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ÖABBV-IFBB/AUSTRIA

 

 

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Präsident: Mag. Axel Bauer

Strohgasse 16/10   A-1030 Wien
Telefon +43 (1) 710 54 99, Telefax +43 (1) 710 54 99-9
E-mail: axel.bauer@chello.at

Angeschlossen an:
International Federation of Bodybuilders (IFBB), GAISF, UNESCO und UIA


Rundschreiben I/01

I.  Ordentliche Generalversammlung des ÖABBV-IFBB/Austria
    
13.01.2001 Wien:
 

Anläßlich der am 13.01.2001 in Wien stattgefundenen ordentlichen Generalversammlung des ÖABBV-IFBB/Austria wurde folgender neuer Vorstand gewählt: 

Präsident: Mag. Axel BAUER, Rechtsanwalt, 1030 WIEN, Strohgasse 16/10

1.Vizepräsident: Rudolf MLCSA, Pensionist, 1220 WIEN, Eipeldauerstraße 38/21/9

2.Vizepräsident: Karl KAINRATH, Unternehmer, 8010 GRAZ, Moserhoferstraße 37

Kassier: Erwin ZIMMERMANN, Rauchfangkehrer, 1030 WIEN, Barmherzigengasse 17/6/40

Schriftführer: Günther SCHULZ, Angestellter, 4614 MARCHTRENK, Offenbachstraße 8

Schriftführerstellvertreter: Robert KAMMERMAYER, Angestellter, 1020 WIEN, Engerthstraße 257/3/3

Bundesfachwart: Rudolf MLCSA, Pensionist, 1220 WIEN, Eipeldauerstraße 38/21/9

Bundesfachwartstellvertreter: Arthur BRACKO, Angestellter, 8020 GRAZ, Floßlendstraße 20

Athletensprecher: Thomas ZECHMEISTER, Angestellter, 1190 WIEN, Kreilplatz 1


II.  Erweiterte Verbandsvorstandssitzung des ÖABBV-IFBB/ Austria am 13.01.2001 / Wien


Anläßlich der erweiterten Verbandsvorstandssitzung des ÖABBV-IFBB/Austria am 13.1.2001 in Wien wurde der Terminkalender 2001 aktualisiert und lautet nunmehr wie folgt:

 

Meisterschaft

Ort

Datum


Amateur Championships 2001

ÖM + EM Qualifikation der Männer + LM Salzburg + LM Steiermark und Tirol

Hallein/Salzburg, Salzberghalle

21.04.2001

GP von Österreich und EM-Qualifikation der Damen + LM Oberösterreich und Niederösterreich

Marchtrenk/Oberösterreich, Volkshaus

12.05.2001

European Men’s Championships

Baku City/Aserbaidschan

04.-07.05.2001

European Women’s, Mixed Pairs and Fitness Championships

Kiew/Ukraine

18.-21.05.2001

World Games

Akita/Japan

18.-19.08.2001

Österreichische Neulingsmeisterschaften + WM-Qualifikation der Damen

Niederösterreich

13.10.2001

World Women’s, Mixed Pairs and Fitness Championships

Rio de Janeiro/Brasilien

26.-29.10.2001

Austria Cup + WM-Qualifikation

Babenbergerhalle Klosterneuburg/Niederösterreich

10.11.2001

World Men’s Championships

Yangon City/Myanmar

21.-26.11.2001

World Junior’s, Master’s and Junior Fitness Championships

Valencia/Spanien

01.-03.12.2001

Kalenderkonferenz (erweiterte Verbandsvorstandssitzung)

Kürnberghalle Leonding

15.12.2001

I

 

III.


Aus gegebenem Anlaß (IFBB Directive 2001 vom 22.01.2001) wird in einem nochmals auf die neuen Bestimmungen der IFBB hinsichtlich der Verhängung von Sanktionen aufgrund einer positiven Analyse der A-Probe einer Antidopingkontrolle hingewiesen:

Mit dem Erhalt eines Befundes über eine Antidopingkontrolle, die von einem IOC-akkreditieren Labor durchgeführt wurde und ein positives Testergebnis einer A-Probe bestätigt, werden von der IFBB unverzüglich folgende Maßnahmen gesetzt

 

1.Der Athlet:


1.1.           

Ein Benachrichtigungsschreiben wird per Telefax an den Präsidenten oder Generalsekretär jenes Landes zugestellt, dem der betreffende Athlet angehört. Dieses Schreiben enthält Informationen über das Dopingvergehen, die verhängten Strafen und die Berufungsmöglichkeiten, die dem Athleten zur Verfügung stehen.

