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Wichtiger Hinweis für alle nationalen Verbände:
Die Bodyfitness Wettkampfbestimmungen treten bei der ersten Amateurmeisterschaft des Bodyfitness-Bewerbes, welche gemeinsam mit dem IFBB
Amateurweltmeisterschaften der Damen Bodybuilding- und Fitnessklassen in Brno, Tschechische Republik, vom 04. – 07.10.2002 abgehalten werden, in Kraft.
In Vorbereitung auf die Wettkampfsaison 2003 werden allfällige
Verbesserungsvorschläge zu diesen Wettkampfbestimmungen durch das IFBB Exekutive Council und den IFBB Kongress, der vom 24. – 28.10.2002 in Kairo, Ägypten stattfindet, erstattet.
Das endgültige Regelwerk betreffend die Bodyfitness - Bewerbe wird an alle nationalen Verbände bis 31.01.2003 verteilt.
Artikel 1 – Generelle Bestimmungen:
Bodyfitness wird als neue Disziplin eingeführt, da sich herausgestellt hat, daß es einen Bedarf an Fitnesswettkämpfen bei welchem keine Kür durchgeführt wird, gibt. Bei
Bodyfitness liegt das Schwergewicht auf der Ästhetik und Schönheit kombiniert mit einem
athletischen Körper.
Artikel 2 – Kategorien:
Es gibt zwei Kategorien bei Bodyfitnessbewerben wie folgt:
1. Bis einschließlich 164 cm Körpergröße
2. Über 164 cm Körpergröße
Artikel 3 – Wettkampfrunden:
Bodyfitness besteht aus folgenden Wettkampfrunden:
1. Vorwahl – Runde 1 (Zweiteiliger Bikini)
2. Vorwahl – Runde 2 (Einteiliger Badeanzug)
3. Finale – Runde 3 (Zweiteiliger Bikini)
Artikel 4 – Eliminationsrunde:
Eine Eliminationsrunde wird abgehalten, wenn mehr als 15 Teilnehmer in einer Kategorie am Start sind. Die Eliminationsrunde wird wie folgt abgehalten:
1. Die Wettkampfbekleidung für die Eliminationsrunde ist die gleiche wir für die Runde 1 (zweiteiliger Bikini)
2. Alle Teilnehmerinnen dieser Kategorie sollen gemeinsam auf die Bühne in der Reihenfolge der Startnummer
gebracht
werden und sich in einer Linie aufstellen.
3. Das Line up wird sodann in zwei gleich große Gruppen aufgeteilt und zwar so, daß sich eine Gruppe auf dem
rechten, die andere auf dem linken Rand der Bühne befindet. Die Mitte der Bühne soll für die
Vergleichswertungen
freigehalten werden.
4. In der Reihenfolge der Startnummern werden dann Gruppen von nicht mehr als fünf Teilnehmerinnen gleichzeitig zur
Mitte der Bühne geführt, wo sie zur Ausführung der vier Vierteldrehungen bestimmt werden.
5. Nach der Beendigung der Vergleichswertungen (Vierteldrehungen) werden die Teilnehmerinnen der Kategorie
wiederum in einer geschlossenen Linie in Reihenfolge der Startnummern zur Aufstellung gebracht,
bevor sie die Bühne verlassen.
Artikel 5 – Bewertung der Eliminationsrunde:
Die Bewertung der Eliminationsrunde erfolgt nach folgenden Vorschriften:
1. Wenn es mehr als 21 Teilnehmer gibt, werden von den Kampfrichtern die
Besten 15 durch Kreuzwertung neben der
Startnummer der Teilnehmerin ermittelt (der Wertungsrichter markiert die besten 15 durch Eintragung eines X bei der
Startnummer der betreffenden Teilnehmerin).
2. Wenn zwischen 16 und 21 Teilnehmerinnen in einer Klasse sind werden
zwischen 1 und 6 Teilnehmerinnen dadurch
eliminiert, daß ein X neben ihre Startnummer gesetzt wird.
3. Nur die besten 15 Teilnehmerinnen steigen in die erste Runde (zweiteiliger
Bikini) auf.
