ÖABBV-IFBB/AUSTRIA

 

 

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Präsident: Mag. Axel Bauer

Strohgasse 16/10   A-1030 Wien
Telefon +43 (1) 710 54 99, Telefax +43 (1) 710 54 99-9
E-mail: axel.bauer@chello.at

Angeschlossen an:
International Federation of Bodybuilders (IFBB), GAISF, UNESCO und UIA


An alle Athletinnen und Athleten,
Funktionäre und Verbandspersonen
des ÖABBV-IFBB / Austria
 

RUNDSCHREIBEN II / 2002

 

I. Österreichische Meisterschaften 04.05.2002 Kürnberghalle/Leonding/Oberösterreich:

Der für die perfekte Organisation von Body Building– und Fitnesswettkämpfen bekannte OÖABBV-IFBB war für die Organisation und Durchführung der österreichischen Meisterschaften 2002 in Leonding verantwortlich und hat mit der Kürnberghalle einen sehr attraktiven Austragungsort ausgewählt. Die Veranstaltung war bis ins kleinste Detail durchorganisiert und zeichnete sich durch eine für österreichische Verhältnisse durchaus respektable Teilnehmeranzahl und einen attraktiven Gaststar (Francisko Bautista) aus. Gleichzeitig wurden auch die oberösterreichischen und niederösterreichischen Landesmeisterschaften ausgetragen. In der Klasse männliche Junioren bis 80 kg zeigte der aus der Slowakei eingeladene Athlet, Thomas Sarina, eine ganz hervorragende Leistung. In der Klasse männliche Junioren über 80 kg setzte sich der für das Fitnesscenter Fitness Linz startende Alfred Haselböck klar gegen Hubert Kerschberger durch. In der Männer-Fitness-Klasse + 175 cm präsentierte Johann Platzer einen harmonischen Körper und eine tadellose Kür. In der neu eingeführten Männer-Body-Fitness-Klasse konnte sich Robert Steinerberger gegen Sven Decker durchsetzen. In den Body-Building-Klassen der Männer war die Leistungsdichte in der Klasse -80 kg und -90 kg besonders hoch. In der Klasse -80 kg waren 7, in der Klasse -90 kg sogar zwölf Athleten am Start. Die Männerklasse -80 kg wurde von Franz Wagner dominiert. Er beeindruckte mit guter Harmonie und exzellenter Definition. Richard Biedner erreichte vor Erwin Griesser den zweiten Platz. Sehr unterschiedlich wurde Erwin Griesser beurteilt, zwei Kampfrichter sahen ihn als Sieger, ein Kampfrichter hatte ihn gar nur auf dem 6. Platz. Alle Athleten in dieser Klasse befanden sich in hervorragender Form.

In der Klasse -90 kg wurde der Wiener Roman Kronberger von der Papierform am stärksten eingeschätzt. In Ronald Ullram, der für den Vitalclub Laa/Thaya startet fand er allerdings einen übermächtigen Gegner. Ausgestattet mit perfekter Harmonie und Definition konnte Ullram den harmonischen bei der Berufsfeuerwehr in Wien tätigen und mit einer fabelhaften Posingkür auftrumpfenden jedoch zu wenig austrainierten Wiener auf den zweiten Platz verweisen. Dicht auf den Fersen lag Kronberger der Niederösterreicher Markus Höller (ATUS Hirtenberg), den bei der Vorwahl zwei, im Finale drei Kampfrichter sogar auf dem zweiten Platz sahen. Auch in dieser Klasse war die Leistungsdichte besonders hoch. Als die Schwergewichtler (Männer +90 kg) die Bühne betraten, wußte man gleich, daß der Sieger nur Manfred Petautschnig (Fitcenter Hallein/Oberalm) heißen konnte. Mit zirka 125 kg Wettkampfgewicht – wohl gemerkt in voll austrainierter Form – hatte ihm keiner der übrigen Teilnehmer etwas entgegen zu setzen. Er verfügt bereits über die Masse eines Profibodybuilders. Mit einer derartigen Form und Bühnenpräsenz lag ihm das Publikum zu Füssen. Er sicherte sich auch vor Ronald Ullram den Gesamtsieg der Männer-Bodybuilding-Klassen. In den Fitnessklassen -160 cm und + 160 cm Körpergröße waren insgesamt 3 Teilnehmerinnen am Start, davon eine aus der Slowakei. In der Fitnessklasse + 160 cm konnte sich die Wienerin Claudia Weber den Titel mit einer sehr harmonischen Figur und einer tadellosen Kür sichern. In der Frauen-Body-Fitness-Klasse setzte sich die Niederösterreicherin (Sport und Fitness Olympia Schwechat) Veronika Aranyos gegen die Linzerin Anita Furthmüller durch. In den Body-Building-Klassen der Damen war in der Klasse -52 kg Jasmin Gaind (Power Gym Kottingbrunn) als einziger Teilnehmerin in dieser Klasse der Sieg sicher – in der Klasse über 57 kg setzte sich Helga Pölzlbauer mit beeindruckender Form gegen Inge Hörletzeder durch. Im Stechen um den Gesamtsieg der Frauen setzte sich Helga Pölzlbauer überraschen klar gegen Jasmin Gaind durch.

Beim Gastauftritt von Francisko Bautista bekamen die Zuseher Rühl - ähnliche Muskelmasse präsentiert, schockierend war aber, daß offenbar ohne Syntol-Injektionen zur Aufpolsterung schon vorhandener extremer Muskelmasse im Profibodybuilding nichts mehr geht. Der OÖABBV-IFBB hat gezeigt, daß bei entsprechend motivierter Vorgangsweise eine hervorragende Veranstaltung mit ausreichend großer Teilnehmerzahl, die für das Publikum interessant ist, organisiert werden kann. Die sich im Vorjahr abzeichnende Abwärtstendenz wurde sohin erfolgreich unterbrochen.

 


 

 II. Europameisterschaften der Damen und Fitness Budapest/Ungarn 04. – 05.05.2002

Die Vorarlbergerin Brigitte Knünz war Österreichs einzige Teilnehmerin bei diesem Wettkampf und startete in der Damen-Fitness-Klasse – 167 cm Körpergröße. Dort traf sie auf starke Konkurrenz und belegte unter 21 Teilnehmerinnen den 20. Platz. Brigitte Knünz ist die erste Fitnessathletin, welche für Österreich bei einer internationalen Meisterschaft teilgenommen hat. Verglichen mit den Bestplatzierten fehlt es ihr vor allem an der auch im Amateurbereich für Fitnessathletinnen typisch gewordenen Muskelmasse und Definition. Daran wird sie in Zukunft noch hart arbeiten müssen, wenn sie Anschluß an die Spitze finden will. Das Damen-Body-Building und die Damen-Fitness-Bewerbe in Europa sind fest in der Hand der osteuropäischen Staaten. Nur ganz vereinzelt gelang es west- und südeuropäischen Athletinnen in das Finale vorzudringen. In der Fitnessklasse – 160 cm Körpergröße befanden sich unter den 14 Teilnehmerinnen lediglich 4 nicht osteuropäische Athletinnen. Die Bestplatzierte nicht Osteuropäerin erreichte den neunten Platz. In der Klasse - 167 cm Körpergröße verfehlte die beste nicht Osteuropäerin mit dem siebenten Platz ebenfalls das Finale. Nur in der Fitnessklasse über 167 cm Körpergröße errichte die Italienerin Aisha Surodjawan, das Finale. In der Nationenwertung dominierte Polen über Ungarn und die Slowakei, Österreich belegte den letzten Platz. Wie man sieht ist aller Anfang schwer. In den Damen-Body-Building-Klassen waren insgesamt 33 Athletinnen am Start. auffallend war, daß die Body-Builderinnen beim Publikum deutlich schlechter angekommen sind, als die Fitnessathletinnen. Zwar zeigte die Änderung im Bewertungsreglement der IFBB, wonach extreme Muskulosität und Definition sowie extreme Muskelmasse negativ zu bewerten sind bei den Bodybuilderinnen Wirkung und präsentierten sich viele Bodybuilderinnen weniger muskulös und hart definiert, doch haben die Fitnessbewerbe nachhaltig zum Niedergang des Frauenbodybuilding geführt
 