1.2.
 
Der Präsident oder Generalsekretär des nationalen Verbandes, dem der Athlet angehört, ist ausschließlich dafür verantwortlich den betreffenden Athleten unverzüglich von dem Dopingvergehen in Kenntnis zu setzen. 

1.3.
Für das erste Vergehen wegen Verwendung anaboler Stereoide, Diuretika, Peptide und Glycoproteinhormone sowie analoger Stoffe und/oder pharmakologischer, chemischer oder physikalischer Manipulation des Urins erhält der betreffende Athlet unmittelbar eine Sperre für eine Dauer von 2-4 Jahren. Beim zweiten Verstoß wird der betreffende Athlet unverzüglich auf Lebenszeit gesperrt.

1.4.
Für den ersten Verstoß wegen der Verwendung von verbotenen Substanzen und Methoden anders als jenen, die in Punkt 1.3. genannt sind, erhält der Athlet unmittelbar eine Sperre in der Dauer von 3-6 Monaten. Beim zweiten Verstoß erhält er eine zweijährige Sperre. Beim dritten Verstoß erhält er eine lebenslange Sperre

1.5.
Für Vergehen mit der Verwendung von in ihrer Verwendung eingeschränkten Substanzen wird die Höhe der Strafe im Einzelfall bemessen.

1.6.
Die Verweigerung der Antidopingkontrolle oder der Mangel an Beobachtung der Antidoping-Vorschriften wird in gleicher Weise wie ein Dopingvergehen behandelt und resultiert in einer zweijährigen Sperre beim ersten Vergehen und einer lebenslangen Sperre beim zweiten Vergehen.

 

   2. Der nationale Verband:


2.1.

 
Ein Benachrichtigungsschreiben und eine Rechnung werden via Telefax an den Präsidenten oder Generalsekretär des Landes, dem der Athlet angehört, übermittelt. Die Rechnung enthält Details des Dopingvergehens, der verhängten Strafe und der Berufungsmöglichkeiten, die dem nationalen Verband zur Verfügung stehen.

2.2.
Für das erste Vergehen wird eine Geldstrafe von USD 2000,-- pro Athlet verhängt sowie eine schriftliche Verwarnung.         

2.3.
Beim zweiten Vergehen wird eine Geldstrafe von USD 3000,-- pro Athlet verhängt und eine letzte schriftliche Verwarnung

2.4           
Für den dritten Verstoß wird eine Geldstrafe von USD 4000,-- pro Athlet verhängt und eine einjährige Disqualifikation des nationalen Verbandes von der Teilnahme an allen von der IFBB genehmigten Amateurmeisterschaften inklusive der Organisation solcher Veranstaltung und Teilnahme daran als Funktionär.

2.5
Sämtliche Geldstrafen müssen innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Rechnung zur Gänze bezahlt werden, widrigens der betreffende nationale Verband von der Teilnahme an IFBB Amateurbewerben, einschließlich der Austragung solcher Veranstaltungen und Teilnahme daran als Funktionär ausgeschlossen wird, bis die Geldstrafe zur Gänze bezahlt ist

2.6. 
Ein nationaler Verband begeht ein Vergehen bei einem von der IFBB sanktionierten Amateurbewerb, wenn eine Analysebefund eines IOC-akkreditierten Labors ergibt, daß einer oder mehrere seiner Athleten einen positiven A-Test aufgewiesen haben.

2.7.
      
Ein nationaler Verband begeht kein Dopingvergehen, wenn: 

a)    der betreffende Athlet innerhalb von 30 Tagen vor seiner Teilnahme an dem betreffenden von der IFBB     sanktionierten Amateurbewerb einer Antidopingkontrolle unterzogen wurde und

b)     die Antidopingkontrolle von einem IOC-akkreditierten Labor durchgeführt wurde und

c)    die IFBB eine Kopie dieses Antidopingbefundes und eine Kopie des Antidopingkontrollformulares, welches beweist, daß der Athlet ein negatives Testergebnis aufgewiesen hat, innerhalb einer Frist von 30 Tagen seit dem Tag des Benachrichtungsschreibens und der Rechnung erhält .

 2.8. 
Selbst wenn eine der oben erwähnten Strafen gegen einen nationalen Verband verhängt wurden, beeinträchtigt dies in keiner Weise die diesem Verband zukommende Autorität den Bodybuilding und Fitness-Sport auf nationaler Ebene als ein ordentlich anerkannter und der IFBB angeschlossener Verband zu leiten. Nationale Verbände bleiben während sie disziplinären Maßnahmen unterzogen werden, weiterhin Mitglieder der IFBB und unterliegen deshalb weiterhin deren Verfassung und Ausführungsbestimmungen.