Artikel 6 – Wettkampfbekleidung für Runde 1 (zweiteiliger Bikini):
Die Wettkampfbekleidung für Runde 1 (zweiteiliger Bikini) hat den folgenden
Anforderungen zu entsprechen:
1. Der Bikini muß zweiteilig, glatt und undurchsichtig sein.
2. Die Farbe des Bikinis muß tiefschwarz sein.
3. Das Material des Bikinis muß Stoff sein (kein Plastik, Gummi oder ähnliches Material)
4. Der Bikini muß matt sein (glänzendes Material ist nicht erlaubt)
5. Der Bikini darf keine Ornamente, Anhänger, ausgefranste Ecken oder Ränder haben.
6. Der Bikini muß mindestens die Hälfte des Gluteus Maximus und der
Vorderseite bedecken.
7. Während dieser Runde werden Stöckelschuhe getragen. Es muß sich dabei um einen klassischen schwarzen
Stilettopump mit geschlossener Zehe und Ferse handeln. Die Sohle darf nicht stärker als 6,35 mm sein, der
Stöckel darf nicht höher als 127 mm sein. Plateauschuhe sind strengstens verboten.
8. Das Haar darf gestylt sein.
9. Mit Ausnahme eines Eheringes und/oder kleinen Ohrsteckern darf kein Schmuck getragen werden.
10.Der höchste anwesende Funktionär oder ein abgeordneter Repräsentant hat das Recht festzustellen, ob die
Wettkampfbekleidung eines Athleten dem
akzeptablen Standard des guten Geschmacks entspricht.
Artikel 7 – Präsentation der Runde 1 (zweiteiliger Bikini):
Der Ablauf der Runde 1 (zweiteiliger Bikini) läuft wie folgt ab:
1. Sämtliche Teilnehmerinnen werden auf die Bühne gerufen und nehmen in einer Linie in Reihenfolge der Startnummern
Aufstellung.
2. Das Line up wird dann in 2 gleich große Gruppen aufgeteilt und so auf der Bühne verteilt, daß eine Gruppe am
rechten, die andere Gruppe am linken Bühnenrand Aufstellung nimmt. Die Mitte der Bühne wird für die Vergleiche
freigelassen.
3. In Reihenfolge der Startnummern und in Gruppen von nicht mehr als 5 Athleten gleichzeitig wird jede Gruppe zur Mitte
der Bühne gebeten, wo sie die folgenden Vierteldrehungen ausführen:
o Vierteldrehung nach rechts
o Vierteldrehung nach rückwärts
o Vierteldrehung nach rechts
o Vierteldrehung nach vorne
4. Diese anfängliche Gruppierung der Athleten und deren Ausführung der
Vierteldrehungen soll den Kampfrichtern als
Hilfsmittel dafür dienen jene Athletinnen auszuwählen, welche an den dann folgenden Vergleichen teilnehmen.
5. Die Kampfrichter haben dann das Recht individuelle Vergleiche zu fordern. Nicht weniger als drei und nicht mehr als 5
Athletinnen dürfen gleichzeitig miteinander verglichen werden. Der Hauptschiedsrichter oder der auf der Bühne
befindliche Anweiser hat das Recht abweichende Vergleichswünsche der
Wertungsrichter zu korrigieren.
6. Alle Vergleiche sind in der Bühnenmitte auszuführen in der Reihenfolge von links nach rechts wie von den
Kampfrichtern verlangt.
7. Jeder Kampfrichter hat das Recht zumindest eine Vergleichswertung zu
beantragen. Die Zulassung zusätzlicher
Vergleichswertungen unterliegt der Entscheidung des Hauptschiedsrichters oder des auf der Bühne befindlichen
Anweisers.
8. Alle Teilnehmerinnen müssen sich mindestens einer Vergleichswertung
unterziehen.
9. Nach dem letzten Vergleich gehen alle Teilnehmerinnen zurück in das Line up und nehmen in Reihenfolge der
Startnummern neuerlich am Bühnenhintergrund Aufstellung, bevor sie die Bühne verlassen.
