ÖABBV-IFBB/AUSTRIA

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RUNDSCHREIBEN   II / 2006

an alle Athletinnen und Athleten

Funktionäre und Verbandspersonen des ÖABBV-IFBB / AUSTRIA

 


R U N D S C H R E I B E N    01 / 2006

 

 1. Ausschreibung Int. Meisterschaften Frühjahrssaison 2006 (Ergänzungen/Änderungen):

  1.1. IFBB European Women´ s Bodybuilding, Fitness Body- Fitness and Men´ s Fitness Championships,
        Viterbo, Italien 26. –  29.05.2006:


Willkommensadresse:
Das Organisationskomitee des Italienischen Bodybuilding und Fitnessverbandes heißt alle der IFBB angeschlossenen nationalen Verbände herzlich willkommen und lädt sie zur Teilnahme an den im Betreff genannten Meisterschaften ein.

Über Viterbo:
Viterbo wurde erstmals durch Papst Leopold IV. im Jahre 852 erwähnt und war durch lange Zeit hindurch Residenzstadt des Papstes. Beispielsweise Papst Eugen III. residierte in Viterbo. Friedrich Barbarossa erklärte Viterbo zur Stadt. Im 13. Jahrhundert kam Viterbo große strategische Bedeutung wegen seiner Lage an der Via Cassia zu. Nach dem Auszug der Päpste aus Viterbo im Jahr 1281 geriet die Stadt in Schwierigkeiten.

Offizielles Hotel:
Domus La Quercia
Viale Fiume 112
01030 Viterbo Italy
Tel.: +39 0761 3373
e-mail: info@domuslaquerica.com
www.domuslaquerica.com

Das Hotel liegt 2 km vom historischen Viertel der Stadt Viterbo entfernt und verfügt über 90 Zimmer. Alle Zimmer sind mit Badezimmer, Telefon, Farbfernseher und Fön ausgestattet.

Unterbringung:
Gemäß den Regeln der IFBB erfolgt die Unterbringung für alle offiziellen Teilnehmer (EBFF Exekutiv Komitee Mitglieder, Athleten und Delegierte) wie folgt:

3 oder mehr Athleten = 2 Delegierte
2 Athleten oder weniger = 1 Delegierter

Nationale Verbände mit keinem Athleten können einen offiziellen Delegierten entsenden, dieser ist aber für seine Unterbringungs- und Verpflegungskosten selbst verantwortlich.

Offizieller Anreisetermin für EBFF Executive Council Mitglieder:
Donnerstag 25.05.2006

Offizieller Anreisetag für alle anderen offiziellen Teilnehmer (Athleten und Delegierte):
Freitag 26.05.2006

Offizieller Abreisetag für alle offiziellen Teilnehmer:
Montag, 29.05.2006

Special Package für Extradelegierte:
Es gibt ein Special Package für Extradelegierte, welches durch das Organisationskomitee angeboten wird und folgende Leistungen umfasst:

- 3 Nächte Unterbringung im Hotel
- 3 Mahlzeiten pro Tag
- Eintrittskarte zu Vorwahl und Finale
- Eintrittskarte zum Abschlussbankett
- Transport vom und zum Flughaften Roma Fiumicino
- Transport vom und zur Wettkampfstätte
- ID-Karte für den Wettkampf
- Offizielles Teilnahmezertifikat

Preise:
Pro Person im Einzelzimmer € 500,00
Pro Person im Doppelzimmer € 400,00

Wettkampfstätte:
Vorwahl und Finale finden im Viterbo Theater statt, welches über eine Kapazität von 600 Sitzplätzen verfügt.

Flughafen:
Der offizielle Flughafen für diesen Wettkampf ist der Leonardo Da Vinci Flughafen Rom Fiumicino. Er befindet sich ca. 64km vom offiziellen Hotel entfernt.

Das Organisationskomitee wird den Transport der Athleten und Delegierten sowie registrierten Extradelegierten kostenlos am offiziellen Anreise- und Abreisetag durchführen. Teams die früher ankommen oder später abreisen sind für die Transportleistungen selbst sorgepflichtig. Dies gilt auch für die Kosten der Unterbringung und Verpflegung.

Ausgeschriebene Kategorien:
Jeder nationale Verband kann bis maximal 10 Athleten entsenden, wobei nicht mehr als 2 Athleten in der gleichen Kategorie starten dürfen.
 

Kategorien

Körpergewicht oder Größe

Leichtgewicht

bis zu 52 kg

Mittelgewicht

Bis zu 57 kg

Schwergewicht

Über 57 kg

 

 

Fitness

Kleine Klasse

bis zu 164cm

Große Klasse

über 164cm

 

 

Bodyfitness

Kleine Klasse

bis zu 158cm

Mittel bis kleine Klasse

bis zu 163cm

Mittel bis große Klasse

bis zu 168cm

Große Klasse

Über 168cm

 

 

Men´ s Fitness

Offene Kategorie

Gewichts/Größenbeschränkungen

Hotelkaution:
Die Hotelkaution von € 100,00 pro Person wird beim Check in für allfällige persönliche Ausgaben, die im Zuge des Aufenthaltes entstehen, z. B.: Telefon, Room Service etc. eingehoben. Der nicht verbrauchte Teil der Kaution wird beim Check out refundiert. Der Teamchef/Teamverantwortliche ist für die Leistung der Kaution aller seiner Teammitglieder verantwortlich und soll diese möglichst in Form einer Kreditkarte oder Bargeld leisten. Er ist auch für sämtliche Ausgaben der Teammitglieder letzt verantwortlich.

EBFF Teilnahmegebühr:
Alle Teilnehmer (Delegierte und Athleten) müssen eine Teilnahmegebühr von € 100,00 vor dem Check – in an das Hotel bezahlen, für die offiziellen Teilnehmer der österreichischen Nationalmannschaft wird diese Gebühr durch den ÖABBV-IFBB/Austria geleistet.

Anti-Doping-Kontrollen:
Die Athleten werden Anti-Doping-Kontrollen nach dem geltenden Reglement der IFBB Anti-Doping-Vorschriften unterzogen. Darnach gilt:

1. 1 Athlet pro Kategorie wird während des Wettkampfs, zum Beispiel bei der Abwaage, für eine Doping-Kontrolle ausgelost.
2. 2 Athleten werden nach dem Zufallsprinzip aus den Top Finalisten z. B. beim Finale ausgewählt.

Reisepass/Musik:
Anlässlich der Abwaage müssen alle Teilnehmer ihren Reisepass und ihre Musik (sofern sie an einer Disziplin teilnehmen, die ein Kürprogramm vorsieht) mitbringen, widrigens sie nicht zum Wettkampf zugelassen werden.

Backstagebereich/Umkleideräume:
Der Zutritt zu den Umkleideräumen/Backstagebereich ist ausschließlich dem dafür essentiell notwendigen und akkreditierten Personal gestattet. Begleitpersonen, Trainer und sonstige Betreuer, die den Athleten in den Umkleideräumen behilflich sind, müssen dasselbe Geschlecht aufweisen wie der Athlet, dem sie behilflich sind.

Kameras/Videoaufzeichnungsgeräte:
Kameras und Videoaufzeichnungsgeräte oder sonstige zur Aufnahme von Bildern geeignete Geräte (z. B.: Handys mit Fotofunktion) sind in den Umkleideräumen/Backstagebereich strengstens verboten, außer sie werden von ordnungsgemäß akkreditierten Presseleuten verwendet, jedenfalls sind sie im Umkleidebereich strengstens verboten.

