ÖABBV-IFBB/AUSTRIA

 

 

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Präsident: Mag. Axel Bauer

Strohgasse 16/10   A-1030 Wien
Telefon +43 (1) 710 54 99, Telefax +43 (1) 710 54 99-9
E-mail: axel.bauer@chello.at

Angeschlossen an:
International Federation of Bodybuilders (IFBB), GAISF, UNESCO und UIA


An alle Athletinnen und Athleten,
Funktionäre und Verbandspersonen
des ÖABBV-IFBB / Austria
 

RUNDSCHREIBEN III / 2002

 

I. Internationaler Austria Cup 2002 – WM – Qualifikation der Männer - Wiener Landesmeisterschaften 2002

 Der diesjährige internationale Austria Cup findet am 12.10.2002 im Haus der Begegnung Donaustadt, 1220 Wien, Bernoullistraße 1 statt und wird vom Fitnessstudio Top Gym (Top Gym Fitnessstudio Betriebs GmbH) veranstaltet. Zum Wettkampf eingeladen wurde ein ungarisches Team von 5 Fitnessathletinnen. In einem finden Sie die Ausschreibung dieser Veranstaltung: 

                                                                 ( Link zur Ausschreibung)
 

 

 II. Grand Prix Slowakei 12.10.2002 Trnava/Slowakei 

Der slowakische Body Building und Powerlifting Verband hat ein österreichisches Team zum 13. Grand Prix Slowakia am 12.10.2002 in Trnava/Slowakei eingeladen. Der Wettkampf ist in den Kategorien Männer -70 kg, Männer -80 kg, Männer -90 kg und Männer über 90 kg ausgeschrieben, der Gesamtsieger erhält einen Pokal und ein Fitnessgerät im Wert von SLK 25.000,00, die Sieger der einzelnen Kategorien erhal-ten einen Pokal und ein Preisgeld in Höhe von SLK 7.000,00, die Finalisten der ein-zelnen Kategorien erhalten Sachpreise. 

Athleten, die an der Teilnahme an diesem Wettkampf interessiert sind mögen sich unverzüglich beim Präsidenten des ÖABBV-IFBB Austria, Herrn Mag. Axel Bauer, 1030 Wien, Strohgasse 16/10, TelNr. 710 54 99-0, e-mail: axel.bauer@chello.at melden. 

 

 

 III. Wettkampfbestimmungen für die neu eingeführte Klasse „Bodyfitness“: 


BODYFITNESS – WETTKAMPFBESTIMMUNGEN 

Wichtiger Hinweis für alle nationalen Verbände: 

Die Bodyfitness Wettkampfbestimmungen treten bei der ersten Amateurmeisterschaft des Bodyfitness-Bewerbes, welche gemeinsam mit dem IFBB Amateurweltmeisterschaften der Damen Bodybuilding- und Fitnessklassen in Brno, Tschechische Republik, vom 04. – 07.10.2002 abgehalten werden, in Kraft.

In Vorbereitung auf die Wettkampfsaison 2003 werden allfällige Verbesserungsvorschläge zu diesen Wettkampfbestimmungen durch das IFBB Exekutive Council und den IFBB Kongress, der vom 24. – 28.10.2002 in Kairo, Ägypten stattfindet, erstattet. 

Das endgültige Regelwerk betreffend die Bodyfitness - Bewerbe wird an alle nationalen Verbände bis 31.01.2003 verteilt. 

Artikel 1 – Generelle Bestimmungen: 

Bodyfitness wird als neue Disziplin eingeführt, da sich herausgestellt hat, daß es einen Bedarf an Fitnesswettkämpfen bei welchem keine Kür durchgeführt wird, gibt. Bei Bodyfitness liegt das Schwergewicht auf der Ästhetik und Schönheit kombiniert mit einem athletischen Körper. 


Artikel 2 – Kategorien: 

Es gibt zwei Kategorien bei Bodyfitnessbewerben wie folgt:

1. Bis einschließlich 164 cm Körpergröße
2. Über 164 cm Körpergröße


Artikel 3 – Wettkampfrunden:

Bodyfitness besteht aus folgenden Wettkampfrunden: 

1. Vorwahl – Runde 1 (Zweiteiliger Bikini) 
2. Vorwahl – Runde 2 (Einteiliger Badeanzug) 
3. Finale – Runde 3 (Zweiteiliger Bikini) 


Artikel 4 – Eliminationsrunde: 

Eine Eliminationsrunde wird abgehalten, wenn mehr als 15 Teilnehmer in einer Kategorie am Start sind. Die Eliminationsrunde wird wie folgt abgehalten: 

1. Die Wettkampfbekleidung für die Eliminationsrunde ist die gleiche wir für die Runde 1 (zweiteiliger Bikini) 
2. Alle Teilnehmerinnen dieser Kategorie sollen gemeinsam auf die Bühne in der Reihenfolge der Startnummer gebracht
    werden und sich in einer Linie aufstellen. 
3. Das Line up wird sodann in zwei gleich große Gruppen aufgeteilt und zwar so, daß sich eine Gruppe auf dem
    rechten, die andere auf dem linken Rand der Bühne befindet. Die Mitte der Bühne soll für die Vergleichswertungen
    freigehalten werden. 
4. In der Reihenfolge der Startnummern werden dann Gruppen von nicht mehr als fünf Teilnehmerinnen gleichzeitig zur 
    Mitte der Bühne geführt, wo sie zur Ausführung der vier Vierteldrehungen bestimmt werden. 
5. Nach der Beendigung der Vergleichswertungen (Vierteldrehungen) werden die Teilnehmerinnen der Kategorie  
    wiederum in einer geschlossenen Linie in Reihenfolge der Startnummern zur Aufstellung gebracht, 
    bevor sie die Bühne verlassen. 


Artikel 5 – Bewertung der Eliminationsrunde: 
Die Bewertung der Eliminationsrunde erfolgt nach folgenden Vorschriften: 

1. Wenn es mehr als 21 Teilnehmer gibt, werden von den Kampfrichtern die Besten 15 durch Kreuzwertung neben der
    Startnummer der Teilnehmerin ermittelt (der Wertungsrichter markiert die besten 15 durch Eintragung eines X bei der 
    Startnummer der betreffenden Teilnehmerin).
2. Wenn zwischen 16 und 21 Teilnehmerinnen in einer Klasse sind werden zwischen 1 und 6 Teilnehmerinnen  dadurch 
    eliminiert, daß ein X neben ihre Startnummer gesetzt wird. 
3. Nur die besten 15 Teilnehmerinnen steigen in die erste Runde (zweiteiliger Bikini) auf. 