Artikel 8 – Bewertung der Runde 1 (zweiteiliger Bikini):
Die Bewertung der Runde 1 (zweiteiliger Bikini) geschieht wie folgt:
1. Jeder Kampfrichter weist jeder Athletin eine Platzziffer individuell zu wobei er sicher zu stellen hat, daß nicht zwei
oder mehr Teilnehmerinnen die selbe Platzziffer erhalten.
2. Bei neun Kampfrichtern werden die zweit höchsten und die zwei niedrigsten Bewertungen eliminiert. Die
verbleibenden Platzziffern werden aufaddiert und ergeben das Runde 1 Zwischenergebnis und die Runde 1 Platzziffer.
Gleichstände im Runde 1 Zwischenergebnis werden unter Anwendung der relativen Platzierungsmethode aufgelöst.
Artikel 9 – Bewertungskriterien der Runde 1 (zweiteiliger Bikini):
Bei der Runde 1 (zweiteiliger Bikini) sind folgende Bewertungsrichtlinien heranzuziehen:
1. Der Kampfrichter soll zunächst den athletischen Gesamteindruck des Körpers einschätzen. Diese Beurteilung
beginnt beim Kopf und geht dann abwärts, wobei der gesamte Körper zu berücksichtigen ist. Bei der Beurteilung ist
zunächst der generelle Gesamteindruck des Körpers zu berücksichtigen, es sind aber auch das Haar und das
Gesicht (Schönheit des Gesichtes) mit zu bewerten. Die gesamte athletische Entwicklung der Muskulatur, die
Präsentation eines harmonischen und symmetrisch entwickelten Körpers, der Zustand der Haut und die Hauttönung
sowie die Fähigkeit der Athletin sich selbstbewußt und mit Anmut und Granzie zu präsentieren sind zu bewerten.
2. Der Körper ist nach dem Standard des gesamten Muskeltonus erzielt durch athletische Anstrengung zu bewerten. Die Muskelgruppen sollen von fester und runder Erscheinung mit einem geringen Körperfettanteil sein. Der Körper soll weder exzessiv muskulös noch exzessiv schlank sein und soll frei von tiefen Muskeleinschnitten und/oder Muskelteilung sein. Körper die zu muskulös oder zu schlank sind, müssen heruntergewertet werden.
3. Die Bewertung soll auch Bedacht nehmen auf die Straffheit und die Tönung der Haut. Die Haut soll weich und gesund erscheinen ohne Cellulite. Das Gesicht, das Haar und das Make-up sollen die gesamte Erscheinung der Athletin
unterstreichen.
4. In seine Beurteilung muß der Kampfrichter die gesamte Präsentation der
Athletin von dem Moment des Betretens der Bühne bis zu dem Moment des
Verlassens der Bühne berücksichtigen. Während der gesamten Zeit muß die
Fitnessathletin nach dem Beurteilungskriterium eines gesunden, fitten und athletischen Körpers in einer attraktiv präsentierten Gesamterscheinung beurteilt werden.
Artikel 10 – Bekleidungsvorschriften für Runde 2 (einteiliger Badeanzug)
Die Bekleidung für Runde 2(einteiliger Badeanzug) muß folgenden Kriterien entspre-chen:
1. Einteiliger Badeanzug
2. Farbe, Material, Oberflächenstruktur sind der Wahl der Athletin überlassen.
3. Die Badeanzüge müssen mindestens die Hälfte des Gluteus Maximus und die
gesamte Vorderseite bedecken.
4. Während dieser Runde werden Stöckelschuhe getragen. Es muß sich dabei um einen klassischen Stilettopump mit
geschlossener Zehe und Ferse handeln, die Farbe ist der Wahl der Athletin überlassen. Die Sohle darf nicht dicker
als 6,35 mm sein, der Stöckel darf nicht höher als 127 mm sein. Plateauschuhe sind
strengstens verboten.