Parade der Nationen:
Bekleidungsvorschriften für die Parade der Nationen für alle Offiziellen:

Schwarze Anzugsschuhe, graue Anzughosen, weißes oder hellblaues Hemd, IFBB Krawatte und IFBB Blazer mit IFBB Aufnäher.

Preliminary Entry Form:
Das vorläufige Anmeldeformular muss bis spätestens 21.04.2006 beim Organisationskomitee einlangen und muss die voraussichtliche Anzahl der Athleten, Delegierten und Extradelegierten angeben.

Final Entry Form:
Das endgültige Anmeldeformular muss spätestens am 22.05.2006 beim Organisationskomitee einlangen und muss die tatsächliche Anzahl, Namen und Adressen aller Delegierten und Athleten jeder Kategorie sowie allfälliger Wertungsrichter umfassen. Ferner müssen die entsprechenden An- und Abreise Informationen (Flugdetails) mitgeteilt werden, widrigen Falls die Hotelunterbringung und Verpflegung nicht garantiert ist.

Formular für Informationen über Athleten:
Das über die Homepage der IFBB abrufbare Formular „Competitor Information Form“ muss vor der Abreise nach Viterbo von jedem teilnehmenden Athleten ordnungsgemäß ausgefüllt und dem Teamchef übergeben werden. Die Informationen dienen der Bewerbung der Veranstaltung gegenüber der Presse, TV, im Internet und anderen Medien. Jeder Athlet muss dieses Formblatt ausgefüllt bei der Abwaage abgeben.

Kampfrichter:
Die Namhaftmachung von Kampfrichtern erfolgt durch den nationalen Verband auf dem endgültigen Teilnahmeformular (Final Entry Form). Es muss Vor- und Nachnamen aller Kampfrichter (einschließlich Testkampfrichter) enthalten, widrigen Falls darin nicht genannte Personen nicht zum Wettkampf als Schiedsrichter zugelassen werden. Alle IFBB/EBFF Amateur Kampfrichter müssen im Besitz eines gültigen Kampfrichterausweises sein. Anlässlich des Technical Meeting/Judges Meeting finden Vorlesungen für die Kampfrichter statt, sodass die Teilnahme an diesem Meeting für alle Kampfrichter obligatorisch ist. Alle Kampfrichter müssen sich einem grundlegenden Wissenstest unterziehen um in das Kampfrichterkomitee aufgenommen werden zu können. Dieser Test wird durch das EBFF Kamprichterkomitee während des Technical Meetings durchgeführt.

Akkreditierung als Vertreter der Presse:
Für die allfällige Akkreditierung von Pressemitgliedern ist das über die Homepage der IFBB abrufbare
Formular „Press Accreditation Form“ zu verwenden.

Zulassung eines B-Teams:
Gemäß Beschluss des IFBB Exekutiv Komitees vom 21./22.01.2006 in Teneriffa/Spanien kann jeder nationale Verband ein B-Team zu diesem Wettkampf entsenden, allerdings müssen sämtliche Athleten des B-Teams die Kosten des Full Packages (€ 250,00 pro Person bei Unterbringung im Doppelzimmer) und die EBFF Teilnahmegebühr von € 100,00 selbst tragen.
Das B-Team kann genau so viele Athleten wie das A-Team haben. Daraus ergibt sich folgende maximale Beschickungsdichte:

3 Frauen Bodybuilder:
3 im A-Team

4 Frauen Fitnessathletinnen:
2 im A-Team und 2 im B-Team

8 Frauen Bodyfitnessathletinnen:
4 im A-Team und 4 im B-Team

Männer Fitnessathleten:
1 im A-Team und 1 im B-Team
Es sind aber nicht mehr als 2 Athleten pro nationalen Verband in einer einzelnen Kategorie zulässig. Die Ergebnisse
des B-Teams zählen nicht für den Teambewerb.

Offizielle Korrespondenzadresse:
Offizielle Korrespondenzadresse des Italienischen Verbandes, der für die Organisation und Durchführung des
Wettkampfs verantwortlich ist:

ITALIAN FEDERATION BODYBUILDING
Via D´ annunzio 10-12 N
16121 GENOVA – Italy
Tel.: (0039-010) 5761998
Handy: (0039) 3480660375

Fax: (0039-010) 4495396
Email: ferretti.a@sius.it

Vorläufiger Wettkampfablauf:

Donnerstag 25.05.2006:
Ankunft der Mitglieder des EBFF Executive Councils

Freitag 26.05.2006:
07:00 – 09:00 Uhr Frühstück für die Mitglieder des EBFF Executive Councils
10:00 – 18:00 Uhr Ankunft der Delegierten der Athleten im Hotel Domus La Quercia
13:00 – 15:00 Uhr Mittagessen
18:30 – 19:30 Uhr Kampfrichtermeeting
19:30 – 21:00 Uhr Abwaage und Registrierung
21:00 – 22:30 Uhr Abendessen

Samstag 27.05.2006:
07:00 – 09:00 Uhr Frühstück
11:30 – 13:30 Uhr Mittagessen
14:00 – 20:00 Uhr Vorwahl
20:00 – 22:00 Uhr Abendessen

Sonntag 28.05.2006:
07:30 – 09:30 Uhr Frühstück
12:00 – 14:00 Uhr Mittagessen
16:00 – 20:00 Uhr Finale
21:00 Uhr Abschlussbankett

Montag 29.05.2006:
00:00 – 12:00 Uhr Abreise der Athleten und Delegierten


 

 3.1 Euro Elite Champions Tour


Die EBFF startet 2006 die so genannte Euro Elite Champions Tour, wobei 12 Veranstaltungen in verschiedenen europäischen Städten stattfinden sollen. Es handelt sich um einen profi-artigen Bewerb, der für die Disziplin Männer Bodybuilding in einer offenen Klasse abgehalten wird.

Die Teilnehmer erhalten Geldpreise. Für jeden Wettkampf wird ein Preisgeld von insgesamt mindestens € 10.000,00 vergeben. Das gesamte Preisgeld für die 12 Wettkämpfe umfassende Tour beträgt über € 150.000,00.  

Die Voraussetzungen zur Teilnahme an Euro Elite Championships Tour – Wettkämpfen sind folgende: 

1.                 Es dürfen nur jene Athleten teilnehmen, die über eine diesbezügliche Genehmigung ihres
        nationalen Verbandes
verfügen.

2.                 Die Athleten müssen eine spezielle Lizenz für eine Gebühr von € 100,00 erwerben.

3.                 Alle teilnehmenden Athleten müssen Angehörige ihres der IFBB angeschlossenen
         nationalen Verbandes
sein.

4.                Athleten, die noch keinem der IFBB angeschlossenen nationalen Verband müssen vor einer Teilnahme
        an einem Euro Elite Championships Tour – Bewerb zuerst die Mitgliedschaft in diesem nationalen Verband
        erwerben. Voraussetzung hierfür ist, dass sie einen kompletten Lebenslauf einschließlich ihrer
        bisherigen Karriere als Wettkampfbodybuilder und 2 Passfotos sowie einige Fotos von ihren
        letzten Wettkämpfen übermitteln.
Ferner muss angegeben werden, bei welchen Bewerben der
        betreffende Athlet starten will. Ein Teil der Bewerbe findet im Mai und Juni 2006, der andere Teil der Bewerbe
        von Oktober bis Dezember 2006 statt.
 