 

III. Europameisterschaften der Männer und Paare in Minsk 17. – 20.05.2002:

Das österreichische Nationalteam bestehend aus Manfred Petautschnig (+90 kg), Ronald Ullram (-90 kg), Roman Kronberger (-90 kg) und den die Funktionäre Günther Schulz, Rudolf Mlcsa und Mag. Axel Bauer traf am Freitag dem 17.05.2002 am frühen Nachmittag in Minsk ein, das Einchecken in das Hotel und die Erledigung der üblichen Anmeldeformalitäten nahm aber soviel Zeit in Anspruch, daß die Athleten erst am späten Nachmittag in den Zimmern untergebracht werden konnten, gerade rechtzeitig um sich auf die Abwaage vorzubereiten. Die Unterbringung im Hotel und die Organisation des Wettkampfes erfolgten reibungslos und war Manfred Petautsching, der vor fünf Jahren bereits an den Europameisterschaften in Minsk teilnahm, überrascht davon, welchen wirtschaftlichen Aufschwung Minsk seither erfahren hat. Einziger Kritikpunkt der Athleten war die unzureichende Verpflegung, Gott sei Dank hatten sich die Athleten auf Anraten ihre Nahrungsmittel selbst mitgebracht, sonst wäre eine ordnungsgemäße Vorbereitung auf den Wettkampf nicht möglich gewesen. Enttäuschend war, daß von den Veranstaltern kein Rahmenprogramm (Sightseeingtour) angeboten wurde, obwohl dies in der Ausschreibung enthalten war. Voller Enthusiasmus war Roman Kronberger in seinen ersten internationalen Wettkampf gegangen. Unter den 18 Teilnehmern mußte er zunächst um den Einzug ins Semifinale kämpfen, welches er im Stechen auch erreichte. Dies mag dazu geführt haben, daß er letztlich den respektablen, für ihn persönlich aber enttäuschenden 15. Platz belegte. Offenbar hatten sich die meisten Kampfrichter gar nicht mehr die Mühe gemacht ihn mit anderen Athleten zu vergleichen, denn seine gute Harmonie, seine fließenden Linien und seine dynamische Präsentation der Pflichtposen hätten durchaus auch zu einer höheren Platzierung etwa um den 10. – 13. Platz führen können. Dessen ungeachtet kann man Roman Kronberger nur gratulieren, denn er mußte neben dem Wettkampfstress auch für eine Prüfung bei der Feuerwehr lernen, welche er auch bravourös bestand. Enormes Potential zeigte unser Ronald Ullram: Er befand sich in absoluter Bestform, harmonisch, bestens definiert und extrem muskulös unterliefen ihm nur bei der Präsentation der Pflichtposen kleine Fehler. Er erreichte den 7. Platz unter 19 Teilnehmern, eine ganz hervorragende Leistung. Angespornt durch diesen Erfolgt hat er sich vorgenommen nun umso härter zu trainieren, dann kann bei seiner nächsten Teilnahme durchaus ein Finalplatz, vielleicht sogar eine Medaille drinnen sein. Haupthoffnungsträger unserer Mannschaft war naturgemäß der arrivierte, mit entsprechender Wettkampferfahrung und entsprechenden Wettkampferfolgen ausgestattete Manfred Petautschnig, welcher zuletzt bei den World Games in Akita/Japan den 3. Platz belegte und im Vorjahr bei der EM in Aserbeidjan einen Finalplatz erreichte. Gerade zu brutal war die Leistungsdichte im Schwergewicht, die ersten 10 Schwergewichtler befanden sich etwa in gleich starker Form und unterschieden sich lediglich in Nuancen. Für mich, einige teilnehmende Schwergewichtler und einige Kampfrichter gab es keinen Zweifel, daß Manfred diesmal eine Medaille erreichen würde. Er befand sich wirklich in ganz fantastischer Form, wenn auch vereinzelt Kritik an der Form seiner Präsentation im Line up und bei den Pflichtposen geäußert wurde. Daß es letztlich „nur“ für den 4. Platz reichte, lag vermutlich auch an der Ostblock dominierten Jury, jedenfalls machte Manfred Petautschnig als einziger Nicht-Osteuropäer in dieser Klasse eine blendende Figur und kann man ihm nur wünschen, daß beim nächsten Antreten auch das notwendige Quäntchen Glück zum Sieg vorhanden ist.

Die Leistungsdichte bei der Europameisterschaft war erneut unglaublich hoch, ausgenommen vielleicht die Klasse Männer -70 kg. Verschiedentlich gewann man aber den Eindruck, die Athleten würden alle gleich ausschauen. Neben einigen vereinzelten guten Posingküren sah man teilweise – sogar bei den Paaren – jämmerliche Posings. Entsetzt war Prof. Dr. Beuker, Präsident des deutschen Bodybuilding Verbandes und Chairman of the Medical Committee der IFBB über die zahlreichen Fälle von Ölinjektionen und Bitch-Tits - davon waren zirka 16 Athleten betroffen.

 


 

IV. Erster Kongress der EBFF (European Bodybuilding and Fitness Federation):

Anlässlich der Europameisterschaften der Männer in Minsk fand auch der erste Kongress des neu gegründeten europäischen Bodybuilding und Fitness Verbandes statt, der vom veranstaltenden weißrussischen Bodybuilding Verband ganz exzellent organisiert wurde. Den Delegierten standen vier Simultandolmetscher zur Verfügung, welche in Deutsch, Russisch, Englisch und Französisch übersetzten. Die Ziele der neu gegründeten EFBB können wie folgt skizziert werden:

- Zusammenarbeit mit der IFBB
- Koordination der Aktivitäten mit allen nationalen Verbänden
- Erreichung der Anerkennung durch die europäischen Sportverbände (Council of Europe, European       Olympic Committee)
- Verbesserung des Images des Bodybuildingsportes und des Bodybuilding Life Styles in der Öffentlichkeit  in Europa 
- Entwicklung von Ausbildungsprogrammen für Athleten, Trainier, Kampfrichter und Sportmanager

Geplant ist, daß in Kürze Seminare für neue Wertungsrichter der EBFF veranstaltet werden. Bei neuen Kampfrichtern der EBFF wird es nicht genügen, daß diese bei einem Test 80 % Übereinstimmung in 2 Klassen mit dem tatsächlichen Kampfrichtergremium erzielen, sondern wird zusätzlich eine mündliche Prüfung mit festzulegenden Wissensgebieten abzulegen sein.