5. Das Haar darf gestylt sein.
6. In begrenztem Umfang darf Schmuck getragen werden.
7. Der Hauptschiedsrichter oder ein delegierter Vertreter hat das Recht bindend
festzustellen, ob die
Wettkampfbekleidung einer Athletin dem akzeptierten Standard des guten Geschmacks und der Anständigkeit
entspricht.
Artikel 11 – Präsentation der Runde 2 (einteiliger Badeanzug):
Der Wettkampfablauf für Runde 2 (einteiliger Badeanzug) gestaltet sich wie folgt:
1. Alle Teilnehmer werden auf die Bühne gebeten und bilden eine Linie in
Reihenfolge der Startnummern.
2. Das Line up wird dann in 2 gleich große Gruppen aufgeteilt, die so auf der Bühne Aufstellung nehmen, daß sich eine
Gruppe am rechten, die andere Gruppe am linken Bühnenrand befindet. Die Mitte der Bühne wird für die Vergleiche
freigelassen.
3. In numerischer Reihenfolge der Startnummern und in Gruppen von nicht mehr als 5 Athletinnen gleichzeitig hat jede
Gruppe nach Anweisung zur Mitte der Bühne zu gehen und dort die Vierteldrehungen wie folgt ausführen:
o Vierteldrehung nach rechts
o Vierteldrehung nach rückwärts
o Vierteldrehung nach rechts
o Vierteldrehung nach vorne
4. Die anfängliche Aufstellung der Athletinnen und die Durchführung der
Vierteldrehungen soll den Kampfrichtern dazu
dienen die Athletinnen auszuwählen, die an den danach folgenden Vergleichen teilnehmen sollen.
5. Die Kampfrichter können nun individuell die Durchführung von
Vergleichswertungen durch den auf der Bühne
befindlichen Anweiser verlangen. Nicht weniger als drei und nicht mehr als 5 Athletinnen dürfen in einem Vergleich
miteinander verglichen werden. Der Hauptschiedsrichter oder der auf der Bühne befindliche
Anweiser hat das Recht
den Richtlinien nicht entsprechende Vergleiche zurückzuweisen oder abzuändern.
6. Alle Vergleiche sollen in der Bühnenmitte ausgeführt werden und zwar in der
Reihenfolge von links nach rechts wie
von dem Kampfrichter verlangt.
7. Alle Kampfrichter haben die Möglichkeit zumindest ein Ansuchen um eine
Vergleichswertung zu stellen. Alle
zusätzlichen Ansuchen um Vergleichswertungen unterliegt der Diskretion des Hauptschiedsrichters oder des auf der
Bühne befindlichen Anweisers.
8. Alle Teilnehmerinnen müssen sich mindestens einem Vergleiche unterziehen.
9. Nach Beendigung des letzten Vergleiches gehen alle Teilnehmerinnen zurück in das Line up und stellen sich in
Reihenfolge der Startnummern auf bevor sie die Bühne verlassen.
Artikel 12 – Bewertung der Runde 2 (einteiliger Badeanzug):
Die Bewertung der Runde 2 (einteiliger Badeanzug) geschieht wie folgt:
1. Jeder Kampfrichter hat jeder Athletin eine individuelle Platzziffer zuzuweisen, wobei er sicher zu stellen hat, daß nicht
zwei oder mehr Teilnehmerinnen die gleiche Platzziffer erhalten.
2. Bei neun Kampfrichtern werden die zwei höchsten und die zwei niedrigsten Bewertungen eliminiert. Die übrigen
Wertungen werden zu einem Runde 2 Zwischenergebnis aufaddiert. Dieses Zwischenergebnis wird dann zu dem Runde
1 Zwischenergebnis dazugezählt und ergibt in Summe das
Vorwahlergebnis und die Vorwahlplatzierung. Gleichstände
im Runde 2 Zwischenergebnis müssen nicht aufgelöst werden. Gleichstände im Vorwahlergebnis sollen unter
Anwendung der relativen Platzierungsmethode und des Runde 1
Ergebnisses der Athletin aufgelöst werden.
