von uns unverständlich, eine ehrenamtlich geführte Funktion um jeden Preis ausüben zu wollen. Keinesfalls ist die nun schon seit geraumer Zeit andauernde Streitsituation innerhalb des ÖABBV-Vorstandes dem OABBV mit seinen Landesverbänden dienlich oder gar förderlich."

Obwohl der ÖABBV-IFBB/Austria Herrn Volpe unmißverständlich zum Ausdruck gebracht hat, daß er auf seine Mitarbeit keinen Wert legt, agiert Herr Volpe immer wieder bei internationalen Meisterschaften, kleidet sich dort wie ein Funktionär und vermittelt dadurch den Eindruck, er gehöre nach wie vor zu uns. Bekanntlich gibt es Athleten, die dem ÖABBV-IFBB/Austria angehören, welche sich der Dienste der Mario Volpe bedienen. Dies hat schon in der Zeit, als Mario Volpe nach dem Verband angehörte, zu zahlreichen Streitereien geführt, da Volpe für seine Athleten auch bei den Kampfrichtern, insbesondere in seiner Funktion als Hauptschiedsrichter, intervenierte. Athleten, die nicht bei ihm trainierten, wurden abfällig kritisiert, so geschehen zuletzt bei der WM in Bratislava, wobei sich Herr Volpe zu einer unsachlichen und unfairen Kritik unseres Top-Athleten und Präsidenten des SABBV/IFBB, Manfred Petautschnig, verstieg. Legendär sind aber auch die Streitgeschichten zwischen Volpe und ehemals von ihm betreuten Athleten, die sich dann von ihm abwandten. Erwähnenswert ist insbesondere die Beziehung zwischen Mario Volpe und Mustafa Mohammed, welche sogar in der Zeitschrift "Wiener" Nr. 152/1992 in einem Artikel "Sport intim" behandelt wurde. Mustafa Mohammed behauptete damals sinngemäß, er sei von Volpe sexuell belästigt worden. Damals stellte der ÖABBV-IFBB/Austria Herrn Volpe zur Rechtsverfolgung  S 20.000,-- zur Verfügung. Auch Alfred Neugebauer (Vize-Europameister 1987) hat so seine Erfahrungen mit Herrn Volpe gemacht: Er wurde wegen Duldung (!!!) wiederholter Beschimpfungen gegenüber Herrn Volpe durch einen Dritten (Gernot Schreiner) auf zwei Monate unbedingt für alle Tätigkeiten innerhalb der IFBB und des Dachverbandes der österreichischen Amateur Bodybuilding Verbände gesperrt und zusätzlich mit einer strengen Verwarnung belegt (Rundschreiben II/88).

Mit dem ursprünglichen Klagebehren begehrte Volpe die Feststellung, daß sein Ausschluß aus dem ÖABBV-IFBB/Austria unwirksam ist und ihm weiterhin sämtliche aus der Mitgliedschaft zum beklagten Verein erfließenden Rechte und Pflichten zustehen. Der ÖABBV-IFBB/Austria bekämpfte dieses Klagebegehren, da er verhindern wollte, daß Herr Volpe über die Hintertür eines Zivilprozesses wieder in Vereinsfunktion eingesetzt wird. In der Klagebeantwortung wurden verschiedene Gründe vorgetragen, die eine Zusammenarbeit mit Mario Volpe für den Verband unzumutbar erscheinen lassen. Darunter wurde auch behauptet, daß es im zuge der Tätigkeit des Mario Volpe als Trainer zu Beanstandungen gekommen sei und beim damaligen Präsidenten Ing. Walter Wusche, von Eltern von Athleten Beschwerde darüber geführt wurde, daß der Kläger nicht nur rein sportliche, sondern auch sexuelle Interessen für seine Schützlinge hätte. Zu diesem Vorbringen sagte der Zeuge Ing. Walter Wusche in der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 15.12.1997 folgendes aus:

" Seit Beginn seiner Tätigkeit in der Beklagen (gemeint ist der ÖABBV-IFBB/Austria) kamen immer wieder Anrufe von Eltern wegen Übergriffen des Klägers (Mario Volpe) gegenüber ihren Kindern .... Ich kann mich noch an einige Eltern erinnern, die angerufen haben. Ich weiß auch noch deren Namen, den ich aber nicht preisgeben will. Es ist so, daß ich diese Eltern nicht nennen will, da dies schon einige Zeit zurückliegt, unter Umständen das Kind gar nicht mehr mit dem Sport in Berührung ist."

Im Rahmen ihrer rechtlichen Beurteilung stellten die involvierten Gerichte bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit des Ausschlusses des Mario Volpe aus dem ÖABBV-IFBB/Austria ausschließlich auf die Einhaltung von Formalvorschriften des Disziplinarverfahrens ab und befaßten sich überhaupt nicht mit der Frage, ob der Ausschluß des Mario Volpe inhaltlich begründet wäre. An sich hätte also die vorliegende Formalentscheidung dazu führen müssen, daß das Disziplinarverfahren wiederholt und ein neues Erkenntnis gefaßt wird. Dieser Schritt hat sich freilich schon dadurch erübrigt, daß mit der der Sicherheitsdirektion für Wien, Vereinsangelegenheiten, am 19.04.1999 angezeigten und von ihr bewilligen Satzungsänderungen klar gelegt wurde, daß Mario Volpe weder Mitglied des ÖABBV-IFBB/Austria, noch in seiner sonstigen Funktion für den Verband tätig werden kann, insbesondere auch nicht als Funktionär oder Vertreter eines Mitglieds oder einer Verbandsperson des ÖABBV-IFBB Austria (lex Volpe).

Sollte Herr Volpe also behaupten, daß er zufolge des Ausgangs des im Betreff genannten Verfahrens dem Verband wieder angehört bzw. gar Funktionär ist, so entspricht dies nicht den Tatsachen. So versuchte Herr Volpe z.B. vergeblich zur Sitzung des erweiterte Verbandsvorstandes am 04.12.1999 eingeladen zu werden. Ebenso erfolglos blieb eine Intervention Volpes beim Präsidenten des WABBV/IFBB, Klaus Wallhof. Volpe hat im Top Gym mittlerweile "Hausverbot" und wurde ihm ausdrücklich mitgeteilt, daü Herr Wallhof mit ihm keinen Kontakt mehr wünscht. Wenn Mario Volpe glaubt, daßü er sich im Verband soziale Akzeptanz verschaffen kann, in dem er gegen den Verband prozessiert und dadurch dem Verband finanziellen Schaden zufügt, dann irrt er, er schädigt dadurch nicht nur die Athleten, sondern auch das Ansehen unseres Sportes in der Öffentlichkeit:

 

                  Mit sportlichen Grüßen

 

                Axel Bauer                                                                                               Günther Schulz

               Präsident                                                                                                    Schriftführer