Folgende Personen wurden in Vorstandsfunktionen (executive council) der EBFF gewählt bzw. ernannt:

Präsident: Dr. Rafael Santonja/Spanien

Vizepräsident Zentraleuropa: Pavel Filleborn/Polen

Vizepräsident Osteuropa: Vladimir Dubin/Russland

Vizepräsident Südeuropa: Eryetis Kurtaral/Türkei

Generalsekretär: Penny Leventelis/Griechenland

Direktor für Finanzen: Jose Ramos/Spanien

Vorsitzender des Bodybuilding Kommittees: Andrey Dolgokir/Ukraine

Vorsitzender des Fitness Kommittees: Eva Sukupova/Tschechien

Vorsitzender des Technischen- und Erziehungs Kommittees: William Tierney/GB

Vorsitzender des Kampfrichter Kommittees: Erich Janner/Deutschland

Vorsitzender des Medizinischen Kommittees: Prof. Dr. Friedhelm Beuker/Deutschland

Rechtsberater: Mag. Axel Bauer/Österreich

Vorsitzender des Disziplinar Kommittees: Igor Deliev/Ukraine (unter der Überwachung und Kontrolle durch den Rechtsberater)

Im Rahmen des Kongresses wurde die Verfassung der EBFF beschlossen, an deren Entstehung der Präsident des ÖABBV-IFBB/Austria als Rechtsberater mitgewirkt hat.
 


 

V. Änderungen der IFBB-Regeln:

Mit Rechtswirksamkeit per 15.04.2002 wurden die IFBB-Richtlinien 2002-003, 2002-004 und 2002-005 verlautbart, mit denen die Bestimmungen, die die Teilnahme an internationalen Amateurbewerben der IFBB regeln (2002-005), Ergänzungen zum IFBB Anti-Doping-Programm Abteilung Amateure Ausgabe 2002 betreffend Dopingkontrollverfahren (2002-004) und Änderungen der IFBB Amateur Bodybuilding- und Fitnesswettkampfbestimmungen, Ausgabe 2001, betreffend die offizielle Abwaage und/oder Abmessung der Körpergröße (2002-003) redigiert wurden. Unter einem werden diese Richtlinien in deutscher Übersetzung zur Kenntnis gebracht:
 


 

 

IFBB RICHTLINIE 2002-003

An alle nationalen Verbände, die an von der IFBB sanktionierten Internationalen Amateurbewerben teilnehmen

15. April 2002

Änderungen der IFBB Amateurbodybuilding- und Fitnesswettkampfbestimmungen, Ausgabe 2001, betreffend die offizielle abwaage und/oder abmessung der Körpergrösse

Bestimmungen und Regeln, die offizielle Abwaage und/oder Abmessung der Körpergröße bei IFBB Wettkämpfen zum Gegenstand haben:

Die folgenden Regeln und Bestimmungen, die die offizielle Abwaage und/oder Abmessung der Körpergröße bei IFBB Wettkämpfen regulieren bildet einen Teil der Amateurwettkampfbestimmungen für Bodybuilding und Fitness, Ausgabe 2001 und tritt am 15.April 2002 in Kraft:

1. Zutritt zur offiziellen Abwaage und/oder Abmessung der Körpergröße:

Die gängige Praxis diese Aktivität auch Personen zugänglich zu machen, deren Anwesenheit dabei nicht unbedingt erforderlich ist kann zur Entstehung von Kontroll- und Managementprobleme führen. Die Teilnahme bei der Abwaage und/oder Abmessung der Körpergröße soll mit Ausnahme der unbedingt notwendigen Funktionäre der IFBB, der Organisatoren und der Dopingkontrollfunktionäre sowie zugelassenen Medienmitarbeitern nur folgenden Personen der nationalen Verbände gestattet werden:

a dem Chefdelegierten
b dem Teammanager und
c den Athleten
Der Zutritt für andere Funktionäre, Betreuer, Trainer oder Fans ist nicht gestattet.

2. Bekleidung bei der Abwaage und Abmessung:

Alle Athleten müssen zur Abwaage oder Abmessung der Größe in vorschriftsmäßigem Posinggewand erscheinen, widrigens deren Abfertigung nicht erfolgt. Jeder Athlet, der sich nackt auszieht oder versucht in Unterwäsche oder ähnlicher Bekleidung sich der Abwaage zu unterziehen wird sofort vom Wettkampf disqualifiziert.

3. Offizielle Waage:

Bei einem kürzlich stattgefundenem Bewerb haben mehrere Athleten versucht sich an beiden zur Verfügung stehenden Waagen wiegen zu lassen und wurde ihnen dies auch gestattet. Diese Vorgangsweise führt zu einer unnötigen Verwirrung und Kritik am Prozeß der Abwaage. Zwei Waagen werden normalerweise verwendet um den Prozeß der Abwaage zu beschleunigen. Die Genauigkeit jeder Waage wird durch den obersten Funktionär der IFBB bei der Abwaage unmittelbar bevor deren Beginn verifiziert. Sobald die Verifizierung erfolgt ist gelten beide Waagen als offizielle Waagen.

Die Gewichtsklassen werden normalerweise gleichteilig aufgeteilt, sodaß eine bestimmte Anzahl von Kategorien auf jeder Waage abgewogen wird. Sobald die Aufteilung der Kategorien auf die vorhandenen Waagen durch den anwesenden höchsten Funktionär der IFBB bestimmt worden ist, müssen die Athleten sich auf jener Waage abwiegen lassen, die der Kategorie, in der sie starten wollen, zugeordnet wurde. Außer für den Fall, daß eine Waage eine Funktionsstörung aufweist, ist es einem Athleten unter keinen Umständen zu gestatten seine Abwaage auf einer anderen Waage als jener, die der Kategorie, der die Waage zugeordnet wurde, entspricht, durchzuführen.

4. Wettkampfregistrierung:

Ein Athlet ist offiziell als Teilnehmer des Wettkampfes registriert wenn er von dem dafür vorgesehenen Funktionär abgefertigt wurde. Jeder Athlet muß einen gültigen Reisepaß für seine Identifikation und Registrierung vorweisen, widrigens der Athlet nicht abgefertigt wird.

5. Startnummern:

Mangels anderer Anweisungen muß jeder Athlet nach dem Zufallsprinzip seine Startnummer auswählen. Sobald die Startnummer ausgewählt wurde muß der Athlet diese unverzüglich dem für die Registrierung zuständigen Funktionär zurückgeben.

6. Posingmusik:

Bei einem kürzlich stattgefundenen Bewerb wollten zwei Athleten aus dem selben Land in verschiedenen Kategorien die selbe Posingmusik verwenden und versuchten nur eine Kassette für beide Athleten zu verwenden.

Jeder Athlet muß dem für die Registrierung zuständigen offiziellen Funktionär eine Kopie seiner Musikkassette übergeben. Wenn einer oder mehrere Athleten vom selben nationalen Verband jedoch in verschiedenen Kategorien beabsichtigen die selbe Posingmusik zu verwenden, dann muß jeder Athlet eine Kopie seiner Kassette zur Verfügung stellen, widrigens der Athlet nicht abgefertigt wird.