Artikel 13 – Bewertungsrichtlinien für Runde 2 (einteiliger Badeanzug):
Runde 2 (einteiliger Badeanzug) wird nach folgenden Kriterien bewertet:
1. Der Kampfrichter soll zunächst den athletischen Gesamteindruck des Körpers
beurteilen. Diese Beurteilung beginnt beim Kopf und setzt sich abwärts fort, wobei der gesamte Körper zu beurteilen ist. Die Beurteilung, die beim generelle
Gesamteindruck des Körpers beginnen soll, soll auch das Haar und das Gesicht (Schönheit des Gesichtes) berücksichtigen. Die gesamte athletische Entwicklung der Muskulatur, die Präsentation eines harmonischen und symetrisch entwickelten Körpers, der Zustand der Haut und die Hauttönung sowie die Fähigkeit der Athletin sich selbstbewußt und mit Anmut und Granzie zu präsentieren.
2. Der Körper soll nach dem Grad seines gesamten Muskeltonus erzielt durch
athletische Anstrengung bewertet werden. Die Muskelgruppen sollen eine runde und fester Erscheinung mit einem geringen Grad von Körperfett haben. Der Körper darf weder exzessiv muskulös noch exzessiv schlank sein und soll frei von tiefen Muskeleinschnitten und/oder Muskelteilung sein. Körper die entweder als zu
muskulös oder zu schlank erscheinen, müssen heruntergewertet werden.
3. Die Bewertung soll auch die Festigkeit und den Tonus der Haut berücksichtigen. Der Hauttonus soll weich und gesund erscheinen ohne Cellulite. Das Gesicht, das Haar und das Make up sollen die gesamte Erscheinung der Athletin
unterstreichen.
4. Die Beurteilung des Körpers der Athletin durch den Kampfrichter soll die gesamte Präsentation der Athletin mit umfassen von dem Moment, in dem sie die Bühne betritt bis zu dem Moment, in dem sie die Bühne verläßt. Jederzeit muß die
Fitnessathletin mit dem Schwergewicht auf der Präsentation eines gesunden, fitten und athletischen Körpers präsentiert in Form einer attraktiven Gesamterscheinung beurteilt werden.
5. Die Kampfrichter müssen berücksichtigen, daß der Gesamteindruck der Athletin anders sein kann, wenn sie einen einteiligen Badeanzug mit Stöckelschuhen trägt als wenn sie einen Bikini mit Stöckelschuhen trägt. Deshalb müssen die
Kampfrichter sicherstellen, daß diese Runde unter einer neuen Perspektive beurteilt wird, sodaß gesichert ist, daß alle Athletinnen eine faire Beurteilung auf der Basis ihrer Wettkampfbekleidung in dieser Runde erhalten.
Artikel 14 – Finale:
Die Top 15 Finalisten der Vorwahl steigen in das Finale auf, welches aus einer Runde (zweiteiliger Bikini) besteht.
Artikel 15 – Wettkampfbekleidung für Runde 3 (zweiteiliger Bikini):
Die Wettkampfbekleidung für Runde 3 (zweiteiliger Bikini) muß den folgenden Kriterien entsprechen:
1. zweiteiliger Bikini
2. Die Farbe, Material, Oberflächenstruktur sind dem Geschmack der Athletin
überlassen.
3. Während dieser Runde werden Stöckelschuhe getragen. Der Stil und die Farbe der Schuhe unterliegt dem Geschmack
und der Auswahl der Athletin. Die Sohle der Schuhe darf nicht dicker als 6,35 mm sein. Die Stöckel dürfen nicht höher
als 127 mm sein. Plateauschuhe sind strengstens verboten.
4. Das Haar darf gestylt sein.
5. Mit gewissen Beschränkungen darf Schmuck getragen werden.
6. Der Hauptschiedsrichter oder ein delegierter Vertreter hat das Recht festzulegen ob die Wettkampfbekleidung einer
Athletin dem akzeptierten Standard von
Anständigkeit und gutem Geschmack entspricht.
Artikel 16 – Präsentation der Runde 3 (zweiteiliger Bikini):
Der Wettkampfablauf der Runde 3 (zweiteiliger Bikini) ist folgender:
1. Die Top 15 Finalisten werden auf die Bühne gerufen und bilden eine Reihe in numerischer Reihenfolge der
Startnummern.