Die Wettkämpfe im Rahmen der Euro Elite Championships Tour sind Einladungswettkämpfe. Pro Wettkampf sind mindestens 15 Athleten am Start und zwar sowohl Athleten des Gastgeberlandes als auch Athleten anderer Länder. Jeder teilnehmende eingeladene Athlet wird kostenlos in einem Hotel untergebracht (ein Doppelzimmer für 2 Personen mit 2 Übernachtungen und kompletter Verpflegung mit 3 Mahlzeiten pro Tag).  

Athleten die im Rahmen der Euro Elite Champions Tour startberechtigt sind aber vom Veranstalter nicht eingeladen wurden können am Wettkampf teilnehmen müssten aber alle Kosten selbst tragen.  

Die Preisgeldverteilung erfolgt wie folgt: 

1. Platz                                                                                                                     € 3.000,00
2. Platz                                                                                                                     € 1.500,00
3. Platz                                                                                                                     € 1.000,00
4. Platz                                                                                                                     €    800,00
5. Platz                                                                                                                     €    700,00
6. – 10. Platz                                                                                                           €    400,00
11. – 15. Platz                                                                                                         €    200,00  

Die Bewertung erfolgt durch 7 EBFF Kampfrichter, 2 vom Gastgeberland und 5 von anderen europäischen Ländern.  

Jeder nationale Verband kann eine Liste seiner nationalen Bodybuilder vorbereiten, die an der Tour teilnehmen wollen.
Diese Liste muss bis spätestens 31.03.2006 an die EBFF übermittelt werden.

 

Nach Einlangen dieser Liste wird das Management der Euro Elite Champions Tour Einladungen versenden und eine entsprechende Liste der Athleten für jeden Wettkampf erstellen und veröffentlichen. Andere als die eingeladenen Athleten können an diesen Wettkämpfen auf eigene Kosten teilnehmen, sofern sie über die Erlaubnis ihres nationalen Verbandes verfügen und vom Management der Euro Elite Champions Tour akzeptiert werden.  

Jeder Athlet der an der Euro Elite Championships Tour teilnimmt, kann auch an allen EBFF/IFBB Amateur Bewerben teilnehmen.  

Folgende Wettkämpfe im Rahmen der Euro Elite Champions Tour 2006 sind geplant:

 

1.         03. – 04.06.2006 Kiev/Ukraine
Preisgelder:
Männer Bodybuilding                                                                           € 14.000,00
Frauen Fitness                                                                                      €   8.000,00 

2.         21.10.2006 Thallinn/Estland Euro Elite Championstour – im Gedenken an Innar Marto
Preisgelder:
Männer Bodybuilding                                                                           € 15.000,00 

3.        04.11.2006 Moskau/Russland „The Iron Mann Euro Elite Champions Tour“
Preisgelder:
Männer Bodybuilding                                                                           € 15.000,00
Frauen Fitness                                                                                      €   5.000,00  

4.       05.11.2006 Yekaterinburg/Russland „The World Gym Euro Elite Champions Tour“
Preisgelder:
Männer Bodybuilding                                                                            € 15.000,00
Frauen Fitness                                                                                      €   5.000,00 

5.         Russland, November 2006 „The Iron World Euro Elite Champions Tour“Preisgelder:
Männer Bodybuilding                                                                            € 15.000,00
Frauen Fitness                                                                                      €   5.000,00 

9.        Palma de Mallorca/Spanien „Spanish Euro Elite Champions Tour“
Preisgelder:

Männer Bodybuilding                                                                           € 12.000,00 

10.      Rom oder Bolognia/Italien „Italien Euro Elite Champions Tour”
Preisgelder:
Männer Bodybuilding                                                                            € 10.000,00 

11.      United Kingdom 26.11.2006 „British Euro Elite Champions Tour“
Preisgelder:
Männer Bodybuilding                                                                            € 10.000,00 

12.      Polen (Stadt wird noch festgelegt), November 2006 

13.             Bratislava/Slowakei, November 2006 

14.             Prag/Tschechien, November 2006

Der komplette Terminkalender wird Anfang April 2006 verlautbart.

Generelle Wettkampfbestimmungen:

Die Wettkämpfe werden nach dem derzeit in Geltung stehenden Reglement der IFBB Professional Division gewertet. Dies bedeutet, dass Vergleichswertungen in den 7 Pflichtposen im Rahmen der Vorwahl stattfinden und im Rahmen des Finales die Posingkür mit maximal € 120 Sekunden gezeigt wird und das Pose-down, welches sowohl Pflichtposen als auch das eigentliche Pose-down für die Top 6 Finalisten umfasst.  

Österreichische Athleten, welche im Rahmen der Euro Elite Championships Tour 2006 starten wollen, mögen sich unverzüglich beim Präsidenten des ÖABBV-IFBB/Austria Mag. Axel Bauer, Strohgasse 16/10, 1030 Wien, Tel.: 0043 1 710 54 990, Email: axel.bauer@chello.at
 

 3. Euro Elite Champions Tour and European Women´ s Fitness Cup 02. – 04.06.2006 Kiev/Ukraine


Dieser erste Wettkampf im Rahmen der Euro Elite Champions Tour findet vom 02. – 04.06.2006 in Kiev/Ukraine statt. Offizielles Hotel ist das Hotel „Sport“. Austragungsstätte ist die „Ukraina“ Halle.
 

Teilnahmebedingungen:

Zunächst wird auf die Ausführungen unter Punkt 2. Euro Elite Championsships-Tour verwiesen. Für den European Women´ s Fitness Cup wird das Management der Euro Elite Champions Tour je 2 Athleten und je 1 Delegierten aus Russland/Slowakei und Deutschland einladen. Ferner werden je 1 Athlet und 1 Delegierter aus Tschechien, Italien, Rumänien, Polen, Holland und Finnland eingeladen. Die Einladungen an diese Länder erfolgen auf Grund deren Platzierungen bei den Europameisterschaften der Frauen 2005. Zuvor nicht genannte Länder sind teilnahmeberechtigt und können Athleten und Delegierte entsenden, müssen aber sämtliche Kosten bezahlen, wobei pro Delegierten ein Betrag von € 300,00 und pro weiblichen Fitnessathleten ein Betrag von € 350,00 zu zahlen ist, wobei mit diesen Geldbeträgen die Unterbringung für 2 Tage einschließlich Verpflegung, Eintrittskarte zum Wettkampf, Abschlussbankett und Transport vom Flughafen zum Hotel sowie vom Hotel zur Wettkampfstätte und retour inkludiert ist. Offizieller Anreisetag ist Freitag der 02.06.2006. Offizieller Abreisetag ist Sonntag der 04.06.2006. 

Geldpreise:Männer Bodybuilding USD 14.800,00 

1. Platz                                                                                                         USD 4.000,00
2. Platz                                                                                                         USD 3.000,00
3. Platz                                                                                                         USD 2.000,00
4. Platz                                                                                                         USD 1.000,00
5. Platz                                                                                                         USD    800,00
6. – 10. Platz                                                                                               USD    500,00
11. – 15. Platz                                                                                             USD   300,00

Frauen Fitness USD 7.200,00 

1.Platz                                                                                                          USD 2.000,00
2. Platz                                                                                                         USD 1.500,00
3. Platz                                                                                                         USD 1.000,00
4. Platz                                                                                                         USD    700,00
5. Platz                                                                                                         USD    500,00
6. – 10. Platz                                                                                               USD    300,00 

Die Anmeldung von Teilnehmern zu diesem Wettkampf erfolgt ausschließlich über den nationalen Verband (in Österreich: ÖABBV-IFBB/Austria) bis längstens 17.04.2006 (vorläufige Teilnahmeerklärung) und bis 22.05.2006 (endgültige Nennungen).
 