7. Verfehlung des Gewichtslimits:

Das Erreichen des Gewichtslimits liegt in der Verantwortung des Athleten. Die Bestimmungen der IFBB gestatten dem Athleten 30 Min. zur Erreichung des Gewichtslimits. Wenn ein Athlet nicht innerhalb von 30 Min. zurückkehrt, wird er sofort vom Wettkampf ausgeschlossen.

8. Dopingkontrolle nach dem Zufallsprinzip:

Es ist der IFBB zur Kenntnis gelangt, daß einige Athleten versuchen den Dopingtest nach dem Zufallsprinzip dadurch zu umgehen, daß sie sich zur Abwaage am Ende der Warteschlange anstellen, absichtlich das Gewichtslimit verfehlen, die volle 30 Min. Frist zur Erreichung des Gewichtslimits ausschöpfen und dann hoffen, daß sie bei der Antidoping Kontrolle nach dem Zufallsprinzip nicht ausgewählt werden, weil diese während deren Abwesenheit vom Ort der Abwaage durchgeführt wird und sie dadurch der Auswahl entgehen.

Wenn ein Athlet das Gewichtslimit nicht bei der ersten Abwaage erreicht und wenn der Athlet sich außerhalb des Raumes aufhält, der für das Abwarten der 30-minütigen Frist zur Erreichung des Gewichtslimits vorgesehen ist, dann wird die Auswahl zur Dopingkontrolle nach dem Zufallsprinzip in dessen Abwesenheit durchgeführt. Der höchste anwesende IFBB Funktionär muß eine Startnummer auswählen und dem Athleten zuordnen. Diese Nummer wird sodann in den Test nach dem Zufallsprinzip für diese Gewichtsklasse mit einbezogen, in welcher sich der Athlet befindet, der das Gewichtslimit zu erreichen versucht. Wenn der Athlet keine Anstrengungen unternimmt um das Gewichtslimit für diese Kategorie zu erreichen und in die nächst höhere Gewichtskategorie versetzt wird, soll der Athlet keiner zweiten Dopingkontrolle nach dem Zufallsprinzip unterzogen werden.

9. Unerlaubte Abwesenheit von der Abwaage und/oder Abmessung der Körpergröße:

Bei einem kürzlich stattgefundenen Bewerb hat ein Athlet den Raum nach seiner Abwaage jedoch bevor die Dopingkontrolle nach dem Zufallsprinzip für seine Kategorie durchgeführt wurde, verlassen. Die Nummer des betreffenden Athleten wurde nach dem Zufallsprinzip ausgewählt und die Dopingkontrollfunktionäre mußten den Athleten dann suchen und zur Dopingkontrollstation eskortieren.

Sobald ein Athlet von dem für die Registrierung zuständigen Funktionär abgefertigt wurde muß er solange in dem für die Abwaage und/oder Feststellung der Körpergröße bestimmten Raum verbleiben, bis die Dopingkontrolle nach dem Zufallsprinzip abgeschlossen worden ist, widrigens der Athlet sofort vom Wettkampf disqualifiziert wird.

10. Verspätete Ankunft:

Es ist der IFBB zur Kenntnis gelangt, daß einige Athleten absichtlich zu spät zur Abwaage und/oder Feststellung der Körpergröße erscheinen und dadurch versuchen der Dopingkontrolle nach dem Zufallsprinzip zu entgehen.

Alle Athleten müssen bei Beginn der offiziellen Abwaage und/oder Abmessung der Körpergröße anwesend sein. Athleten, welche nach dem Abschluß der Abwaage und/oder Abmessung der Körpergröße seiner Kategorie ankommen sind verpflichtet sich unverzüglich beim obersten IFBB Funktionär zu melden.

Die IFBB anerkennt, daß es vernünftige Gründe für ein verspätetes Eintreffen geben kann, die außerhalb des Einflußbereiches des Athleten liegen wie zB unerwartete Flugverspätungen. In solchen Fällen muß der Athlet vom obersten IFBB Funktionär die Erlaubnis erbitten teilnehmen zu dürfen. Bedingung der Teilnahme ist, daß sich der Athlet einer verpflichtenden Dopingkontrolle unterzieht.

Die offizielle Abwaage und/oder Feststellung der Körpergröße endet 30 min. nachdem die letzte Kategorie abgefertigt worden ist. Athleten, die nach der offiziellen Schließung ankommen sind sofort vom Wettkampf zu disqualifizieren.

11. Voreingenommenes Benehmen und/oder unangebrachtes Verhalten:

Bei einem kürzlich stattgefundenen Bewerb ereignete sich ein Vorfall zwischen einem Betreuer/Trainer und einem Angehörigen des Organisationskommittees, der darin gipfelte, daß das Mitglied des Organisationskommittees heftig gestoßen wurde. Jegliche voreingenommene Handlungsweisen und/oder unangebrachtes Benehmen, das von einem Athleten während der offiziellen Abwaage und/oder Abmessung der Körpergröße gesetzt wird bildet einen Grund für die sofortige Disqualifikation vom Wettkampf und den Entzug des Zutritts zu sämtlichen Aktivitäten des Bewerbes.

Jegliche voreingenommene Handlung und/oder unangebrachtes Benehmen, das von einem Funktionär während der offiziellen Abwaage und oder Abmessung der Körpergröße gesetzt wird, bildet einen Grund für die Ergreifung sofortiger disziplinärer Maßnahmen und den Ausschluß vom Zutritt zu allen Aktivitäten dieses Bewerbes.
 


 

 

IFBB RICHTLINIE 2002-004

An alle nationalen Verbände, die an von der IFBB genehmigten Internationalen Amateurwettkämpfen teilnehmen

15. April 2002

ERGÄNZUNGEN ZUM IFBB ANTIDOPING-PROGRAMM ABTEILUNG AMATEURE;
AUSGABE 2002 BETREFFEND DOPINGKONTROLLVERFAHREN


Vorschriften und Verhaltensregeln, die Anti-Dopingkontrollen bei Wettkämpfen der IFBB regeln:

Die folgenden Vorschriften und Bestimmungen, die die Durchführung von Anti-Dopingkontrollen bei IFBB Wettkämpfen regeln bilden einen Teil des IFBB Anti-Doping Programms, Abteilung Amateure, Ausgabe 2002 und treten am 15.04.2002 in Kraft:

1. Artikel 9 des IFBB Anti-Doping Programms, Ausgabe 2002

Artikel 9 des IFBB Anti-Doping Programms, Ausgabe 2002, wird hiermit abgeändert wie folgt:

a. Der Titel des Artikels 9 wird geändert in „Doping und mit Doping zusammenhängende Vergehen“.
b. Artikel 9.2 wird wie folgt abgeändert:

Nach dem Zweck des Programms liegt ein mit Doping zusammenhängendes Vergehen vor, wenn:

1. Sich eine Person trotz Aufforderung durch einen Dopingkontrollfunktionär entweder weigert den Anti-Doping Kontrollvorschriften zu entsprechen oder diese nicht ordnungsgemäß befolgt

2. Sich eine Person während der Erfüllung ihrer Pflichten im Doping Kontrollverfahren weigert mit den Dopingkontrollfunktionären widerspruchslos zusammenzuarbeiten

3. Eine Person gegenüber Doping Kontrollfunktionären sich einer vulgären, unangebrachten, aggressiven oder gar bedrohenden Sprache und/oder Gesten bedient


c. Der bestehende Artikel 9.2. wird umbenannt in Artikel 9.3.
d. Der bestehende Artikel 9.3. wird umbenannt in Artikel 9.4.