Artikel 6 – Wettkampfbekleidung für Runde 1 (zweiteiliger Bikini):

Die Wettkampfbekleidung für Runde 1 (zweiteiliger Bikini) hat den folgenden Anforderungen zu entsprechen: 

1. Der Bikini muß zweiteilig, glatt und undurchsichtig sein.
2. Die Farbe des Bikinis muß tiefschwarz sein. 
3. Das Material des Bikinis muß Stoff sein (kein Plastik, Gummi oder ähnliches Material) 
4. Der Bikini muß matt sein (glänzendes Material ist nicht erlaubt)
5. Der Bikini darf keine Ornamente, Anhänger, ausgefranste Ecken oder Ränder haben. 
6. Der Bikini muß mindestens die Hälfte des Gluteus Maximus und der Vorderseite bedecken. 
7. Während dieser Runde werden Stöckelschuhe getragen. Es muß sich dabei um einen klassischen schwarzen
    Stilettopump mit geschlossener Zehe und Ferse handeln. Die Sohle darf nicht stärker als 6,35 mm sein, der
    Stöckel darf nicht höher als 127 mm sein. Plateauschuhe sind strengstens verboten. 
8. Das Haar darf gestylt sein. 
9. Mit Ausnahme eines Eheringes und/oder kleinen Ohrsteckern darf kein Schmuck getragen werden. 
10.Der höchste anwesende Funktionär oder ein abgeordneter Repräsentant hat das Recht festzustellen, ob die 
     Wettkampfbekleidung eines Athleten dem akzeptablen Standard des guten Geschmacks entspricht.


Artikel 7 – Präsentation der Runde 1 (zweiteiliger Bikini):

Der Ablauf der Runde 1 (zweiteiliger Bikini) läuft wie folgt ab:

1. Sämtliche Teilnehmerinnen werden auf die Bühne gerufen und nehmen in einer Linie in Reihenfolge der Startnummern
    Aufstellung. 
2. Das Line up wird dann in 2 gleich große Gruppen aufgeteilt und so auf der Bühne verteilt, daß eine Gruppe am
    rechten, die andere Gruppe am linken Bühnenrand Aufstellung nimmt. Die Mitte der Bühne wird für die Vergleiche
    freigelassen. 
3. In Reihenfolge der Startnummern und in Gruppen von nicht mehr als 5 Athleten gleichzeitig wird jede Gruppe zur Mitte
    der Bühne gebeten, wo sie die folgenden Vierteldrehungen ausführen:

o Vierteldrehung nach rechts 
o Vierteldrehung nach rückwärts
o Vierteldrehung nach rechts 
o Vierteldrehung nach vorne 

4. Diese anfängliche Gruppierung der Athleten und deren Ausführung der Vierteldrehungen soll den Kampfrichtern als
    Hilfsmittel dafür dienen jene Athletinnen auszuwählen, welche an den dann folgenden Vergleichen teilnehmen. 
5. Die Kampfrichter haben dann das Recht individuelle Vergleiche zu fordern. Nicht weniger als drei und nicht mehr als 5
    Athletinnen dürfen gleichzeitig miteinander verglichen werden. Der Hauptschiedsrichter oder der auf der Bühne
    befindliche Anweiser hat das Recht abweichende Vergleichswünsche der Wertungsrichter zu korrigieren. 
6. Alle Vergleiche sind in der Bühnenmitte auszuführen in der Reihenfolge von links nach rechts wie von den
    Kampfrichtern verlangt. 
7. Jeder Kampfrichter hat das Recht zumindest eine Vergleichswertung zu beantragen. Die Zulassung zusätzlicher
    Vergleichswertungen unterliegt der Entscheidung des Hauptschiedsrichters oder des auf der Bühne befindlichen
    Anweisers. 
8. Alle Teilnehmerinnen müssen sich mindestens einer Vergleichswertung unterziehen. 
9. Nach dem letzten Vergleich gehen alle Teilnehmerinnen zurück in das Line up und nehmen in Reihenfolge der
    Startnummern neuerlich am Bühnenhintergrund Aufstellung, bevor sie die Bühne verlassen. 


Artikel 8 – Bewertung der Runde 1 (zweiteiliger Bikini):

Die Bewertung der Runde 1 (zweiteiliger Bikini) geschieht wie folgt:

1. Jeder Kampfrichter weist jeder Athletin eine Platzziffer individuell zu wobei er sicher zu stellen hat, daß nicht zwei
    oder mehr Teilnehmerinnen die selbe Platzziffer erhalten. 
2. Bei neun Kampfrichtern werden die zweit höchsten und die zwei niedrigsten Bewertungen eliminiert. Die
    verbleibenden Platzziffern werden aufaddiert und ergeben das Runde 1 Zwischenergebnis und die Runde 1 Platzziffer.
    Gleichstände im Runde 1 Zwischenergebnis werden unter Anwendung der relativen Platzierungsmethode aufgelöst. 

Artikel 9 – Bewertungskriterien der Runde 1 (zweiteiliger Bikini):

Bei der Runde 1 (zweiteiliger Bikini) sind folgende Bewertungsrichtlinien heranzuziehen:

1. Der Kampfrichter soll zunächst den athletischen Gesamteindruck des Körpers einschätzen. Diese Beurteilung
 beginnt beim Kopf und geht dann abwärts, wobei der gesamte Körper zu berücksichtigen ist. Bei der Beurteilung ist zunächst der generelle Gesamteindruck des Körpers zu berücksichtigen, es sind aber auch das Haar und das Gesicht (Schönheit des Gesichtes) mit zu bewerten. Die gesamte athletische Entwicklung der Muskulatur, die Präsentation eines harmonischen und symmetrisch entwickelten Körpers, der Zustand der Haut und die Hauttönung sowie die Fähigkeit der Athletin sich selbstbewußt und mit Anmut und Granzie zu präsentieren sind zu bewerten. 