  4. Wettkampfregeln Men´ s Fitness:


                                                                              

Artikel 1 – Allgemeines:
Men´ s Fitness wurde vom IFBB Exekutiv Komitee und vom IFBB Kongress als neue Sportdisziplin
am 27.11.2005 (Shanghai/China) anerkannt.


Artikel 2 – Kategorien:
In der Disziplin Men´ s Fitness gibt es gegenwärtig eine offene Kategorie, die folgenden Kriterien unterworfen ist:

1. Bis zu und einschließlich 170cm:
Körpergröße in cm – 100 (plus 1kg) = maximales Gewicht in kg

2. Bis zu und einschließlich 175 cm:
Körpergröße in cm – 100 (+ 2kg) = maximales Körpergewicht in kg

3. Bis zu und einschließlich 180cm:
Körpergröße in cm – 100 (+ 3kg) = maximales Körpergewicht in kg

4. Über 180cm:
Körpergröße in cm – 100 (+ 4kg) = maximales Körpergewicht in kg

Artikel 3 – Runden:
Men´ s Fitness besteht aus den folgenden Runden:

1. Vorwahl:
Runde 1: Vierteldrehungen

2. Vorwahl:
Runde 2: Fitnesskür

3. Finale:
Runde 3: Fitnesskür und Vierteldrehungen

Artikel 4 – vorläufige Beurteilung:
Eine vorläufige Beurteilung wird abgehalten, wenn mehr als 15 Athleten am Start sind und wird wie folgt ausgeführt:

1. Das gesamte Line up wird in einer Linie in numerischer Reihenfolge auf die Bühne gebracht.
 
2. Das Line up wird in zwei gleich großen Gruppen aufgeteilt, wobei eine Gruppe auf der linken Seite der Bühne und die
    andereGruppe auf der rechten Seite der Bühne Aufstellung nimmt. Der mittlere Bereich der Bühne bleibt für die Vergleiche frei.
 
3. In numerischer Reihenfolge und in Gruppen von nicht mehr als 5 Athleten gleichzeitig, nehmen die Athleten in der Bühnenmitte
    Aufstellung und führen die Vierteldrehungen aus.

4. Nach Beendigung der Vierteldrehungen nimmt das gesamte Line up in einer Linie in numerischer Reihenfolge auf der Bühne
    Aufstellung, bevor die Athleten die Bühne verlassen.

Artikel 5 – Bewertung der vorläufigen Beurteilung:
Die Bewertung der vorläufigen Beurteilung wird wie folgt ausgeführt:

1. Wenn mehr als 21 Athleten am Start sind ermitteln die Kampfrichter die Top 15 in dem sie ein „X“ neben der Nummer  
    des Athleten anbringen.
 
2. Wenn zwischen 16 und 21 Athleten teilnehmen eliminieren die Kampfrichter 1-6 Athleten in dem sie ein „X“ neben deren
    Startnummer anbringen.
 
3. Nur die Top 15 Athleten steigen in die Runde 1 (Vierteldrehungen) auf.

4. Die Kampfrichter verwenden Formblatt Nr. 1; die Protokollführer und Rechner verwenden Formblatt Nr. 2.


Artikel 6 – die Kleidung für Runde 1 (Vierteldrehungen):
Die Bekleidung für Runde 1 (Vierteldrehungen) muss folgenden Kriterien entsprechen:

1. Schlicht und lichtundurchlässig von der Machart
2. Tief schwarz von der Farbe
3. Webstoff als Material (kein Plastik, Gummi oder ähnliches Material
4. Matt in der Struktur (kein glänzendes Material)
5. Keine Verzierungen, Rüschen oder mit Schnüren eingefasste Ränder
6. Die Hosen müssen zumindest 15cm Breite an den Seiten aufweisen und müssen mindestens die Hälfte des Gluteus Maximus und den gesamten vorderen Bereich bedecken
7. Kein Schuhwerk
8. Kein Schmuck oder andere Accessoires ausgenommen Ehering

Artikel 7 – Präsentation der Runde 1 (Vierteldrehungen):
Der Ablauf für die Durchführung der Runde 1 (Vierteldrehungen) ist folgender:

1. Das gesamte Line up wird auf die Bühne gerufen und nimmt in einer einzelnen Linie in numerischer Reihenfolge Aufstellung.
2. Das Line up wird in zwei gleich großen Gruppen geteilt, wobei eine Gruppe auf der linken Seite der Bühne und die andere Gruppe auf der rechten Seite der Bühne Aufstellung nimmt. Der mittlere Bereich der Bühne bleibt für die Vergleiche frei.
3. In numerischer Reihenfolge und in Gruppen von nicht mehr als 5 Athleten gleichzeitig, werden die Gruppen angewiesen im Bereich der Bühnenmitte folgende Vierteldrehungen auszuführen:

a) Vierteldrehung rechts
b) Vierteldrehung rückwärts
c) Vierteldrehung rechts
d) Vierteldrehung nach vorne

4. Diese anfängliche Gruppierung der Athleten und die Ausführung der Vierteldrehungen dient den Kampfrichtern dazu in weiterer
    Folge auszuwählen welche Athleten sie zu individuellen Vergleichen, die darauf folgen, heranziehen wollen.
5. Die Kampfrichter können nunmehr individuelle Vergleiche beim Hauptschiedsrichter/Anweiser beantragen. Ein Vergleich muss
    mindestens 3 und darf nicht mehr als 5 Athleten umfassen. Der Hauptschiedsrichter/Anweiser ist berechtigt individuelle Anträge
    der Kampfrichter auf Durchführung von Vergleichen erforderlichen Falls abzulehnen oder abzuändern-
6. Alle Vergleiche müssen in der Bühnenmitte und der Reihenfolge von links nach rechts ausgeführt werden, wie dies von den
    Kampfrichtern beantragt wurde.
7. Alle Kampfrichter haben Anspruch auf Durchführung von zumindest eines von ihnen beantragten Vergleiches. Ob zusätzliche
    Vergleiche zugelassen werden entscheidet der Hauptschiedsrichter/Anweiser.
8. Alle Athleten müssen sich mindestens einem Vergleich unterziehen.
9. Nach Abschluss des letzten Vergleiches nehmen die Athleten im Line up Aufstellung und zwar in numerischer Reihenfolge,
    bevor sie die Bühne verlassen.

Artikel 8 – Bewertung der Runde 1 (Vierteldrehungen):
Die Bewertung der Runde 1 hat wie folgt zu erfolgen:

1. Jeder Kampfrichter vergibt an jeden Athleten eine individuelle Platzierung, wobei er sicherzustellen hat, dass nicht zwei
    oder mehrere Athleten dieselbe Platzziffer erhalten.
2. Bei neun Kampfrichtern werden die beiden höchsten und die beiden niedrigsten Wertungen eliminiert. Die verbleibenden
    Wertungen werden summiert und ergeben das Runde 1 Zwischenergebnis und die Runde 1 Platzierung.
3. Die Kampfrichter verwenden Formular Nr. 3, die Protokollführer und Rechner verwenden Formular Nr. 5.
4. Die Top 15 Athleten steigen in Runde 2 (Fitnesskür) auf.