2. Zusammenarbeit:

Wegen der mit Doping Kontrollen in Verbindung gebrachten Angst und der in gewisser Weise kompromittierenden Natur solcher Kontrollen mußte die IFBB einen starken Anstieg an fehlender Bereitschaft zur Zusammenarbeit zwischen einigen Mitgliedern des Nationalteams und Dopingkontrollfunktionären feststellen. Alle Funktionäre des Nationalteams sind zur vollinhaltlichen Zusammenarbeit mit den Dopingkontrollfunktionären bei der Erfüllung ihrer Pflichten verpflichtet, widrigens gegen den Verletzer unverzüglich disziplinäre Maßnahmen nach dem Ehrenkodex (Code of Ethics) ergriffen werden können.

Alle Athleten des Nationalteams, die für die Dopingkontrolle ausgewählt wurden, müssen egal ob es sich um eine verpflichtende Dopingkontrolle oder um eine nach dem Zufall – Auswahlverfahren handelt, gänzlich mit den Dopingkontrollfunktionären bei der Erfüllung ihrer Pflichten zusammenarbeiten, widrigens der Athlet unverzüglich wegen eines Dopingvergehens gem. Artikel 9.2. des Antidopingprogrammes verfolgt wird.

3. Eskortierung zur Dopingkontrolle:

Athleten die sich einer verpflichtenden Dopingkontrolle oder einer solchen nach dem Zufall – Auswahlprinzip unterziehen müssen, müssen den für die Eskortierung zuständigen Dopingkontrollfunktionär auf direktem Weg zur Dopingkontrollstation begleiten, widrigens der betreffende Athlet sofort wegen eines Dopingkontrollvergehens gem. Artikel 9.2. des Antidopingprogrammes verfolgt wird.

4. Repräsentanten:

Gemäß dem IFBB Antidopingkontrollprogramm soll jedes Nationalteam einen Repräsentanten bereit stellen, der das selbe Geschlecht wie der Athlet hat, um den Athleten der zur Dopingkontrolle ausgewählt wurde zur Dopingkontrollstation zu begleiten. Dieser Repräsentant soll während der Abnahmeprozedur in der Dopingkontrollstation verbleiben. Der Repräsentant muß sich dem Dopingkontrollfunktionär mit einer gültigen Identifikation ausweisen. Der Repräsentant ist nicht berechtigt den Athleten in den Bereich zu begleiten, wo die Urinproben abgeben werden.

5. Persönliche Effekten:

Gemäß dem IFBB Anti-Dopingprogramm unterliegen alle persönlichen Effekten (zB Kleidung, Trainingstaschen, etc.), die entweder vom Athleten oder seinem Repräsentanten in die Dopingkontrollstation gebracht werden auf Aufforderung des Dopingkontrollfunktionärs der Durchsuchung. Verweigert der Athlet die Durchsuchung führt dies zu dessen Verfolgung wegen eines Dopingvergehens gem. Art. 9.2. des Antidopingprogrammes. Verweigert der Repräsentant die Durchsuchung wird er sofort aus der Dopingkontrollstation eskortiert und werden gegen ihn Disziplinarmaßnahmen gemäß dem Ehrenkodex (Code of Ethics) ergriffen.

6. Verlassen der Dopingkontrollstation:

Athleten müssen sich solange in der Dopingkontrollstation aufhalten, bis die gesamte Abnahmeprozedur abgeschlossen ist, widrigens der Athlet sofort wegen eines Dopingvergehens gem. Art. 9.2. des Antidopingprogrammes verfolgt wird. Als einzige Ausnahme zu dieser Regel gilt, daß das Verlassen der Dopingkontrollstation auf Erlaubnis des Dopingkontrollfunktionärs gestattet ist, sofern das Verlassen unter der direkten Überwachung des Dopingkontrolleskortes erfolgt.

7. Die Abgabeprozedur:

Athleten sind verpflichtet eine Urinprobe unter der direkten Überwachung eines Zeugen abzugeben. Der Zeuge hat das Recht den Athleten aufzufordern jegliche Bekleidung abzulegen, die es verhindern könnte, daß er die direkte Beobachtung des Abgabeprozesses wahrnimmt. Der Athlet ist dazu verpflichtet dieser Aufforderung Folge zu leisten, widrigens er sofort wegen eines Dopingvergehens gem. Artikel 9.2. des Antidopingprogrammes verfolgt wird.

8. Manipulation:

Manipulation gilt als verbotene Methode und ist deshalb ein Dopingvergehen gem. Artikel 9.1.2. des Antidopingprogrammes.

Der Zeuge hat das Recht den Athleten wegen des Verdachtes der Verwendung von Hilfsmittel für eine Manipulation zu untersuchen. Den Athleten trifft die Beweislast dafür, daß kein der Manipulation dienliches Hilfsmittel sich an oder in seinem Körper befindet. Der Athlet hat die Untersuchung zu dulden, widrigens er sofort wegen eines Dopingvergehens gem. Artikel 9.2. des Antidopingprogrammes verfolgt wird.

9. Feststellung einer Verweigerung, Missachtung oder Manipulation:

Der zuständige Dopingkontrollfunktionär hat in Absprache mit anderen Dopingkontrollfunktionären die Rechtsmacht festzustellen ob ein Dopingvergehen gem. Artikel 9.1.2. oder Artikel 9.2. des Antidopingprogrammes begangen wurde. Diese Feststellung muß im Dopingkontrollformblatt vermerkt werden, welches von allen Zeugen des Vorfalls, der zur Feststellung geführt hat, zu unterschreiben ist. Der Athlet soll eine Kopie dieses Formulars erhalten.

10. Verhalten:

Bei einem vor kurzem stattgefundenen Wettkampf haben sich mehrere Athleten einer mißbräuchlichen Sprache gegenüber Zeugen und anderen Dopingkontrollfunktionären bedient.

Wenn ein Athlet vulgäre, mißbräuchliche, aggressive oder bedrohende Sprache und/oder Gesten gegenüber Zeugen oder einem anderen Dopingkontrollfunktionär gebraucht, ist der Dopingkontrollfunktionär berechtigt den Kontrollvorgang abzubrechen und den betreffenden Athleten sofort wegen eines Dopingvergehens gem. Artikel 9.2. des Antidopingprogrammes zu verfolgen.

11. Zeugen:

Die IFBB behält sich das Recht vor zwei Zeugen zur Beobachtung des Urinabgabevorgangs beizuziehen.

12. Benötigte Urinmenge:

Unter normalen Verhältnissen muß der Athlet mindestens 75 ml Urin abgeben, egal wieviel Zeit er dafür benötigt. Der Dopingkontrollfunktionär ist berechtigt dieses Erfordernis abzuändern.