2. Der Körper ist nach dem Standard des gesamten Muskeltonus erzielt durch athletische Anstrengung zu bewerten. Die Muskelgruppen sollen von fester und runder Erscheinung mit einem geringen Körperfettanteil sein. Der Körper soll weder exzessiv muskulös noch exzessiv schlank sein und soll frei von tiefen Muskeleinschnitten und/oder Muskelteilung sein. Körper die zu muskulös oder zu schlank sind, müssen heruntergewertet werden. 

3. Die Bewertung soll auch Bedacht nehmen auf die Straffheit und die Tönung der Haut. Die Haut soll weich und gesund erscheinen ohne Cellulite. Das Gesicht, das Haar und das Make-up sollen die gesamte Erscheinung der Athletin unterstreichen. 

4. In seine Beurteilung muß der Kampfrichter die gesamte Präsentation der Athletin von dem Moment des Betretens der Bühne bis zu dem Moment des Verlassens der Bühne berücksichtigen. Während der gesamten Zeit muß die Fitnessathletin nach dem Beurteilungskriterium eines gesunden, fitten und athletischen Körpers in einer attraktiv präsentierten Gesamterscheinung beurteilt werden. 


Artikel 10 – Bekleidungsvorschriften für Runde 2 (einteiliger Badeanzug) 

Die Bekleidung für Runde 2(einteiliger Badeanzug) muß folgenden Kriterien entspre-chen: 

1. Einteiliger Badeanzug
2. Farbe, Material, Oberflächenstruktur sind der Wahl der Athletin überlassen. 
3. Die Badeanzüge müssen mindestens die Hälfte des Gluteus Maximus und die gesamte Vorderseite bedecken. 
4. Während dieser Runde werden Stöckelschuhe getragen. Es muß sich dabei um einen klassischen Stilettopump mit
    geschlossener Zehe und Ferse handeln, die Farbe ist der Wahl der Athletin überlassen. Die Sohle darf nicht dicker
    als 6,35 mm sein, der Stöckel darf nicht höher als 127 mm sein. Plateauschuhe sind strengstens verboten. 
5. Das Haar darf gestylt sein. 
6. In begrenztem Umfang darf Schmuck getragen werden. 
7. Der Hauptschiedsrichter oder ein delegierter Vertreter hat das Recht bindend festzustellen, ob die
    Wettkampfbekleidung einer Athletin dem akzeptierten Standard des guten Geschmacks und der Anständigkeit
    entspricht. 


Artikel 11 – Präsentation der Runde 2 (einteiliger Badeanzug):

Der Wettkampfablauf für Runde 2 (einteiliger Badeanzug) gestaltet sich wie folgt: 

1. Alle Teilnehmer werden auf die Bühne gebeten und bilden eine Linie in Reihenfolge der Startnummern.
2. Das Line up wird dann in 2 gleich große Gruppen aufgeteilt, die so auf der Bühne Aufstellung nehmen, daß sich eine
    Gruppe am rechten, die andere Gruppe am linken Bühnenrand befindet. Die Mitte der Bühne wird für die Vergleiche
    freigelassen. 
3. In numerischer Reihenfolge der Startnummern und in Gruppen von nicht mehr als 5 Athletinnen gleichzeitig hat jede
    Gruppe nach Anweisung zur Mitte der Bühne zu gehen und dort die Vierteldrehungen wie folgt ausführen:

o Vierteldrehung nach rechts 
o Vierteldrehung nach rückwärts
o Vierteldrehung nach rechts 
o Vierteldrehung nach vorne 

4. Die anfängliche Aufstellung der Athletinnen und die Durchführung der Vierteldrehungen soll den Kampfrichtern dazu
    dienen die Athletinnen auszuwählen, die an den danach folgenden Vergleichen teilnehmen sollen. 
5. Die Kampfrichter können nun individuell die Durchführung von Vergleichswertungen durch den auf der Bühne
    befindlichen Anweiser verlangen. Nicht weniger als drei und nicht mehr als 5 Athletinnen dürfen in einem Vergleich
    miteinander verglichen werden. Der Hauptschiedsrichter oder der auf der Bühne befindliche Anweiser hat das Recht
    den Richtlinien nicht entsprechende Vergleiche zurückzuweisen oder abzuändern. 
6. Alle Vergleiche sollen in der Bühnenmitte ausgeführt werden und zwar in der Reihenfolge von links nach rechts wie
    von dem Kampfrichter verlangt. 
7. Alle Kampfrichter haben die Möglichkeit zumindest ein Ansuchen um eine Vergleichswertung zu stellen. Alle
    zusätzlichen Ansuchen um Vergleichswertungen unterliegt der Diskretion des Hauptschiedsrichters oder des auf der
    Bühne befindlichen Anweisers. 
8. Alle Teilnehmerinnen müssen sich mindestens einem Vergleiche unterziehen. 
9. Nach Beendigung des letzten Vergleiches gehen alle Teilnehmerinnen zurück in das Line up und stellen sich in
    Reihenfolge der Startnummern auf bevor sie die Bühne verlassen. 


Artikel 12 – Bewertung der Runde 2 (einteiliger Badeanzug):
 
Die Bewertung der Runde 2 (einteiliger Badeanzug) geschieht wie folgt: 

1. Jeder Kampfrichter hat jeder Athletin eine individuelle Platzziffer zuzuweisen, wobei er sicher zu stellen hat, daß nicht
    zwei oder mehr Teilnehmerinnen die gleiche Platzziffer erhalten. 
2. Bei neun Kampfrichtern werden die zwei höchsten und die zwei niedrigsten Bewertungen eliminiert. Die übrigen
    Wertungen werden zu einem Runde 2 Zwischenergebnis aufaddiert. Dieses Zwischenergebnis wird dann zu dem Runde
   1 Zwischenergebnis dazugezählt und ergibt in Summe das Vorwahlergebnis und die Vorwahlplatzierung. Gleichstände
   im Runde 2 Zwischenergebnis müssen nicht aufgelöst werden. Gleichstände im Vorwahlergebnis sollen unter
   Anwendung der relativen Platzierungsmethode und des Runde 1 Ergebnisses der Athletin aufgelöst werden. 