2. In der Reihenfolge der Startnummern wird jede Athletin mit Startnummer,
Name und Land vorgestellt.
3. Das gesamte Line up wird dazu angewiesen die vier Vierteldrehungen
durchzuführen.
4. Das gesamte Line up wird gebeten die Bühne zu verlassen.
5. Die Top 6 Finalisten werden zurück auf die Bühne gerufen und nehmen in einer Einserreihe in der Reihenfolge der
Startnummern Aufstellung.
6. In einer Gruppe werden die 6 Finalistinnen dazu angewiesen die vier
Vierteldrehungen durchzuführen.
7. Das ganze Line up wird ersucht die Bühne zu verlassen.
Artikel 17 – Bewertung der Runde 3 (zweiteiliger Bikini:
Die Bewertung für Runde 3 (zweiteiliger Bikini) wird wie folgt durchgeführt:
1. Jeder Kampfrichter wir den Top 6 Finalistinnen eine individuelle Platzziffer
zuordnen, wobei er sicher zu stellen hat, daß
nicht zwei oder mehrere Athletinnen die gleiche Platzziffer erhalten.
2. Bei neun Kampfrichtern werden die beiden höchsten und die beiden
niedrigsten Platzziffern eliminiert. Die
verbleibenden Platzziffern werden aufaddiert zum Runde 3 Zwischenergebnis. Das Runde 3 Zwischenergebnis wird dann
dem Vorwahlzwischenergebnis hinzugezählt und ergibt die endgültige Platzziffer und die endgültige Platzierung.
Gleichstände im Runde 3 Zwischenergebnis müssen nicht aufgelöst werden. Gleichstände in der Finalplatzziffer werden
unter Anwendung der relativen Platzierungsmethode und dem Runde 3
Zwischenergebnis der Athletin aufgelöst.
Artikel 18 – Bewertungskriterien für Runde 3 (zweiteiliger Bikini):
Die selben Bewertungskriterien die in Runde 1 anzuwenden sind, sind in dieser Runde anzuwenden. Die Kampfrichter müssen jedoch beachten, daß eine Athletin eine andere Gesamterscheinung hat, wenn sie einen zweiteiligen Bikini ihrer Wahl trägt. Deshalb müssen die Kampfrichter sicherstellen, daß sie diese Runde mit einer neuen
Betrachtungsweise beurteilen in dem sie sicherstellen, daß alle Athletinnen eine faire Beurteilung auf Basis ihrer Wettkampfbekleidung in dieser Runde erhalten.
Artikel 19 – Bekleidung für die Siegerehrung:
Die Bekleidung für die Siegerehrung muß die selbe sein wie jene bei Runde 3 (zweiteiliger Bikini)
Artikel 20 – Präsentation der Siegerehrung:
Der Ablauf für die Siegerehrung gestaltet sich wie folgt:
1. Die 6 Finalistinnen werden auf die Bühne gerufen und in einer Einserreihe in der Reihenfolge ihrer Startnummern
aufgestellt.
2. Belohnungen (Pokale/Trophäen) werden an die Top 6 Finalistinnen beginnend mit dem 6. Platz bis zum 1. Platz verliehen.
3. Die 3 Top Finalistinnen erhalten zusätzlich die IFBB Goldmedaille,
Silbermedaille und Bronzemedaille.