13. Spezifisches Gewicht und pH-Werte

Der Dopingkontrollfunktionär ist verpflichtet das spezifische Gewicht und die pH-Werte der Urinproben zu prüfen. Wenn diese Tests keinen akzeptierten Grenzen entsprechen ist der Dopingkontrollfunktionär berechtigt weitere Proben zu verlangen. Der Athlet ist verpflichtet dieser Aufforderung nachzukommen widrigens er sofort wegen eines Dopingvergehens gem. Artikel 9.2. des Antidopingprogrammes verfolgt wird.

14. Farbe des Urins:

Wenn der Dopingkontrollfunktionär wegen der Farbe der Urinprobe Verdacht schöpft darf er die Abgabe einer weiteren Probe verlangen. Der Athlet ist verpflichtet dieser Aufforderung zu entsprechen, widrigens er sofort wegen eines Dopingvergehens gem. Art. 9.2. des Antidopingprogrammes verfolgt wird.

15. Artikel 39 des IFBB Antidopingprogrammes, Ausgabe 2002:

Artikel 39 des IFBB Antidopingprogrammes, Abteilung Amateure, Ausgabe 2002, wird hiemit abgeändert wir folgt:

1. Der Titel des Artikels 39 wird abgeändert in „Protest und Berufungsverfahren“.

2. Einzufügen ist Artikel 39.21, welcher wie folgt lautet:
Die Nichtunterfertigung des Dopingkontrollformblattes durch einen Athleten und/oder seinen Repräsentanten kann nicht als Verteidigungsmittel zum Beweis des Nichtvorliegens eines positiven Testresultates oder einer Feststellung gem. Artikel 9.1.2. oder Artikel 9.2. des Antidopingprogrammes herangezogen werden.“


3. Einzufügen ist Artikel 39.22, welcher wie folgt lautet:
Eine Abweichung vom Antidopingprogramm kann nicht als Verteidigungsmittel herangezogen werden um ein positives Testresultat zu negieren sofern die Abweichung nicht geeignet ist begründete Zweifel an der Identität, Sicherheit und/oder Integrität der Probe herbeizuführen und demzufolge die Gültigkeit und Zuverlässigkeit des Testergebnisses. In analoger Weise kann eine solche Abweichung nicht dazu benützt werden einen Schuldspruch gemäß Artikel 9.1.2. oder Artikel 9.2. zu negieren sofern nicht dargetan werden kann, daß die Abweichung ein nicht gerechtfertigtes Vorurteil gegenüber dem Betreffenden begründet.

4. Einzufügen ist Artikel 39.23, welcher lautet wie folgt:
„Der Athlet und/oder der nationale Verband hat das Recht gegen ein Dopingvergehen oder ein mit Doping zusammenhängendes Vergehen gem. Artikel 39 des Antidopingprogrammes Protest zu erheben. Obwohl dieser Artikel vornehmlich den Protest bei einem positiven Testergebnis regelt, kann er nach Bedarf analog angewendet werden, um ihn auch für den Protest bei jeglichen mit Doping zusammenhängenden Vergehen anwenden zu können. Der Protest stellt das erstrangige Rechtsmittel gegen ein Dopingvergehen oder ein mit Doping zusammenhängendes Vergehen dar.


5. Einzufügen ist Artikel 39.24, welcher lautet wie folgt:
Der Athlet und/oder der Nationalverband hat das Recht der Berufung gem. Artikel 20.1. der IFBB Verfassung. Die Berufung ist der letzte Rechtsweg gegen Dopingvergehen oder mit Doping zusammenhängende Vergehen.
 


 

 

IFBB RICHTLINIE 2002-005

An alle nationalen Verbände, die an von der IFBB genehmigten Internationalen Amateurbewerben teilnehmen 15. April 2002

Änderungen der Bestimmungen, die die Teilnahme an internationalen Amateurbewerben der IFBB regeln

Allgemeines:
Zur Sicherung der effektivsten und effizientesten Organisation, Kontrolle, Überwachung und Durchführung von internationalen Amateurbewerben und des internationalen IFBB Kongresses treten die folgenden Bestimmungen und Regelungen am 15. April 2002 in Kraft und bilden einen integrierenden Bestandteil der Amateurregeln für Bodybuilding und Fitness, Ausgabe 2001:

16. Nationalteam-Manager:
Alle nationalen Verbände die an internationalen IFBB Bewerben der Amateure teilnehmen müssen einen Nationalteam-Manager ernennen, der folgende Pflichten hat:

a Als Vermittler zwischen dem Nationalteam und den Funktionären des Wettbewerbes zu agieren und mit diesen gänzlich zusammenzuarbeiten um eine erfolgreiche Ausrichtung des Bewerbes zu ermöglichen.
b Sich um die Mitglieder des Nationalteams zu kümmern
c Sicher zu stellen, daß alle Mitglieder des Nationalteams volle Kenntnis der Vorschriften und Regeln, die die Teilnahme an einem solchen Bewerb regeln einschließlich der Dopingkontrollen haben und sich an diese halten.
d Sicher zu stellen, daß alle Mitglieder des Nationalteams sich an den Programmplan des Bewerbes halten.
e Das Team Managers Meeting, die offizielle Abwaage/Feststellung der Körpergröße, das Semifinale, das Finale, das Begrüßungsdinner und das Abschiedspankette zu besuchen.

Der nationale Verband ist für die Bestimmung des Status der Akkreditierung des Nationalteam Managers verantwortlich. Normalerweise sind bei drei oder mehr Athleten zwei Delegierte erlaubt. Bei einem oder zwei Athleten ist ein Delegierter erlaubt. Wird kein Athlet entsandt, sind Delegierte für ihre Kosten selbst verantwortlich. Wenn der nationale Verband festlegt, daß der Nationalteam Manager ein erlaubter Delegierter ist, ist der Organisator des Bewerbes für dessen Kosten so wie sie in den Regeln der IFBB festgelegt sind, verantwortlich. Wenn das Nationalteam bestimmt, daß der Nationalteam Manager kein erlaubter Delegierter ist (zB ein Extra-Delegierter oder Funktionär), dann ist der nationale Verband für alle dessen Kosten verantwortlich. Der nationale Verband kann festlegen, daß der Chef-Delegierte und der Nationalteam Manager ein und die selbe Person ist.

17. Firsten für vorläufige und endgültige Anmeldeformulare:

Die nationalen Verbände müssen sich an die Fristen für die vorläufigen und endgültigen Anmeldungsfomulare halten.
Das vorläufige Teilnahmeformular muß an den Organisator nicht später als 60 Tage vor dem Tag der geplanten Vorwahl retourniert werden.

Das endgültige Teilnahmeformular muß an den Organisator nicht später als dem 2. Montag, der dem Tag der geplanten Vorwahl vorangeht zurückgeschickt werden, widrigens der nationale Verband von der Teilnahme am Wettkampf disqualifiziert wird.

Das abschließende Teilnahmeformular muß die Namen und die Reisepassnummer aller Teilnehmer enthalten, so wie sie im Reisepaß aufscheinen.