Hinweis: Gleichstände im Runde 1 Zwischenergebnis müssen nicht unmittelbar aufgelöst werden, da das Zwischenergebnis mit dem Runde 2 Zwischenergebnis summiert werden muss, um das Vorwahlzwischenergebnis und die Vorwahlplatzierung zu errechnen. Gleichstände im Vorwahlzwischenergebnis werden unter Heranziehung des Runde 1 Ergebnisses des Athleten aufgelöst.

Artikel 9 – Beurteilung der Runde 1 (Vierteldrehungen):

Runde 1 (Vierteldrehungen) wird nach folgenden Kriterien beurteilt:

1.
Der Kampfrichter muss zunächst den Gesamteindruck der männlichen athletischen Erscheinung des Körpers beurteilen. Diese Beurteilung muss beim Kopf des Athleten beginnen und sich abwärts erstrecken, in dem der gesamte Körper beurteilt wird. Die Beurteilung beginnt beim Gesamteindruck des Körpers und soll die Haartracht und die Gesichtszüge miteinbeziehen. Die gesamte athletische Muskelentwicklung, die Präsentation eines ausgewogenen, symmetrisch entwickelten Körpers, der Zustand der Haut und die Hauttönung und die Fähigkeit des Athleten sich selbstbewusst zu präsentieren sind zu berücksichtigen.

2.
Der Körper soll mit Rücksicht auf den gesamten Muskeltonus erzielt durch athletische Anstrengung beurteilt werden. Die Muskelgruppen sollen eine runde und feste Erscheinungsform mit einem geringen Grad an Körperfett haben. Der Körper soll weder exzessiv muskulös noch exzessiv schlank sein.
 
3.
Die Beurteilung soll die Straffheit und die Tönung der Haut miteinbeziehen. Die Haut soll eine glatte und gesunde Erscheinungsform haben.

4.
Die Beurteilung des Körpers des Athleten durch den Kampfrichter soll die gesamte Präsentation des Athleten umfassen von dem Moment als er die Bühne betritt bis zu dem Moment, zu dem er die Bühne verlässt. Zu jeder Zeit muss der Fitnessathlet mit dem Schwerpunkt eines gesunden, fiten, athletisch aussehenden Körpers in einem attraktiv präsentierten Gesamtpaket beurteilt werden.

Artikel 10 – Bekleidung für Runde 2 (Fitnesskür):

Die Bekleidung für runde 2 (Fitnesskür) muss den folgenden Kriterien entsprechen:

1. Badehosen oder Shorts, die mindestens 15cm Breite auf der Seite aufweisen müssen und mindestens die Häfte des
    Gluteus Maximus und den gesamten vorderen Bereich bedecken müssen. Dies ist die Mindestbekleidung.
2. Farbe, Material, Struktur der Bekleidung kann vom Athleten frei gewählt werden.
3. Sportschuhe können getragen werden, dies obliegt aber der Entscheidung des Athleten.
4. Ausgenommen eines Eheringes dürfen weder Schmuck noch andere Accessoires getragen werden.
5. Sponsorenlogos dürfen an der Wettkampfkleidung für die Posingkür angebracht werden.
6. Die Verwendung von Props ist verboten.
7. Dem Athleten ist es verboten während der Kür jeglichen Teil seiner Wettkampfbekleidung auszuziehen. Der Oberkörper
    muss mindestens mit einem Tanktop (Trägerleibchen) bekleidet sein.

Artikel 11 – Präsentation der Runde 2 (Fitnesskür):

Runde 2 (Fitnesskür) wird wie folgt präsentiert:

1. Jeder Athlet wird in numerischer Reihenfolge zur Absolvierung seiner Fitnesskür nach einer von ihm frei gewählten Musik auf die Bühne gerufen. Die Länge der Fitnesskür beträgt maximal 90 Sekunden.
2. Jeder Athlet wird mit Startnummer, Name und Land vorgestellt.

Artikel 12 – Bewertung der Runde 2 (Fitnesskür):

Die Wertung der Runde 2 (Fitnesskür) wird nach folgenden Kriterien ausgeführt:

1. Jeder Kampfrichter vergibt an jeden Athleten eine individuelle Platzierung, wobei er sicherzustellen hat, dass nicht zwei
     oder mehrere Athleten dieselbe Platzierung erhalten.
2. Bei neun Kampfrichtern werden die beiden höchsten und die beiden niedrigsten Wertungen eliminiert. Die verbleibenden
     Wertungen werden summiert und ergeben das Runde 2 Zwischenergebnis.
3. Das Runde 2 Zwischenergebnis wird dem Runde 1 Zwischenergebnis hinzugezählt und ergibt das Vorwahlzwischenergebnis
    und die Vorwahlplatzierung.
4. Gleichstände im Runde 2 Zwischenergebnis müssen nur aufgelöst werden, wenn nach Punkt 3. oben ein Gleichstand im
    Vorwahlzwischenergebnis vorliegt. Gleichstände im Vorwahlzwischenergebnis werden dadurch aufgelöst, dass das Runde 1
    Zwischenergebnis als maßgeblich herangezogen wird, wenn auch in diesem Zwischenergebnis (Runde 1 Zwischenergebnis)
    ein Gleichstand vorliegt, wird dieser unter Anwendung der relativen Platzierungsmethode unter Heranziehung der Runde 1
    Ergebnisse aufgelöst.
5. Die Kampfrichter verwenden Formblatt Nr. 3b. Die Protokollführer und Rechner verwenden Formblatt Nr. 5.
6. Die Top 5 Finalisten steigen in das Finale auf.

Artikel 13 – Bewertung Runde 2 (Fitnesskür):

Runde 2 (Fitnesskür) wird nach folgenden Kriterien bewertet:

1.
Jeder Kampfrichter muss die Kür mit Rücksicht auf Stil, Persönlichkeit, athletischer Koordination und Gesamtleistung beurteilen. Die Kampfrichter müssen Kraft und Flexibilitätsbewegungen sowie gymnastische Bewegungen beurteilen. Die Kür kann Aerobics, Tanz, Gymnastik oder andere Demonstrationen des athletischen Talents umfassen. Es gibt keine vorgeschriebenen Bewegungen.
2.
Die Verwendung von Props ist verboten. Die Kampfrichter haben zu beachten, dass während dieser Runde nur die Kür und nicht der Körper bewertet wird.

Artikel 14 – Runde 3 (Allgemeines):

Nur die Top 5 Finalisten von der Vorwahl steigen in das Finale auf, welches aus einer Runde besteht wie folgt:

1. Runde 3 erster Durchgang: (Fitnesskür)
2. Runde 3 zweiter Durchgang: (Vierteldrehungen)

Artikel 15 – Bekleidung für Runde 3:

Die Bekleidung für Runde 3 muss den folgenden Kriterien entsprechen:

Runde 3, Durchgang eins, (Fitnesskür) – dieselbe Bekleidung wie in Artikel 10 beschrieben.

Runde 3, zweiter Durchgang (Vierteldrehungen) – gleiche Bekleidung wie in Artikel 6 beschrieben.