 2.9. 
 Die IFBB behält sich das Recht vor jeglichen nationalen Verband aus der IFBB auszuschließen, der nach Erhalt einer ordnungsgemäßen Verwarnung nicht sein eigenes Antidopingkontrollprogramm durchführt und sicherstellt, daß alle seine Athleten dopingfrei an von der IFBB genehmigten Amateurbewerben teilnehmen.

 2.10. 
Die IFBB behält sich das Recht vor die Namen jeglicher Athleten oder nationaler Verbände zu veröffentlichen, die sich nicht an die Antidopingregeln halten

2.11. 
Nationale Verbände sind ausschließlich dafür verantwortlich, daß sie auf dem letzten Stand der IFBB Antidopingkontrollregeln sind und ihre Athleten dementsprechend informieren.

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, daß die IFBB daran festhalten wird, striktest den IOC Olympic Movement Antidoping Code und das IFBB Doping Control Policy and Antidoping Program in seinen Bemühungen um einen dopingfreien Sport umzusetzen.

 

  III. Europameisterschaften der Männer 04.-07.05.2001      
                    
Baku, Azerbajan


      Folgende Informationen über diese Meisterschaften haben uns am 05.02.2001 erreicht.


Offizielles Hotel:

Hotel Absheron, Azerbaijan Prospecti 674, Baku, Azerbaijan, Tel. 00994 12 932 824, Fax: 00994 12 937 275

Wettkampfbedingungen:

      1.      Teams mit einem oder zwei Athleten dürfen einen offiziellen Delegierten bringen.
2.     
Teams mit drei oder mehr Athleten dürfen zwei offizielle Delegierte bringen.
3.     
Maximal zwei Athleten eines Landes dürfen in der gleichen Gewichtsklasse starten.
4.     
Es gibt sechs Gewichtskategorien: Bis 65 kg, bis 70 kg, bis 75 kg, bis 80 kg , bis 90 kg,
      über 90 kg.

5.     
Jeder nationale Verband ist berechtigt maximal sechs Athleten zum Wettkampf mitzubringen.

Antidopingkontrollen:

Die Antidopingkontrollen werden durch das azerbaijanische Antidoping-Komitee durchgeführt. Die Antidopingkontrollen werden im “Moskow Scientific Research Laboratory of Antidoping-Center” analysiert. Es handelt sich hiebei um ein IOC-akkreditiertes Labor. Die Antidopingkontrollen werden im Hotel durchgeführt.

Landessprache:

Die Landessprache Azerbaijans ist azerbaijanisch, die meisten Leute sprechen aber auch russisch und türkisch.

Landessprache:

Anfang Mai ist es in Baku ziemlich sonnig und warm. Die Durchschnittstemperatur beträgt 20° C.

Extradelegierte / Begleitpersonen:

Das Organisationskomitee stellt ein Special Package für Extradelegierte und Begleitpersonen zur Verfügung, welches drei Nächte im Hotel, drei Mahlzeiten pro Tag, die Eintrittskarten zu Vorwahl und Finale sowie zum Abschlußbankett sowie sämtliche Transporte zwischen Hotel und Wettkampfhalle inkludiert zur Verfügung. Der Package-Preis beträgt bei einer Person im Einzelzimmer USD 450,--, bei zwei Personen im Doppelzimmer USD 300,--.

Landeswährung:

Die Landeswährung Azerbaijans ist der azerbaijanische Manat. Ein US-Dollar entspricht etwa 4600 azerbaijanischen Manats.

Hoteldeposit:

Pro Person wird eine Kaution von USD 100 in bar beim Einchecken in das Hotel verlangt.

Abwaage:

Die Abwaage findet im Absheron Hotel am Freitag, den 04.05.2001 um 19.00 Uhr statt.

Teilnahmegebühr:

Die Teilnahmgebühr pro Athleten und Delegierten beträgt USD 50,--.

Busservice:

Der azerbaijanische Verband organisiert ein Busservice, welches Athleten und Delegierten vom Bina Airport in Baku City abholt. Ebenso wird bei der Abreise verfahren

Posingmusik:

Die Posingmusik muß von den Athleten auf einer Kassette beigebracht werden, CDs sind nicht erlaubt.

Technical Meeting:

Das Technical Meeting findet am Freitag, den 04.05.2001 um 18.00 Uhr im Hotel Absheron statt.