18. IFBB Registrierung und Hotel Check-in:

Der IFBB ist bekannt, daß einige Mitglieder von Nationalteams versuchen die Bestimmungen und Regeln betreffend IFBB Registrierung und Hotel Check-in zu umgehen, in dem sie absichtlich die Anzahl von Funktionären, Extrafunktionären, Athleten und Unterstützern falsch angeben.

Jede Person die dieses Typs der falschen Angaben für schuldig befunden wird ist sofortiger disziplinärer Ahndung gemäß dem Ehrenkodex (Code of Ethics) unterworfen sowie dem Entzug sämtlicher Begünstigungen dieses Bewerbes. Alle Nationalteams müssen sich bei der Ankunft zuerst beim IFBB Registrationstisch melden, widrigenfalls sie nicht als offizielle Teilnehmer akzeptiert werden.

19. Akkreditierung:

Alle offiziellen Teilnehmer bei internationalen IFBB Amateurbewerben müssen ordnungsgemäß akkreditiert sein. Normalerweise geschieht dies durch die Verwendung von Identifikationskarten.
Die ID-Karte muß getragen werden um Zugang zu sämtlichen Aktivitäten des Bewerbes zu erhalten, widrigens der Zugang abgelehnt werden kann.

20. Besuch des Kampfrichter- und Teammanager-Meetings:

Die Teilnahme am Kampfrichter- und Team Manager-Meeting ist verpflichtend. Alle Kampfrichter und Teammanager müssen an diesen Meetings teilnehmen. Jeder Kampfrichter der das Kampfrichtermeeting nicht besucht wird aus dem Kampfrichterkollegium eliminiert. Jeder nationale Verband der an dem Bewerb teilnimmt muß sicher stellen, daß ein Teammanager das Teammanagersmeeting besucht widrigenfalls der Verband eine schriftliche Verwarnung erhält.

21. Betreuer und/oder Trainer:

Jeder nationale Verband ist nur berechtigt einen Betreuer oder Trainer in den Bereich hinter der Bühne zu entsenden, der das selbe Geschlecht wie die Athleten haben soll.

22. Verspätete Ankunft von Athleten zur Vorwahl oder zum Finale:

Athleten, die nicht auf die Bühne kommen, wenn ihre Kategorie erstmalig aufgerufen wird sind sofort vom Wettkampf zu disqualifizieren.

23. Verspätete Ankunft von Kampfrichtern zur Vorwahl oder zum Finale:

Kampfrichter die nach Beginn des Bewerbes jener Kategorie, für die sie eingeteilt sind, eintreffen sind sofort als Kampfrichter für den gesamten Wettkampf auszuschließen. Die Zusammensetzung der Kampfrichter Kollegien für die einzelnen Klassen wird unmittelbar vor der Vorwahl bekannt gegeben, sodaß zu diesem Zeitpunkt alle Kampfrichter anwesend sein müssen.

24. Teilnahme an offiziellen Terminen:

Die Teilnahme an offiziellen Terminen wie dem Begrüßungsdinner und dem Abschlussbankett wird als verpflichtend angesehen. Die Nichtteilnahme ohne vernünftigen Grund gilt als Mißachtung des Gastgebers und widerspricht dem Code of Ethics.

25. Teilnahme am internationalen Kongress:

Jeder anwesende nationale Verband muß mindestens einen Delegierten zum internationalen Kongress entsenden. Sollte ein nationaler Verband keinen Delegierten haben, muß ein Athlet an Stelle des Delegierten teilnehmen. Die Delegierten müssen am Ort des Kongresses vor dessen offiziellen Beginn eintreffen und dort solange verbleiben, bis der Kongress geschlossen wird. Verspätetes Eintreffen oder vorzeitiges Verlassen des Kongresses gilt als Missachtung des Kongresses und widerspricht dem Code of Ethics.


VI. Absage der Weltmeisterschaften der Junioren und Senioren 2002 Kuritiba:

Der brasilianische Bodybuildingverband hat mitgeteilt, daß wegen eines Wechsels in der Regierung der Stadt Kuritiba in Brasilien und der Absage einiger Sponsoren die geplanten Weltmeisterschaften der Junioren und Senioren 2002 nicht stattfinden kann. Davon wurden die nationalen Verbände von der IFBB mittels eines mit 15.04.2002 beim ÖABBV-IFBB/Austria am 07.05.2002 eingelangten Schreiben verständigt. Die IFBB sucht nun einen anderen nationalen Verband, der diese Meisterschaft organisieren wird. Nach dem derzeitigen Stand der Dinge kann davon ausgegangen werden, daß die Weltmeisterschaften stattfinden werden, es ist aber noch unklar, wo (vermutlich in Rußland oder Spanien).

VII. 56. IFBB Amateur Bodybuilding Weltmeisterschaften der Männer 23. – 28.10.2002 Kairo/Ägypten

Die WM der Männer 2002 wird durch den EFBB (Ägyptischer Bodybuildingverband) veranstaltet. Wettkampfstätte ist das Kairo International Stadium, Grand Hall, mit einem Fassungsvermögen von 25.000 Zuschauern. Die Wettkampfstätte befindet sich ca. 10 Min. von den offiziellen Hotels entfernt.

Die Unterbringung der Athleten und Delegierten (ausgenommen executive council – Mitglieder) erfolgt in folgenden Hotels:

Paradise Hotel, Ismail El Fangary St, Kobry El Kobba, Cairo, Egypt
Tel: +202 261 4526, Fax: +202 261 5356

TibaRose Hotel, El Nozha St, Ard El Golf, Nasr City, Cairo, Egypt
Tel: +202 290 6905, Fax: +202 290 9142

Der organisierende Verband (Ägyptischer Amateur Bodybuildingverband) trägt die Kosten für Unterbringung der Athleten und offiziellen Delegierten in Doppelzimmern für vier Nächte und die Verpflegung in Form von drei Mahlzeiten pro Tag. All zusätzlichen Funktionäre, Kampfrichter, Trainer, sonstige Betreuer und Schlachtenbummler, die keine offiziellen Delegationsmitglieder sind, sohin auch nicht Bestandteil der jeweiligen offiziellen Nationalmannschaft sind, sind für ihre eigenen Kosten selbst verantwortlich.