Artikel 16 – Präsentation der Runde 3, erster Durchgang (Fitnesskür):

Der Ablauf für die Durchführung der Runde 3, erster Durchgang (Fitnesskür) ist folgender:

1. Jeder Athlet wird in numerischer Reihenfolge auf die Bühne gerufen um die Fitnesskür zu einer von ihm frei gewählten Musik zu
     präsentieren. Die Länge der Kür beträgt maximal 60 Sekunden.
2. Jeder Athlet wird mit Nummer, Name und Land vorgestellt.

Artikel 17 – Präsentation der Runde 3, zweiter Durchgang (Vierteldrehungen):

Der Ablauf für die Durchführung der Runde 3, zweiter Durchgang (Vierteldrehungen) ist folgender:

1. Die Top 5 Finalisten werden auf die Bühne gerufen und nehmen in numerischer Reihenfolge in einer Linie Aufstellung.
2. Die Athleten werden als eine Gruppe zur Durchführung der 4 Vierteldrehungen angewiesen.
3. Der Hauptschiedsrichter/Anweiser kann nach seinem Gutdünkem die Gruppe dazu anweisen die Vierteldrehungen auf der
    linken Seite, der rechten Seite und auch in der Mitte der Bühne auszuführen.
4. Nach der Beendigung der Vierteldrehungen verlassen die Athleten die Bühne.

Artikel 18 – Bewertung der Runde 3:

Die Bewertung der Runde 3 wird wie folgt ausgeführt:

1. Die Fitnesskür (Runde 3, erster Durchgang) und die Vierteldrehungen (Runde 3, zweiter Durchgang) werden als eine einzige
    Runde bewertet, wobei beiden Durchgängen die gleiche Bedeutung (das gleiche Gewicht) zukommt.
2. Jeder Kampfrichter vergibt an jeden Athleten eine individuelle Platzierung, wobei er dafür Sorge zu tragen hat, dass nicht zwei
     oder mehrere Athleten dieselbe Platzierung erhalten.
3. Bei neun Kampfrichtern werden die beiden höchsten und die beiden niedrigsten Wertungen eliminiert. Die verbleibenden
    Wertungen werden zum Runde 3 Zwischenergebnis summiert.
4. Das Runde 3 Zwischenergebnis wird dem Vorwahl Zwischenergebnis hinzugerechnet und ergibt das Finale Zwischenergebnis
    und die Finalplatzierung.
5. Gleichstände im Runde 3 Zwischenergebnis müssen nur aufgelöst werden, wenn nach Punkt 4. oben ein Gleichstand im
    Finaleergebnis vorliegt. Gleichstände im Finaleergebnis werden unter Anwendung der relativen Platzierungsmethode unter
    Heranziehung des Finalergebnisses des Athleten aufgelöst.
6. Die Kampfrichter verwenden Formblatt Nr. 6; die Protokollführer und Rechner verwenden Formblatt Nr. 5.

Artikel 19 – Beurteilung der Runde 3:

Runde 3 wird nach denselben Kriterien beurteilt wie in Artikel 13 (Fitnesskür) und Artikel 9 (Vierteldrehungen) dargelegt.

 

  4. Wettkampfregeln Men´ s Classic Bodybuilding


                                                                              

Auszug aus dem IFBB Rule Book 2006 Edition (Übersetzung)

I. Allgemeines:
Die Disziplin Männer Classic Bodybuilding wurde durch das IFBB Exekutiv Komitee und den IFBB Kongress als neue Sportdisziplin am 27.11.2005 (Shanghai/China) anerkannt. Die Disziplin Classic Bodybuilding entspricht dem weltweit immer stärker werdenden Trend Wettkämpfe für Männer zu veranstalten, die anders als Bodybuilder mit dem heute üblichen Leistungsstandard, einen weniger muskulösen, dafür aber athletischen und ästhetisch gefälligeren Körper aufweisen.

II. Kategorien:

In der Disziplin Classic Bodybuilding gibt es folgende 3 Kategorien:

1. Bis zu und einschließlich 170cm Körpergröße:
Maximales Gewicht in kg = Körpergröße in cm – 100 (maximal + 2kg Toleranz)

Zum Beispiel: Darf ein Athlet der 170cm groß ist maximal 72kg wiegen.

2. Bis zu und einschließlich 178cm Körpergröße:
Maximales Gewicht in kg = Körpergröße in cm – 100 (maximal + 4kg Toleranz)

Zum Beispiel: Ein Athlet der 178cm groß ist darf maximal 82kg wiegen.

3. Über 178cm Körpergröße:
Maximales Gewicht in kg = Körpergröße in cm – 100 (maximal + 6kg Toleranz)

Zum Beispiel: Ein Athlet der 184 cm groß ist darf maximal 90 kg wiegen.

Hinweis: Wenn ein Athlet die vorgeschriebenen Kriterien der Körpergröße/des Gewichtes nicht erfüllt, ist er disqualifiziert.

II. Bewertungsrunden:

Männer Classic Bodybuilding besteht aus den folgenden 3 Runden:

1. Vorwahl:
Vierteldrehungen und Pflichtposen

2. Finale:
Runde 2 – Posingkür

3. Finale:
Runde 3 – Pflichtposen und Pose down

III. Vorläufige Beurteilung:

Eine vorbereitende Beurteilung wird abgehalten, wenn mehr als 15 Athleten in einer Klasse sind und wird wie folgt ausgeführt:

Unter der Anleitung des Hauptschiedsrichters/Anweisers:

1. Wird das gesamte Line up auf die Bühne gebracht und nimmt in numerischer Reihenfolge in einer Reihe nebeneinander
    Aufstellung.
2. Wird das Line up in zwei gleich große Gruppen aufgeteilt und so auf der Bühne positioniert, dass die eine Gruppe auf der
    linken Seite und die andere Gruppe auf der rechten Seite der Bühne Aufstellung nimmt. Der mittlere Bereich der Bühne bleibt
    für die Vergleiche frei.
3. Wird numerischer Reihenfolge und in Gruppen von nicht mehr als 5 Athleten gleichzeitig jede Gruppe angewiesen im Bereich
    der Bühnenmitte folgende 4 Pflichtposen auszuführen:

a) Doppelbizeps von vorne
b) Seitliche Brust
c) Doppelbizeps von hinten
d) Bauch und Beine

4. Nimmt der Beendigung der Pflichtposen das gesamte Line up wiederum in einer Reihe in numerischer Reihenfolge auf der Bühne Aufstellung, bevor die Athleten die Bühne verlassen.

IV. Bewertung der vorläufigen Beurteilung:


Die Bewertung für die vorläufige Beurteilung wird wie folgt ausgeführt:

1. Bei mehr als 21 Athleten wählen die Kampfrichter die Top 15 dadurch aus, dass sie ein „X“ neben die Startnummer des
    Athleten auf ihren Wertungszettel anbringen.
2. Beträgt die Anzahl der Athleten zwischen 16 und 21 sind die zu eliminierenden 1-6 Athleten zu kennzeichnen, in dem ein „X“
    neben der Startnummer der betreffenden Athleten auf den Wertungszettel angebracht wird.
3. Nur die Top 15 Athleten steigen in die Runde 1 auf.
4. Die Kampfrichter verwenden Formblatt Nr. 1, die Protokollführer und Rechner verwenden Formblatt Nr.2.