Artikel 13 – Bewertungsrichtlinien für Runde 2 (einteiliger Badeanzug):

Runde 2 (einteiliger Badeanzug) wird nach folgenden Kriterien bewertet: 


1. Der Kampfrichter soll zunächst den athletischen Gesamteindruck des Körpers beurteilen. Diese Beurteilung beginnt beim Kopf und setzt sich abwärts fort, wobei der gesamte Körper zu beurteilen ist. Die Beurteilung, die beim generelle Gesamteindruck des Körpers beginnen soll, soll auch das Haar und das Gesicht (Schönheit des Gesichtes) berücksichtigen. Die gesamte athletische Entwicklung der Muskulatur, die Präsentation eines harmonischen und symetrisch entwickelten Körpers, der Zustand der Haut und die Hauttönung sowie die Fähigkeit der Athletin sich selbstbewußt und mit Anmut und Granzie zu präsentieren.

2. Der Körper soll nach dem Grad seines gesamten Muskeltonus erzielt durch athletische Anstrengung bewertet werden. Die Muskelgruppen sollen eine runde und fester Erscheinung mit einem geringen Grad von Körperfett haben. Der Körper darf weder exzessiv muskulös noch exzessiv schlank sein und soll frei von tiefen Muskeleinschnitten und/oder Muskelteilung sein. Körper die entweder als zu muskulös oder zu schlank erscheinen, müssen heruntergewertet werden.
 
3. Die Bewertung soll auch die Festigkeit und den Tonus der Haut berücksichtigen. Der Hauttonus soll weich und gesund erscheinen ohne Cellulite. Das Gesicht, das Haar und das Make up sollen die gesamte Erscheinung der Athletin unterstreichen.
 
4. Die Beurteilung des Körpers der Athletin durch den Kampfrichter soll die gesamte Präsentation der Athletin mit umfassen von dem Moment, in dem sie die Bühne betritt bis zu dem Moment, in dem sie die Bühne verläßt. Jederzeit muß die Fitnessathletin mit dem Schwergewicht auf der Präsentation eines gesunden, fitten und athletischen Körpers präsentiert in Form einer attraktiven Gesamterscheinung beurteilt werden.
 
5. Die Kampfrichter müssen berücksichtigen, daß der Gesamteindruck der Athletin anders sein kann, wenn sie einen einteiligen Badeanzug mit Stöckelschuhen trägt als wenn sie einen Bikini mit Stöckelschuhen trägt. Deshalb müssen die Kampfrichter sicherstellen, daß diese Runde unter einer neuen Perspektive beurteilt wird, sodaß gesichert ist, daß alle Athletinnen eine faire Beurteilung auf der Basis ihrer Wettkampfbekleidung in dieser Runde erhalten. 


Artikel 14 – Finale: 

Die Top 15 Finalisten der Vorwahl steigen in das Finale auf, welches aus einer Runde (zweiteiliger Bikini) besteht. 

Artikel 15 – Wettkampfbekleidung für Runde 3 (zweiteiliger Bikini):

Die Wettkampfbekleidung für Runde 3 (zweiteiliger Bikini) muß den folgenden Kriterien entsprechen: 

1. zweiteiliger Bikini 
2. Die Farbe, Material, Oberflächenstruktur sind dem Geschmack der Athletin überlassen. 
3. Während dieser Runde werden Stöckelschuhe getragen. Der Stil und die Farbe der Schuhe unterliegt dem Geschmack
    und der Auswahl der Athletin. Die Sohle der Schuhe darf nicht dicker als 6,35 mm sein. Die Stöckel dürfen nicht höher
    als 127 mm sein. Plateauschuhe sind strengstens verboten. 
4. Das Haar darf gestylt sein. 
5. Mit gewissen Beschränkungen darf Schmuck getragen werden. 
6. Der Hauptschiedsrichter oder ein delegierter Vertreter hat das Recht festzulegen ob die Wettkampfbekleidung einer
    Athletin dem akzeptierten Standard von Anständigkeit und gutem Geschmack entspricht. 


Artikel 16 – Präsentation der Runde 3 (zweiteiliger Bikini):

Der Wettkampfablauf der Runde 3 (zweiteiliger Bikini) ist folgender: 

1. Die Top 15 Finalisten werden auf die Bühne gerufen und bilden eine Reihe in numerischer Reihenfolge der
    Startnummern. 
2. In der Reihenfolge der Startnummern wird jede Athletin mit Startnummer, Name und Land vorgestellt.
3. Das gesamte Line up wird dazu angewiesen die vier Vierteldrehungen durchzuführen. 
4. Das gesamte Line up wird gebeten die Bühne zu verlassen. 
5. Die Top 6 Finalisten werden zurück auf die Bühne gerufen und nehmen in einer Einserreihe in der Reihenfolge der
    Startnummern Aufstellung. 
6. In einer Gruppe werden die 6 Finalistinnen dazu angewiesen die vier Vierteldrehungen durchzuführen. 
7. Das ganze Line up wird ersucht die Bühne zu verlassen. 


Artikel 17 – Bewertung der Runde 3 (zweiteiliger Bikini:
 
Die Bewertung für Runde 3 (zweiteiliger Bikini) wird wie folgt durchgeführt:

1. Jeder Kampfrichter wir den Top 6 Finalistinnen eine individuelle Platzziffer zuordnen, wobei er sicher zu stellen hat, daß
    nicht zwei oder mehrere Athletinnen die gleiche Platzziffer erhalten. 
2. Bei neun Kampfrichtern werden die beiden höchsten und die beiden niedrigsten Platzziffern eliminiert. Die
    verbleibenden Platzziffern werden aufaddiert zum Runde 3 Zwischenergebnis. Das Runde 3 Zwischenergebnis wird dann
    dem Vorwahlzwischenergebnis hinzugezählt und ergibt die endgültige Platzziffer und die endgültige Platzierung.
    Gleichstände im Runde 3 Zwischenergebnis müssen nicht aufgelöst werden. Gleichstände in der Finalplatzziffer werden
    unter Anwendung der relativen Platzierungsmethode und dem Runde 3 Zwischenergebnis der Athletin aufgelöst. 