Artikel 21 – Beschreibung der vier Vierteldrehungen:
Vierteldrehung nach rechts: Entspannte aufrechte Haltung, Kopf und Augen schauen in die gleiche Richtung wie der Körper, Fersen zusammen, Füße nach außen in einem 30° Winkel gedreht, Knie zusammen und gestreckt, Bauch eingezogen, Brust
herausgestreckt, Schultern nach hinten, linker Arm entspannt und leicht von der Mittellinie des Körpers zurückgezogen mit leicht gebeugtem Ellenbogen, Daumen und Finger
zusammen, die Handfläche zeigt in die Richtung des Körpers, Hand leicht gewölbt, rechter Arm entspannt herunterhängend und leicht vor der Mittellinie des Körpers gehalten mit einer leichten Beugung im Ellenbogen, Daumen und Finger zusammen, Handfläche zeigt zum Körper, Hand leicht gewölbt. Die Haltung der Arme führt dazu, daß der Oberkörper leicht nach links gedreht ist mit der linken Schulter abgesenkt und der rechten Schulter
angehoben. Das ist normal und muß nicht überbetont werden. Diese Position ist eine
entspannte Haltung. Anspannung der Muskeln ist verboten. Athletinnen die keine
vorschriftsgemäße Haltung einnehmen erhalten eine Verwarnung im Wiederholungsfall kommt es zum Punkteabzug (Erhöhung der Platzziffer).
Vierteldrehung nach rückwärts: Entspannte aufrechte Haltung, Kopf und Augen schauen in die gleiche Richtung wie der Körper, Fersen zusammen, Füße mit einem 30° Winkel nach außen gedreht, Knie zusammen und gestreckt, eingezogener Bauch,
herausgestreckte Brust, Schultern nach hinten gezogen, beide Arme hängen entspannt an der Seite entlang der Mittellinie des Körpers, Ellenbogen leicht gebeugt, Daumen und Finger beisammen, Handflächen zeigen zum Körper, Hände leicht gewölbt, die Finger-spitzen liegen leicht an den Hüften an. Diese Haltung ist eine entspannte stehende
Haltung. Die Anspannung der Muskeln ist verboten. Athletinnen die keine vorschriftsgemäße Haltung einnehmen erhalten eine Verwarnung im Wiederholungsfall kommt es zum
Punkteabzug (Erhöhung der Platzziffer).
Vierteldrehung nach rechts: Entspannter aufrechter Stand, Kopf und Augen
schauen in die gleiche Richtung wie der Körper, Fersen zusammen, Füße nach außen in einem 30° Winkel gedreht, Knie zusammen und gestreckt, Bauch eingezogen, Brust
herausgestreckt, Schultern nach hinten, rechter Arm hängt entspannt leicht von der Mittellinie des Körpers zurückgezogen mit einer leichten Beugung im Ellenbogen, Daumen und Finger zusammen, Handflächen zeigen in die Richtung der Körpers, Hand leicht gewölbt, der linke Arm hängt entspannt leicht vor der Mittellinie des Körpers mit einer leichten
Beugung im Ellenbogen, Daumen und Finger zusammen, Handfläche zeigt zum Körper, Hand leicht gewölbt. Dies Haltung der Arme führt zu einer leichten Drehung des
Oberkörpers nach rechts, wobei die rechte Schulter abgesenkt und die linke Schulter
angehoben ist. Dies ist normal und soll nicht übertrieben werden. Bei dieser Position handelt es sich um eine entspannte Haltung. Anspannen der Muskeln ist nicht erlaubt. Athletinnen die keine vorschriftsgemäße Haltung annehmen erhalten eine Verwarnung, im
Wiederholungsfall kommt es zum Punkteabzug (Erhöhung der Platzziffer).
Vierteldrehung nach vorne: Entspannte aufrechte Haltung, Kopf und Augen schauen in die gleiche Richtung wie der Körper, Fersen zusammen, Füße mit einem 30° Winkel nach Außen gedreht, Knie zusammen und gestreckt, eingezogener Bauch, herausgestreckte Brust, Schultern nach hinten gezogen, beide Arme hängen entspannt entlang der
Mittellinie des Körpers herunter, Ellenbogen leicht gebeugt, Daumen und Finger beisammen, Handflächen zeigen zum Körper, Hände leicht gewölbt, die Fingerspitzen liegen leicht an den Hüften an. Diese Haltung ist eine entspannte Haltung. Das Anspannen der Muskeln ist verboten. Athletinnen die keine vorschriftsgemäße Haltung einnehmen erhalten eine Verwarnung im Wiederholungsfall kommt es zum Punkteabzug (Erhöhung der
Platzziffer
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