Wettkampfstätte:

Die Europameisterschaften werden in einer modernen Konzerthalle, dem Palast der Republik, mit einer Kapazität von 2200 Sitzplätzen ausgetragen. Die Wettkampfhalle befindet sich ca. fünf Autominuten vom Absheron Hotel entfernt.

Visum:

Für die Einreise nach Azerbaijan ist ein gültiges Visum erforderlich. Es ist empfehlenswert die Botschaft oder das azerbaijanische Konsulat zu kontaktieren um zu verifizieren, welches Visum für das jeweilige Land, dem die teilnehmenden Athleten angehören, erforderlich ist. Es ist wesentlich, daß die Visas vor der Einreise beigeschafft werden. Visas, die bei der Einreise in Baku ausgestellt werden, kosten USD 40,-- pro Visum.

 
IV.    2001 Akita World Games 16.-26.08.2001 Akita/Japan:


Folgende Informationen über diesen Wettkampf sind uns am 03.02.2001 zugegangen:

 Die IFBB ist berechtigt mit 56 Athleten und 14 Funktionären die World Games zu beschicken. Die Unterbringung der Athleten und Funktionäre erfolgt auf Kosten der Organisation für 5 Nächte. Der offizielle Anreisetag ist der 15.08.2001, der offizielle Abreisetag der 20.08.2001. Die Bodybuilding-Wettkämpfe werden am 18. und 19.08.2001 stattfinden. Medaillen werden an die ersten drei Finalisten in folgenden Kategorien verliehen:

Männer:
Bantamgewicht bis 65 kg, Leichtgewicht bis 70 kg, Weltergewicht bis 75 kg, Mittelgewicht bis 80 kg, Schwergewicht über 80 kg.

Frauen: Leichtgewicht bis 52 kg, Schwergewicht über 52 kg

 Teilnahmekriterien:

Die International World Games Association hat die internationalen Verbände angewiesen nur ihre besten Weltklasseathleten zur Teilnahme an den World Games zu entsenden. Die IFBB hat entschieden, daß die Priorität jenen Ländern zukommt, deren Athleten bei den letzten Welt- und Kontinentalmeisterschaften die besten Plazierungen erreicht haben und dopingfrei sind. Teilnahmeberechtigt bei den 2001 Akita World Games sind Athleten, die im Jahr 2000 einen Platz unter den ersten drei bei Weltmeisterschaften oder kontinentalen Meisterschaften erreicht haben und die Antidopingkontrolle bestanden haben. Basierend auf diesem Qualifikationskriterium wurde bereits eine Teilnehmerliste nach Kategorie, Name und Land entworfen, die Vizepräsidenten der IFBB sind gegenwärtig damit befaßt mit den betreffenden nationalen Verbänden Kontakt aufzunehmen und abzuklären, ob die gewünschten Athleten verfügbar sind. 
Diese erste Qualifikationsphase soll am 15.02.2001 abgeschlossen sein. Sollte nach Abschluß dieser ersten Phase das Teilnehmerkontingent noch nicht aufgefüllt sein, sollen die Nennungen über die IFBB Vizepräsidenten von den nationalen Verbänden an die IFBB gerichtet werden, die diesbezügliche Frist zur Nominierung endet am 15.03.2001. Nach Beendigung der zweiten Phase wird die IFBB eine endgültige Teilnehmerliste verfassen. Diese Liste wird dann an die IWGA geschickt. Eingeladene nationale Verbände werden detaillierte Informationen über die 2001 Akita World Games erhalten, so daß sie sich rechtzeitig in Übereinstimmung mit den Bestimmungen und Abläufen der IWGA und des World Games Organising Commitee darauf einstellen können. Die Frist für diese dritte Phase endet am 31.03.2001. 
Alle Athleten, die an den 2001 Akita World Games teilnehmen, müssen sich einer Antidopingkontrolle eines IOC-akkreditierten Labors unterziehen, wobei der Testbefund nicht älter als 30 Tage vor dem Abflugtag sein darf. Bei der Ankunft in Akita müssen die teilnehmenden nationalen Verbände der IFBB gegenüber einen urkundlichen Beweis für die Einhaltung dieser Bestimmungen liefern, wobei ein Dopingbefund eines IOC-akkreditierten Labors als Beweis dafür gilt, daß die Bestimmungen eingehalten wurden.

 Der ÖABBV-IFBB Austria wird folgende Teilnehmer bei den World Games beantragen:

 Manfred PETAUTSCHNIG (+90 kg)

Susanne NIEDERHAUSER (+52 kg)

 

Mit sportlichen Grüßen

Axel Bauer                                                                                            Günther Schulz
Präsident e.h.                                                                                         Schriftführer e h.  

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