Artikel 18 – Bewertungskriterien für Runde 3 (zweiteiliger Bikini):

Die selben Bewertungskriterien die in Runde 1 anzuwenden sind, sind in dieser Runde anzuwenden. Die Kampfrichter müssen jedoch beachten, daß eine Athletin eine andere Gesamterscheinung hat, wenn sie einen zweiteiligen Bikini ihrer Wahl trägt. Deshalb müssen die Kampfrichter sicherstellen, daß sie diese Runde mit einer neuen Betrachtungsweise beurteilen in dem sie sicherstellen, daß alle Athletinnen eine faire Beurteilung auf Basis ihrer Wettkampfbekleidung in dieser Runde erhalten. 


Artikel 19 – Bekleidung für die Siegerehrung: 

Die Bekleidung für die Siegerehrung muß die selbe sein wie jene bei Runde 3 (zweiteiliger Bikini) 

Artikel 20 – Präsentation der Siegerehrung: 

Der Ablauf für die Siegerehrung gestaltet sich wie folgt: 

1. Die 6 Finalistinnen werden auf die Bühne gerufen und in einer Einserreihe in der Reihenfolge ihrer Startnummern
    aufgestellt.
2. Belohnungen (Pokale/Trophäen) werden an die Top 6 Finalistinnen beginnend mit dem 6. Platz bis zum 1. Platz verliehen. 
3. Die 3 Top Finalistinnen erhalten zusätzlich die IFBB Goldmedaille, Silbermedaille und Bronzemedaille.


Artikel 21 – Beschreibung der vier Vierteldrehungen:

Vierteldrehung nach rechts: Entspannte aufrechte Haltung, Kopf und Augen schauen in die gleiche Richtung wie der Körper, Fersen zusammen, Füße nach außen in einem 30° Winkel gedreht, Knie zusammen und gestreckt, Bauch eingezogen, Brust herausgestreckt, Schultern nach hinten, linker Arm entspannt und leicht von der Mittellinie des Körpers zurückgezogen mit leicht gebeugtem Ellenbogen, Daumen und Finger zusammen, die Handfläche zeigt in die Richtung des Körpers, Hand leicht gewölbt, rechter Arm entspannt herunterhängend und leicht vor der Mittellinie des Körpers gehalten mit einer leichten Beugung im Ellenbogen, Daumen und Finger zusammen, Handfläche zeigt zum Körper, Hand leicht gewölbt. Die Haltung der Arme führt dazu, daß der Oberkörper leicht nach links gedreht ist mit der linken Schulter abgesenkt und der rechten Schulter angehoben. Das ist normal und muß nicht überbetont werden. Diese Position ist eine entspannte Haltung. Anspannung der Muskeln ist verboten. Athletinnen die keine vorschriftsgemäße Haltung einnehmen erhalten eine Verwarnung im Wiederholungsfall kommt es zum Punkteabzug (Erhöhung der Platzziffer). 

Vierteldrehung nach rückwärts: Entspannte aufrechte Haltung, Kopf und Augen schauen in die gleiche Richtung wie der Körper, Fersen zusammen, Füße mit einem 30° Winkel nach außen gedreht, Knie zusammen und gestreckt, eingezogener Bauch, herausgestreckte Brust, Schultern nach hinten gezogen, beide Arme hängen entspannt an der Seite entlang der Mittellinie des Körpers, Ellenbogen leicht gebeugt, Daumen und Finger beisammen, Handflächen zeigen zum Körper, Hände leicht gewölbt, die Finger-spitzen liegen leicht an den Hüften an. Diese Haltung ist eine entspannte stehende Haltung. Die Anspannung der Muskeln ist verboten. Athletinnen die keine vorschriftsgemäße Haltung einnehmen erhalten eine Verwarnung im Wiederholungsfall kommt es zum Punkteabzug (Erhöhung der Platzziffer). 

Vierteldrehung nach rechts: Entspannter aufrechter Stand, Kopf und Augen schauen in die gleiche Richtung wie der Körper, Fersen zusammen, Füße nach außen in einem 30° Winkel gedreht, Knie zusammen und gestreckt, Bauch eingezogen, Brust herausgestreckt, Schultern nach hinten, rechter Arm hängt entspannt leicht von der Mittellinie des Körpers zurückgezogen mit einer leichten Beugung im Ellenbogen, Daumen und Finger zusammen, Handflächen zeigen in die Richtung der Körpers, Hand leicht gewölbt, der linke Arm hängt entspannt leicht vor der Mittellinie des Körpers mit einer leichten Beugung im Ellenbogen, Daumen und Finger zusammen, Handfläche zeigt zum Körper, Hand leicht gewölbt. Dies Haltung der Arme führt zu einer leichten Drehung des Oberkörpers nach rechts, wobei die rechte Schulter abgesenkt und die linke Schulter angehoben ist. Dies ist normal und soll nicht übertrieben werden. Bei dieser Position handelt es sich um eine entspannte Haltung. Anspannen der Muskeln ist nicht erlaubt. Athletinnen die keine vorschriftsgemäße Haltung annehmen erhalten eine Verwarnung, im Wiederholungsfall kommt es zum Punkteabzug (Erhöhung der Platzziffer).

Vierteldrehung nach vorne: Entspannte aufrechte Haltung, Kopf und Augen schauen in die gleiche Richtung wie der Körper, Fersen zusammen, Füße mit einem 30° Winkel nach Außen gedreht, Knie zusammen und gestreckt, eingezogener Bauch, herausgestreckte Brust, Schultern nach hinten gezogen, beide Arme hängen entspannt entlang der Mittellinie des Körpers herunter, Ellenbogen leicht gebeugt, Daumen und Finger beisammen, Handflächen zeigen zum Körper, Hände leicht gewölbt, die Fingerspitzen liegen leicht an den Hüften an. Diese Haltung ist eine entspannte Haltung. Das Anspannen der Muskeln ist verboten. Athletinnen die keine vorschriftsgemäße Haltung einnehmen erhalten eine Verwarnung im Wiederholungsfall kommt es zum Punkteabzug (Erhöhung der Platzziffer


 

 

 IIV. Weltmeisterschaften der Junioren und Senioren 2002 Espinho/Portugal 

Junioren und Senioren vom 08. – 10.11.2002 in Espinho/Portugal stattfinden. Der Qualifikationswettkampf für die Weltmeisterschaften der Junioren und Senioren wird im Rahmen des internationalen Austria Cup am 12.10.2002 stattfinden. Die Ausschreibung für diesen Wettkampf wurde auf der Homepage der IFBB (www.ifbb.com) veröffentlicht und liegen seitens des Veranstalters folgende Informationen vor:

Wettkampfstätte: Austragungsort des Wettkampfes ist das Nave Polivalente, die Wettkampfstätte liegt im Zentrum von Espinho und verfügt über modernste Ausstattung für internationale Ereignisse. 