IV. Bekleidung für Runde 1 (Vierteldrehungen und Pflichtposen):

In Runde 1 müssen die Teilnehmer mit einer Posinghose bekleidet sein, welche folgenden Anforderungen entsprechen muss:

1. Schlicht und lichtundurchlässig von der Machart
2. Tief schwarz in der Farbe
3. Gewebter Stoff vom Material her (kein Plastik, Gummi oder anderes Material)
4. Matt in der Struktur (kein glänzendes Material)
5. Keine Ornamente, Rüschen, Schnüren und/oder Einfassungen
6. Mindestens 2cm breit an den Seiten und mindestens die Hälfte des Gluteus Maximus und des gesamten Frontbereiches bedeckend
7. Kein Schuhwerk
8. Kein Schmuck oder andere Accessoires, ausgenommen Ehering

IV. Präsentation der Runde 1 (Vierteldrehungen und Pflichtposen):

Runde 1 wird wie folgt ausgeführt:

Nach Anweisung des Hauptschiedsrichters/Anweisers:

1. Wird das gesamte Line up auf die Bühne gerufen und nimmt in einer Linie in numerischer Reihenfolge nebeneinander
    Aufstellung.
2. Wird das Line up in zwei gleich große Gruppen aufgeteilt, wobei eine Gruppe auf der linken Seite der Bühne und die andere
    Gruppe auf der rechten Seite der Bühne Aufstellung nimmt. Der mittlere Bereich der Bühne bleibt für die Vergleiche frei.
3. Werden in numerischer Reihenfolge und in Gruppen von nicht mehr als 5 Athleten gleichzeitig, Gruppen zur Bühnenmitte geführt,
     um die folgenden Vierteldrehungen auszuführen:

a) Vierteldrehung rechts
b) Vierteldrehung rückwärts
c) Vierteldrehung rechts
d) Vierteldrehung nach vorne

4. Diese anfängliche Gruppierung der Athleten und Ausführung der Vierteldrehungen soll den Kampfrichtern dazu dienen jene
    Athleten zu bestimmen, die später in den Pflichtposen verglichen werden.
5. Die Kampfrichter können nunmehr individuelle Vergleiche in den Pflichtposen beim Hauptschiedsrichter/Anweiser beantragen.
    Pro Vergleich sind mindestens 3 aber nicht mehr als 5 Athleten zulässig. Der Hauptschiedsrichter/Anweiser ist berechtigt
    erforderlichen Falls den Antrag auf Durchführung eines individuellen Vergleiches abzulehnen oder abzuändern.
6. Alle individuellen Vergleiche müssen in der Bühnenmitte und in jener Reihenfolge, von links nach rechts, ausgeführt werden, wie
    dies von den Kampfrichtern beantragt wird.
7. Jeder Kampfrichter hat das Recht die Durchführung zumindest eines individuellen Vergleiches zu verlangen. Jegliche zusätzliche
     Vergleichsanträge können vom Hauptschiedsrichter/Anweiser abgelehnt werden.
8. Alle Athleten müssen zumindest in einem Vergleich vertreten sein.
9. Nach Beendigung des letzten Vergleiches wird das gesamte Line up wiederum in einer Linie in numerischer Reihenfolge
    nebeneinander zur Aufstellung gebracht, bevor die Athleten die Bühne verlassen.
10. Die 7 Pflichtposen lauten:

a) Doppelbizeps von vorne
b) Latissimus von vorne
c) Seitliche Brust
d) Doppelbizeps von hinten
e) Latissimus von hinten
f) Seitlicher Trizeps
g) Bauch und Beine

VII. Bewertung der Runde 1 (Vierteldrehungen und Pflichtposen):

Die Bewertung der Runde 1 wird wie folgt ausgeführt:

1. Jeder Kampfrichter vergibt für jeden Athleten eine individuelle Platzierung, wobei er sicher zu stellen hat, dass nicht zwei oder
     mehrere Athleten die selber Platzziffer erhalten.
2. Bei neun Kampfrichter werden die zwei höchsten und die zwei niedrigsten Wertungen eliminiert. Die übrigen Platzziffern werden
    summiert und ergeben das Zwischenergebnis für Runde 1 und die Platzierung für Runde 1.
3. Gleichstände im Runde 1 Zwischenergebnis werden unter Anwendung der relativen Platzierungsmethode aufgelöst.
4. Die Kampfrichter verwenden Formular Nr. 3, die Protokollführer und Rechner verwenden Formblatt Nr. 5.
5. Die Top 5 Athleten steigen in das Finale (Runde 2 und Runde 3) auf.

VIII. Bewertungskriterien für Runde 1 (Vierteldrehungen und Pflichtposen):

Runde 1 wird nach folgenden Kriterien beurteilt:

1. Der Kampfrichter soll zunächst den Gesamteindruck des athletischen männlichen Körpers beurteilen. Diese Beurteilung beginnt beim Kopf und erstreckt sich abwärts in dem der gesamte Körper zur Beurteilung herangezogen wird. Die Beurteilung beginnt mit einer Bewertung des generellen Eindrucks des Körpers und soll auch die Haartracht und die Gesichtszüge erfassen. Sie soll ferner die athletische Entwicklung der Muskulatur erfassen, die Präsentation eines ausgewogenen, symmetrisch entwickelten Körpers. Zu beurteilen sind der Zustand und die Tönung der Haut sowie die Fähigkeit des Athleten sich auf der Bühne selbstbewusst zu präsentieren.

2. Während der Vergleiche in den Pflichtposen muss der Kampfrichter zunächst die in der jeweiligen Pflichtpose präsentierte Muskelgruppe beurteilen. Der Kampfrichter soll danach den gesamten Körper beurteilen und zwar beginnend vom Kopf abwärts in dem er jede Körperpartie betrachtet und beurteilt, wobei es auf den Gesamteindruck ankommt und der Muskelmasse, der ausgewogenen Körperentwicklung, der Muskeldichte und der Definition Beachtung zu schenken ist. Die Beurteilung, welche von oben nach unten zu erfolgen hat, muss den Kopf, das Genick, die Schultern, die Brust, die Arme (Oberarme und Unterarme), die Vorderseite des Rumpfes bezüglich Pectoralis, Einschnitt zwischen Pectoralis und Deltoideus, Bauchmuskeln, Taille, Oberschenkel, Beine, Waden und Füße erfassen. Dieselbe Prozedur gilt für die Rückenposen und soll den oberen und unteren Trapezius, den Teres major und minus, den Infraspinatus, die Rückenstrecker, die Gluteusmuskelgruppe, die Beinbizepsmuskelgruppe auf der Rückseite der Oberschenkel, die Waden und die Füße umfassen. Eine detaillierte Beurteilung der einzelnen Muskelgruppen soll während der Vergleichsposen angestellt werden, während welcher der Kampfrichter die Muskeln hinsichtlich Muskelschärfe, Dichte und Definition beurteilen muss, wobei er gleichzeitig die gesamte ausgewogene Körperentwicklung des Athleten überprüfen muss. Die Wichtigkeit der Vergleichsposen muss besonders hervorgehoben werden, denn diese Vergleiche sollen dem Kampfrichter dabei helfen zu entscheiden welcher Athlet den besseren Körper bezogen auf ausgewogene athletische Entwicklung, Muskeldichte und Definition hat.
 
3. Der Körper soll nach dem Grad des gesamtheitlichen Muskeltonus erzielt durch athletische Anstrengung beurteilt werden. Die Muskelgruppen sollen eine runde und feste Erscheinungsform mit einem geringen Grad von Körperfett haben.
 