Für Extradelegierte und Schlachtenbummler bietet der EFBB ein Special Package an, welches folgende Leistungen enhält:

- Unterbringung für 4 Nächte in einem der offiziellen Hotels im Zeitraum 24. – 27.10.2002

- 3 Mahlzeiten pro Tag

- Eintrittskarten zur Vorwahl und zum Finale

- Eintrittskarte für das Begrüßungsdinner und das Abschlussbankett

- Eintrittskarte für eine Sightseeingtour, sofern verfügbar

- sämtliche Transferleistungen in Kairo (Transfer vom Flughaften zum Hotel, Transfers zwischen Hotel und Wettkampfstätte)

Der Preis für das Package beträgt bei Unterbringung im Einzelzimmer US $ 500,00 und US $ 400 bei Unterbringung im Doppelzimmer jeweils pro Person. Aus gegebenen Anlaß wird darauf hingewiesen, daß nicht der ÖABBV-IFBB/Austria das Package verkauft, sondern der örtliche Veranstalter (Ägyptischer Bodybuilding Verband). Der ÖABBV-IFBB/Austria übernimmt auch keinerlei Dienstleitungen im Zusammenhang mit diesem Package, insbesondere keine Visumbeschaffung oder Interventionen mit dem lokalen Veranstalter, wenn Schlachtenbummler oder Extradelegierte mit dem Inhalt des Packages unzufrieden sind. Das Package kann auch nicht über den ÖABBV-IFBB/Austria „gebucht“ werden. Durch das Mitbringen von Schlachtenbummlern ist es in der Vergangenheit immer wieder zu Verzögerungen beim Einchecken der Nationalmannschaft in das offizielle Hotel gekommen, da Schlachtenbummler ihre Reise entweder nicht entsprechend organisiert haben oder nicht über die notwendigen Barmittel verfügten um die Packagepreise und/oder die Kaution im Hotel von US $ 100,00 zu bezahlen. Der ÖABBV-IFBB/Austria und seine Funktionäre, insbesondere die offiziellen Delegierten des ÖABBV-IFBB/Austria sind nicht Reiseleiter für mitreisende Schlachtenbummler und sind insbesondere nicht dazu da Probleme von Schlachtenbummlern beim Einchecken in das Hotel zu lösen und/oder diesbezügliche Verhandlungen mit den Organisatoren zu führen. Angehörige der Nationalmannschaft haben auch keinen Anspruch darauf gemeinsam mit einem von Ihnen mitgenommenen Privatbetreuer das Hotelzimmer zu beziehen. Es wird darauf hingewiesen, daß das Package beim örtlichen Veranstalter nur in Bargeld und zwar in US $ bezahlt werden kann, Kreditkarten werden nicht akzeptiert.

Die Mitglieder der Nationalmannschaft (Funktionäre und Athleten) müssen ihren vollen Namen, so wie er im Reisepaß aufscheint, sowie die Reisepaßnummer bis längstens 14.10.2002 09.00 Uhr an den ÖABBV-IFBB/Austria TelNr.: 01/710 54 99, Fax Nr.: 710 54 99-9, e-mail Adresse: axel.bauer@chello.at bekannt geben, widrigenfalls vom Veranstalter eine beschleunigte Abfertigung nicht garantiert werden kann.

Der internationale Flughafen in Kairo liegt ungefähr 20 km von den offiziellen Hotels entfernt, der Transfer vom Flughafen ins Hotel wird vom Organisator übernommen. Aus gegebenen Anlaß wird darauf hingewiesen, daß die im Package des Organisators angebotenen Transferleistungen naturgemäß nicht den Flug vom Heimatstaat zum Zielflughafen umfassen.

Pro Person ist im Hotel eine Kaution von US $ 100,00 in Bar zu erlegen.

Pro offiziellen Athleten und Delegierten ist eine Teilnahmegebühr von US $ 100,00 zu entrichten, welche vom ÖABBV/IFBB-Austria bezahlt wird.

Der Wettkampf ist in folgenden Klassen ausgeschrieben:

bis 65kg
bis 70kg
bis 75kg
bis 80kg
bis 90kg
über 90kg

Maximal zwei Athleten eines teilnehmenden Staates pro Kategorie sind zugelassen.

Das Organisationskommittee der Weltmeisterschaften richtet in einem der offiziellen Hotels ein Sekretariat im Zeitraum 23. – 28.10.2002 ein, welches für ergänzende Auskünfte und Unterstützung zur Verfügung steht.

Offizielle Landessprache in Ägypten ist arabisch, englisch und französisch werden aber auch fast überall gesprochen und verstanden. Offizielle Währung ist das ägyptische Pfund, 1 US $ entspricht etwa 4,60 Pfund.
Das Klima in Ägypten ist im Oktober während des Tages angenehm warm, am Abend und in der Nacht kann es aber ziemlich kalt werden.

Antidopingkontrollen werden bei der WM durch die ägyptische Antidopingkommission durchgeführt, die Analyse der Proben erfolgt durch ein IOC akkreditiertes Laboratorium. Ein Antidopingtest nach dem Zufallsauswahlprinzip wird bei der Abwaage erfolgen. Die Top 3 Finalisten müssen sich einer verpflichtenden Antidopingkontrolle unterziehen. Alle nationalen Verbände müssen sicherstellen, daß ihre Athleten dopingfrei in den Wettkampf gehen.

Die Abwaage wird in einem der offiziellen Hotels am Freitag dem 25.10.2001 um 18.00 Uhr stattfinden.

Die Posingmusik muß auf einer Musikkassette beigebracht werden, CD’s sind nicht erlaubt. Es ist zu beachten, daß die Musik am Beginn der Kassette auf beiden Seiten aufgenommen ist. Der Name des Athleten muß auf der (richtigen) Seite der Kassette angebracht sein.

Das Team Managers und Judges Meeting findet am Freitag dem 25.10.2002 um 16.30 Uhr in einem der offiziellen Hotels statt.

Kontaktadresse des Organisators, ägyptischer Bodybuildingverband:

Dr. Eng. Adel Fahim El Sayed
Präsident,

Ägyptischer und afrikanischer Bodybuilding Verband (EFBB)
IFBB Vizepräsident für Afrika

16 Ramo Building, 4th Floor, Suite 403
El Nasr Road,
403 Nasr City,
Kairo, Ägypten
Mobile: 002012-2467022 or 002012-4572736
Fax: 00202-4177280 or 00202-2726812
E-mail: efbb@link.net or adel_fahim2@yahoo.com

 

Voraussichtlicher Ablauf:

Mittwoch 23.10.2002

7:00 – 19.00 Uhr

Ankuft der IFBB Executive-Council-Mitglieder

 

8:00 Uhr

Begrüßungsdinner für die Mitglieder des IFBB Executive Councils

Donnerstag 24.10.2002

7:00 - 19:00 Uhr

Ankunft der Athleten und Delgierten

 

12:00 - 14:00 Uhr

Mittagessen

 

15:00 Uhr

IFBB Executive Council Meeting

 

20:00 Uhr

offizielles Begrüßungsdinner

Freitag 25.10.2002

7:00 - 9:30 Uhr

Frühstück

 

10:30 - 12:30 Uhr

Sightseeing Tour

 

12:30 - 14:00 Uhr

Mittagessen

 

16:30 Uhr

IFBB Kampfrichter Kommittee Meeting

 

17:00 Uhr

Kampfrichter Meeting

 

17:30 Uhr

Team Managers Meeting

 

18:00 Uhr

offizielle Abwaage, Registrierung, Dopingkontrolle

 

20:00pm

Abendessen

Samstag 26.10.2002

7:30 - 9:00 Uhr

Frühstück

 

10:00 Uhr

Vorwahl

 

19:00 - 21:00 Uhr

Abendessen

Sonntag 27.10.2002

7:00 - 8:30 Uhr

Frühstück

 

8:30 Uhr

IFBB International Congress

 

12:30 - 14:00 Uhr

Mittagessen

 

15:00 Uhr

Finale

 

21:00 Uhr

Abschlußpankett

Montag 28.10.2002

7:00 - 10:00 Uhr

Frühstück t

 

danach

Abreise



Mag. Axel Bauer                                                       Günter Schulz

Präsident e.h.                                                             Schriftführer e.h.
 

 

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