Offizielles Hotel: Praia Glofe Hotel, Rua 6, 4500-357, Espinho, Portugal, TelNr.: 00351227331000, FaxNr.: 00351227331001

Unterbringung: Die Organisatoren tragen die Kosten für 3 Übernachtungen mit 3 Mahlzeiten pro Tag beginnend mit dem Mittagessen am Freitag den 08.11.2002 für max. 12 Athleten pro nationalen Verband gemäß den folgenden Wettkampfbestim-mungen: 

1. Männliche Junioren Bodybuilding: Zwei Klassen bis und inkl. 75 kg und über 75 kg mit einem Maximum von 3 Athleten. 
2. Juniorinnen Bodybuilding: Eine Klasse mit maximal 2 Athletinnen
3. Junioren Fitness: Zwei Kategorien bis 160 cm und über 160 cm mit maximal 3 Ath-letinnen 
4. Damen Senioren Bodybuilding (35 Jahre und älter): Eine Kategorie mit maximal einer Athletin.
5. Senioren Männer Bodybuilding (40 Jahre – 49 Jahre): Zwei Kategorien, bis 80 kg und über 80 kg mit maximal 2
    Athleten. 
6. Senioren Bodybuilding Männer (50 Jähre und älter): Eine Kategorie mit maximal einem Athleten.

Die maximale Teilnehmeranzahl pro Nation beträgt 12 Athletinnen/Athleten. 

Delegierte: Unterbringung und Verpflegung wird auch für Delegierte bezahlt und zwar nach den folgenden Bedingungen: 

1. Bei 3 oder mehr Athleten sind 2 Delegierte pro Land bezahlt.
2. Bei 1 – 2 Athleten sind die Kosten von 1 Delegierten pro Land bezahlt. 
3. Alle übrigen Teilnehmer (Extra-Delegierte, Begleitpersonen der Athleten, etc.) müssen für ihre Kosten selbst
    aufkommen. 
4. IFBB Executive Council – Angehörige werden in Einzelzimmern untergebracht. 
5. Delegierte und Athleten werden in Doppelzimmern untergebracht (2 Personen in einem Zimmer) 

Package des Veranstalters: Der Veranstalter hat ein Package zusammengestellt, welches folgende Leistungen inkludiert: 

1. 3 Nächte Hotelunterbringung 
2. 3 Mahlzeiten pro Tag
3. Eintrittskarten zu Vorwahl und Finale 
4. Eintrittskarten für das Abschiedsbankett
5. Alle Bodentransportleistungen

Der Preis für dieses Package beträgt wie folgt:
1. 1 Person pro Zimmer: € 400,00
2. 2 Personen pro Zimmer € 300,00 pro Person 

Internationaler Betreuer/Trainer und Wettkampfrichterkurs: Der europäische Bodybuilding und Fitnessverband (EBFF) führt einen Betreuer/Trainer und Kampfrichterkurs zu den folgenden Bedingungen durch:

1. Die EBFF bezahlt die Kosten der Unterbringung für 3 Nächte, 3 Mahlzeiten pro Tag und alle Bodentransportleistungen für einen Betreuer/Trainer oder einen Kampfrichter pro europäischem Land.
 
2. Wenn ein europäisches Land zusätzliche Betreuer/Trainer und/oder Kampfrichter zur Teilnahme zu diesem Kurs entsenden will, betragen die Kosten pro zusätzlicher Person € 450,00 statt des normalen oben genannten Packagepreises. 

3. Nichteuropäische Länder dürfen ebenfalls teilnehmen, jeder nichteuropäische Teilnehmer muß aber eine Teilnahmegebühr von € 450,00 statt des normalen Packagepreises bezahlen. 

Erlaubnis zum Betreten des Backstage-Bereiches und Umkleidebereiches: Der Zugang zum Backstage-Bereich und den Umkleideräumen hinter der Bühne ist dem unbedingt notwendigen akkreditieren Personal vorbehalten. Betreuer und/oder Trainer, die Athleten im Umkleideraum behilflich sind müssen das selbe Geschlecht haben wie die Athletin/der Athlet, dem sie helfen. 

Kameras und/oder Videoaufzeichnungsgeräte: Foto und Videogeräte sind im Backstagebereich und im Umkleidebereich strengstens Verboten außer sie werden von ordnungsgemäß akkreditierten Journalisten verwendet. 

Bekleidungsvorschriften – Parade der Nationen: Die Bekleidungsvorschriften für alle Delegierten und Funktionäre, die an der Parade der Nationen teilnehmen sind folgende:
Für Männer: Schwarze Anzugschuhe, dunkle Socken, graue Anzughose, weißes Hemd, IFBB Krawatte, blauer Blazer mit IFBB Embleme.
Für Frauen: Schwarze Schuhe, graue Kostümhose oder Kostümrock, weißes Hemd oder weiße Bluse, blauer Blazer mit IFBB Embleme (wenn ein weißes Hemd getragen wird muß auch die IFBB Krawatte getragen werden).

Kaution Hotel: Beim Einchecken in das Hotel ist eine Kaution in Höhe von € 100,00 (US $ 100,00) pro Person für allfällige Ausgaben (Telefon, Roomservice, Reinigung der Wäsche etc.) zu bezahlen. Der unverbrauchte Teil der Kaution wird beim Auschecken aus dem Hotel refundiert. Der Delegationsleiter ist verantwortlich dafür, daß die Kaution von den Teilnehmern abgesammelt und entweder in Bargeld oder durch zur Verfügungstellung einer Kreditkarte für das ganze Team geleistet wird. Dieser Funktionär ist für alle Ausgaben die von seinen Teammitgliedern getätigt werden verantwortlich.

IFBB Teilnahmegebühr: Die IFBB Teilnahmegebühr beträgt US $ 50,00 pro Person und wird für jeden teilnehmenden Athleten und Funktionär eingehoben. Die Gebühr ist an die IFBB bei der Ankunft zu bezahlen. 