4. Die Beurteilung soll die Straffheit der Haut und die Hauttönung mit in Betracht ziehen. Die Beschaffenheit der Haut soll glatt und gesund erscheinen. Die Beurteilung des Körpers des Athleten durch den Kampfrichter soll die gesamte Präsentation des Athleten mitumfassen, von dem Moment als er die Bühne betritt bis zu dem Moment, wo er die Bühne verlässt. Zu jeder Zeit muss der Athlet mit dem Schwerpunkt auf einen gesunden, fiten, athletisch aussehenden, muskulösen Körper im Sinne eines in attraktiver Form präsentierten Gesamtparketes beurteilt werden.

IX. Bekleidung für Runde 2 (Posingkür):

Die Bekleidung für Runde 2 ist Posinghose, welche folgenden Kriterien entsprechen muss:

1. Farbe, Material, Struktur kann frei gewählt werden
2. Keine Verzierungen, Rüschen, Laschen, Ränder und/oder Einfassungen
3. Die Posinghose muss an der Seite mindestens 2cm breit sein und muss mindestens die Hälfte des Gluteus Maximus und den
    gesamten Bereich der Vorderseite bedecken
4. Kein Schuhwerk
5. Schmuck und andere Accessoires ausgenommen ein Ehering sind nicht erlaubt
6. Keine Props

X. Präsentation der Runde 2 (Posingkür):

Nur die Top 5 Athleten der Runde 1 steigen in die Runde 2 auf. Runde 2 wird nach Anweisung des Hauptschiedsrichters/Anweisers wie folgt ausgeführt:

1.Die Top 5 Finalisten werden auf die Bühne gebracht, nehmen in einer Linie in numerischer Reihenfolge nebeneinander Aufstellung und werden mit Startnummer, Name und Land vorgestellt. Die Athleten verlassen dann die Bühne um sich auf die Posingkür vorzubereiten.

2. Jeder Athlet wird nach der numerischen Reihenfolge nebeneinander auf die Bühne gerufen und absolviert seine Posingkür zu frei gewählter Musik. Die maximale Länge der Kür beträgt 60 Sekunden.

XI. Bewertung der Runde 2 (Posingkür):

Die Bewertungen für Runde 1 werden nur dazu benutzt die Athleten von Platz 1 bis Platz 15 zu platzieren und legen nur die Top 5 Finalisten fest, welche dann in die Runden 2 und 3 aufsteigen. Die Top 5 Finalisten starten im Finale mit 0 Punkten. Die Bewertung der Runde 2 wird wie folgt ausgeführt:

1. Jeder Kampfrichter vergibt an jeden Athleten eine individuelle Platzierung, wobei er dafür Sorge zu treffen hat, dass nicht zwei
     oder mehrere Athleten dieselbe Platzziffer erhalten.
2. Bei neun Kampfrichtern werden die beiden höchsten und die beiden niedrigsten Wertungen eliminiert. Die übrigen Platzziffern
    werden summiert und ergeben das Runde 2 Zwischenergebnis.
3. Die Kampfrichter verwenden Formular Nr. 6; die Protokollführer und Rechner verwenden das Formblatt Nr. 5.

Hinweis: Es besteht keine Notwendigkeit dazu unmittelbar Gleichstände im Runde 2 Zwischenergebnis zu eliminieren, da dieses zum Runde 3 Zwischenergebnis hinzu zu zählen ist und das Endergebnis ergibt.

XII. Bewertung der Runde 2 (Posingkür):

Runde 2 ist nach den folgenden Kriterien zu bewerten:

1. Bei der Beurteilung der Posingkür hat der Kampfrichter die gesamte Darbietung mit Rücksicht auf Muskulösität, Definition,
    Persönlichkeit, Stil und athletische Koordination zu prüfen. Der Kampfrichter muss prüfen, ob eine geschmeidige, artistische und
    gut choreographierte Kür vorliegt, welche jegliche Art von Posen umfassen kann. Die Kür muss allerdings zwingend die
    Pflichtposen umfassen. Der Kampfrichter muss auch Zwischenposen einnehmen um die muskulöse Entwicklung seines Körpers
   darzubieten. Es ist verboten, dass sich der Athlet flach auf die Bühne legt, die so genannte „Moon“ – Pose ausführt und/oder die
    Posingbekleidung verschiebt, sodass der Gluteus Maximus oder die obere Innenseite des Quadrizeps sichtbar wird.

2. Die Verwendung von „Props“ ist verboten. Die Kampfrichter werden daran erinnert, dass sie während dieser Runde nicht nur die
    Kür, sondern auch den Körper bewerten müssen.

XIII. Bekleidung für Runde 3 (Pflichtposen und Pose down):
Die Bekleidung für Runde 3 entspricht jener der Runde 2.

XV. Präsentation der Runde 3 (Pflichtposen und Pose down):
Runde 3 wird nach Anweisung des Hauptschiedsrichters/Anweisers wie folgt ausgeführt:

1. Die Top 5 Finalisten werden auf die Bühne gebracht und nehmen in einer Linie in numerischer Reihenfolge nebeneinander Aufstellung. Danach werden sie angewiesen die 7 Pflichtposen gleichzeitig in einer Gruppe durchzuführen und zwar zunächst in der Mitte, dann auf der linken und dann auf der rechten Seite der Bühne.
2. Die Top 5 Finalisten absolvieren so dann ein Posedown in der Dauer von 60 Sekunden nach einer Musik, die vom Organisator des Wettkampfes auszuwählen ist.
3. Nach dem Posedown nehmen die 5 Finalisten in einer Linie in numerischer Reihenfolge nebeneinander Aufstellung, bevor sie die Bühne verlassen.

XV. Bewertung der Runde 3 (Pflichtposen und Pose down):

Die Bewertung der Runde 3 wird wie folgt ausgeführt:

1. Nur die Pflichtposen werden bewertet. Das Posedown wird nicht bewertet.
2. Jeder Kampfrichter vergibt an jeden Athleten eine individuelle Platzierung, wobei er sicherzustellen hat, dass nicht zwei oder
     mehrere Athleten dieselbe Platzziffer erhalten.
3. Bei neun Kampfrichtern werden die beiden höchsten und die beiden niedrigsten Platzziffern eliminiert. Die übrigen Platzziffern
    werden summiert und ergeben das Runde 3 Zwischenergebnis.
4. Das Runde 3 Zwischenergebnis wird dem Runde 2 Zwischenergebnis hinzugezählt und ergibt als Summe das Endergebnis
    und die Endplatzierung.
5. Gleichstände im Endergebnis werden dadurch aufgelöst, dass das Runde 3 Zwischenergebnis ausschlaggebend ist.
6. Die Kampfrichter verwenden Formular Nr. 6. Die Protokollführer und Rechner verwenden Formblatt Nr. 5.

XVI. Beurteilung der Runde 3 (Pflichtposen und Pose down):

Runde 3 wird nach den selben Kriterien wie Runde 1 bewertet.



 
Mit sportlichen Grüssen  

Mag. Axel Bauer e. h.                                 Günter Schulz e. h.
Präsident                                                     Schriftführer                         

Impressum:
Medieninhaber: ÖABBV-IFBB/Austria (Österreichischer Amateur Bodybuilding und Fitness Verband)
Adresse: A-1030 Wien, Strohgasse 16/10

Tätigkeitsbereich: Förderung des Bodybuilding- und Fitnesssports in Österreich

 


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