Wichtiger Hinweis: Kampfrichter, Betreuer, Trainer, offizielle oder andere Personen die nicht offizielle Teilnehmer sind, sind für ihre Kosten selbst verantwortlich. Wenn ein nationaler Verband einen Zusätzlichen Kampfrichter, Trainer oder Betreuer mitbringen will, wird empfohlen diese Personen als offizielle Delegierte namhaft zu machen, für zusätzliche Personen werden keine Ausnahmen gemacht. 

Offizielle Währung: Die offizielle Währung in Portugal ist der €. 1 € entspricht etwa 1 US $.

Klima: Während des Monats November beträgt die durchschnittliche Außentemperatur ca. 15 °C. 

Elektrischer Strom: 220 V

Posingmusik: Die Posingmusik kann entweder auf einer Musikkassette oder einer CD beigebracht werden. Jeder Athlet muß seinen Namen auf der Kassette/CD zum Zwecke der leichteren Identifikation anbringen. 

Frühere Ankunft/spätere Abreise: Alle nationalen Verbände die vor dem offiziellen Anreisetag, Freitag, 08.11.2002 anreisen oder noch dem offiziellen Abreisetag, 11.11.2002, abreisen wollen sind für ihre Ausgaben inkl. der Bodentransporte selbst verantwortlich. Die Transportleistungen des Organisators beginnen offiziellen am Freitag den 08.11.2002. Sie umfassen den Transport vom Flughafen zum offiziellen Hotel und die Transporte vom offiziellen Hotel zur Wettkampfstätte und zurück wenn gefordert sowie die Transporte bei der Durchführung einer allfälligen Sightseeingtour. 

Flughafen: Der nächstgelegene Flughafen liegt in Porto und befindet sich etwa 18 km außerhalb von Espinho. 

Antidopingkontrolle: Die Antidopingkontrollen werden durch ein IOC akkreditiertes Labor durchgeführt. Fitnessathletinnen werden ebenfalls einer Antidopingkontrolle unterzogen. 

Voraussichtlicher Ablauf der Weltmeisterschaften der Junioren und Senioren: 


Freitag, 08.11.2002 Ankunft der Athleten und Delegierten 
13.30-15.30 Uhr Mittagessen 
18.00 Uhr Technical Meeting 
19.00 Uhr Abwaage 
21.00 Uhr Abendessen 

Samstag, 09.11.2002 08.00-10.00 Uhr Frühstück 
13.30 – 15.30 Uhr Mittagessen 
15.00 Uhr Transport zur Wettkampfstätte 
16.00 Uhr Vorwahl 
21.00 Uhr Transport zum Hotel 
21.30 Uhr Abendessen 

Sonntag 10.11.2002 07.00-09.00 Uhr Frühstück 
10.00 Uhr Sightseeingtour 
13.30-15.30 Uhr Mittagessen 
16.30 Transport zur Wettkampfstätte 
17.30 Uhr Finale 
21.30 Uhr Transport zum Hotel 
22.00 Uhr Abschlußbankette 

Montag, 11.11.2002 07.00-09.00 Uhr Checkout und Abreise 

Wichtiger Hinweis: Zu den Änderungen der Klasseneinteilung bei der Weltmeisterschaft der Junioren und Senioren in Espinho, Portugal, 08.-11.11.2002: die ursprünglichen 3 Gewichtsklassen für männliche Junioren Bodybuilding (bis 70 kg, bis 80 kg und über 80 kg) werden in der Form geändert, daß es nur mehr 2 Klassen gibt (bis 75 kg und über 75 kg). Die bisherige Klasseneinteilung von 3 Kategorien bei Juniorinnen Damenbodybuilding (bis 52 kg, bis 57 kg und über 57 kg) wird in der Form geändert, daß es nur mehr 1 Klasse gibt. Statt der 3 Kategorien Juniorinnen Fitness gibt es nur mehr 2 Klassen (bis 160 cm und über 160 cm). Die generelle Regel, daß maximal 2 Athletinnen/Athleten pro Kategorie zugelassen sind ist nach wie vor gültig. 


 

 

 V. Grand Prix Slovakia Fitnesscompetition: 

Der slowakische Amateurbodybuilding und Fitnessverband hat ein österreichisches Team zur Teilnahme an dem am 28.09.2002 in Surany, Slowakei, statt-findenden Grand Prix Slovakia Fitness eingeladen. Allfällige Interessentinnen mögen sich sofort beim Präsidenten des ÖABBV-IFBB/AUSTRIA Mag. Axel Bauer, TelNr. 01/710 54 99, FaxNr.: 01/710 54 99-9, rechtsanwaltskanzlei.bauer@chello.at, axel.bauer@chello.at melden. 

 

 VI. Damen Bodybuilding und Fitness Weltmeisterschaften Brno, Tschechien, 04. – 07.10.2002:

Die Weltmeisterschaften der Damen und Fitness 2002 finden in Brno/Tschechien vom 04. – 07.10.2002 statt. Brno ist die zweitgrößte Stadt Tschechiens und liegt etwa 130 km von Wien entfernt. 

Offizielles Hotel ist das Hotel Boby Brno, Sportovni 2a, 602 00 Brno, Tschechien, TelNr.: 0042-57272111, Fax 0042-5-7272103, Homepage: www.bobycentrum.cz sämtliche Hotelreservierungen für offizielle Delegierte, Athleten und Extradelegierte können ausschließlich durch das Organisationskomitee des tschechischen Bodybuldingverbandes arrangiert werden. 

Wettkampfstätte: 
Hotel Boby Brno, Lasershowhalle (die Halle ist Teil eines modernen Gebäudekomplexes mit dem Hotel Boby Brno, Restaurants, Shoppingcenter, Fitnesscenter etc.) 

Unterbringung:
Die Organisatoren übernehmen bei zwei oder weniger Athleten die Kosten für die Athleten und einen Delegierten, bei drei Athletinnen oder mehr die Kosten der Athletinnen und die Kosten von zwei Delegierten. Angehörige des Executive Council der IFBB erhalten Einzelzimmer für den Zeitraum 04. – 07.10.2002, alle anderen Delegierten und Athletinnen werden in Zweibettzimmern (zwei Personen pro Zimmer) vom 04. – 07.10.2002 untergebracht. Pro Tag werden drei Mahlzeiten für alle offiziellen Teilnehmer der nationalen Verbände zur Verfügung gestellt. 

Wettkampfbedingungen:
Maximal 8 Teilnehmer pro nationalen Verband sind zum Wettkampf zugelassen. Es gibt drei Bodybuilding Gewichtskategorien, bis 52 kg, bis 57 kg und über 57 kg, es gibt drei Fitness Größen Kategorien, bis 160 cm, bis 167 cm und über 167 cm Körpergröße, es gibt zwei Bodyfitness Größenkategorien, bis 164 cm, über 164 cm Körpergröße, maximal 2 Athletinnen dürfen in der selben Kategorie starten. 

Wichtiger Hinweis:
Frauen Fitnessathletinnen dürfen nicht in der Kategorie Bodyfitness starten, Bodyfitnessathletinnen dürfen nicht in den Damen Fitnessklassen starten. 

Extradelegierte, sonstige Begleitpersonen, Fotografen und Journalisten:
Das Organisationskomitee (tschechischer Bodybuildingverband) bietet folgendes Package an: drei Nächtigungen mit sämtlichen Mahlzeiten (Frühstück, Mittagessen und Abendessen, Eintrittskarten für Vorwahl und Finale, Abschlußbankett und Transportleistungen (Transfers vom Hotel zur Wettkampfhalle) zu einem Preis von US $ 400,00 pro Person bei Unterbringung im Doppelzimmer oder US $ 500,00 pro Person bei Unterbringung im Einzelzimmer an. Für zusätzliche Informationen und Reservierungen wenden Sie sich bitte an das Organisationskomitee. 

Kaution: 
Pro Person ist eine Kaution von US $ 100,00 beim Check-in zu leisten. Der unverbrauchte Teil der Kaution wird beim Auschecken refundiert. Zur Erleichterung der Abwicklung der Kautionszahlungen ist der Teamchef des Nationalteams dafür verantwortlich, daß für das gesamte Team der entsprechende Bargeldbetrag zur Verfügung steht, oder die Kaution mittels Kreditkarte geleistet wird. Er ist für sämtliche Ausgaben der Mitglieder der Nationalmannschaft verantwortlich. Die Angehörigen des Nationalteams werden ersucht keine zusätzlichen Ausgaben zu tätigen oder solche Ausgaben sofort und unmittelbar zu begleichen. 

Teilnahmegebühr:
Die Teilnahmegebühr beträgt US $ 50,00 (€ 55,00) in bar pro Person, welche für je-den Athleten und Delegierten, der am Wettkampf teilnimmt, eingehoben wird. Die Teilnahmegebühr ist bei der Ankunft in Brno an die IFBB zu bezahlen (die Bezahlung der Teilnahmegebühr wird durch den ÖABBV-IFBB/Austria vorgenommen).

Posingmusik: 
Die Athletinnen müssen die Posingmusik auf einer Musikkassette oder CD unter Anzeige jener Seite, auf der die Musik aufgespielt ist, beibringen. Die Musik muß am Beginn der Kassette aufgenommen sein. Jede Teilnehmerin muß ihren Namen auf der Kassette oder CD anbringen. 

Antidopingkontrollen:
Die Antidopingkontrollen werden durch ein IOC akkreditiertes Labor in Prag durchgeführt. Die Top 3 Finalisten jeder Kategorie müssen sich unmittelbar nach dem Finale jeder Kategorie einer Antidopingkontrolle unterziehen. Zusätzlich gibt es einen Antidopingtest nach dem Zufallsauswahlprinzip. Sämtliche Athletinnen des Nationalteams müssen sich einem Antidopingtest vor der Abreise nach Brno zur Abwendung möglicher Sanktionen unterziehen. 

Abwaage und Feststellung der Körpergröße:
Die Abwaage findet im Hotel Boby Brno statt. Die Leiter der Nationalmannschaften sind dafür verantwortlich, daß die Athletinnen rechtzeitig zur Abwaage/Feststellung der Körpergröße erscheinen. Athletinnen, die zu spät erscheinen, werden sofort disqualifiziert. 

Sekretariat:
Das Organisationskomitee wird den Betrieb eines Sekretariats in der Lobby des Hotels Boby Brno vom 04.-07.10.2002 durchgehend aufrecht erhalten, dort werden Informationen und Hilfestellungen wenn erforderlich erteilt. 

Währung:
Die offizielle Währung in Tschechien ist die tschechische Krone, 1 US $ entspricht etwa 36 tschechischen Kronen, der Wechselkurs unterliegt aber starken Fluktuationen. In den Hotels werden alle gängigen Kreditkarten akzeptiert, dies gilt auch für Restaurants und die meisten Geschäfte.

Klima:
Während des Monats Oktober beträgt die Durchschnittstemperatur in Brno 15 °C.

Kontaktadresse des Organisationskomitees:
Tschechischer Bodybuilding- und Fitnessverband Stanislav Pesat Athletiticka 100/2, PS 40, 160 17 Prague 6 - Strahov, Tschechien, FaxNr.: 0042/2 33 35 02 08, e-mail cfbf@cstv.cz , website: www.kulturistika.cstv.cz

Voraussichtlicher Wettkampfablauf:

Freitag, 04.10.2002 bis 18.00 Uhr 
Ankunft der Athleten und Delegierten 
18.00 Uhr Judges and Technical Meeting 
19.00 Uhr Abwaage/Feststellung der Körpergröße, Antidopingkontrolle (Zufallsprinzip) 
20.30 Uhr Abendessen 

Samstag, 05.10.2002 07.00 – 10.00 Uhr Frühstück 
10.00 – 14.00 Uhr Vorwahl 
13.00 – 15.00 Uhr Mittagessen 
16.00 – 19.00 Uhr Sightseeing 
19.00 – 21.00 Uhr Abendessen 

Sonntag, 06.10.2002 07.00 – 10.00 Uhr Frühstück 
12.00 – 14.00 Uhr Mittagessen 
15.00 – 19.00 Uhr Finale 
20.00 Uhr Abschlussbankett 

Montag, 07.10.2002 06.30 – 10.00 Uhr Frühstück danach Abreise 

 

mit sportlichen Grüßen 
Mag. Axel Bauer
Präsident 
Günter Schulz 
Schriftführer


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