Österreichische Bodybuilding Wettkampfbestimmungen

des

österreichischen Amateur Bodybuilding UND FITNESS Verbandes

 IFBB/AUSTRIA

FASSUNG 28.01.2006

 

 

ALLGEMEINES:

Die nachstehenden Österreichischen Wettkampfbestimmungen (ÖBBW) sind für den Bereich ÖABBV-IFBB/Austria bindend und regeln den Wettkampfbetrieb zusammen mit der Österreichischen Bodybuilding Ordnung (ÖBBO) und der Wertrichterordnung (WO) des ÖABBV.

 

§ 1          STARTBERECHTIGUNG:

Startberechtigt sind nur Inhaber eines Startbuches und einer Jahresstartlizenz des ÖABBV-IFBB/Austria oder einer Startlizenz eines der IFBB angeschlossenen ausländischen Verbandes laut §§ 2 u. 5 ÖBBO.

 

§ 2          Amateurbestimmungen:

                Diese Amateurbestimmungen gelten für den Bereich des ÖABBV und entsprechen den Regeln der IFBB. Von den IFBB-Regeln abweichende Bestimmungen sind gekennzeichnet:

1.                   Als Amateure gelten Athletinnen und Athleten, welche niemals irgendwelche Zahlungen für ihre Teilnahme an Bodybuilding- bzw. Fitnesswettkämpfen entgegengenommen haben.

2.                   Bodybuilder und Teilnehmer bei Fitnesswettkämpfen dürfen an keinen Wettkämpfen teilnehmen, in denen Geldpreise ausgesetzt sind, sofern diese nicht als Aufwandsentschädigung für die mit der Wettkampfvorbereitung verbundenen Kosten zu verstehen sind. Der ÖABBV-IFBB/Austria kann eine Teilnahme an Veranstaltungen, in denen Geldpreise ausgesetzt sind, genehmigen, wenn die ausgesetzten Geldpreise nach Widmung und Höhe als Aufwandsentschädigung zu verstehen sind oder sich der Teilnehmer verpflichtet den eventuell gewonnenen Geldpreis an die Kasse des ÖABBV-IFBB/AUSTRIA  abzuliefern und die Öffentlichkeit darüber ausreichend informiert wurde, daß der (die) Athlet (in) selbst keine Zahlung erhält.

3.                   Bodybuilding – bzw. Fitness-Amateure dürfen an keinen Bodybuilding- bzw. Fitness-Wettkämpfen der Professionals teilnehmen. Profibodybuilder oder Fitness-Sportler können die Reamateurisierung beim Vorstand des ÖABBV-IFBB/Austria beantragen, über die der Vorstand binnen vierzehn Tagen nach Einlangen des Gesuches zu entscheiden hat. Nach erfolgter Reamateurisierung ist es nicht mehr möglich neuerlich eine Profilizenz der IFBB zu erwerben.

4.                   Bodybuilding Amateuren ist es nicht gestattet:

a.        Werbung mit seiner (ihrer) Person, dem Namen, den errungenen Titeln, mit Photos oder seinem (ihrem) Körper zu machen, es sei denn der diesbezügliche Vertrag (nur schriftlicht) ist vom ÖABBV genehmigt und der IFBB schriftlich zur Kenntnis gebracht worden. Alle Zahlungen sind an den ÖABBV zu richten, der ein Konto für den (die) betreffende (n) Athleten (in) zu erreichen hat. Direkte Zahlungen an aktive Athletinnen und Athleten sind nicht gestattet.

b.        Werbungen am Körper sind bei allen Wettkämpfen bzw. wettkampfmäßigen Auftritten prinzipiell untersagt.

c.        Werbungen auf der Posinghose oder am Posingbikini sind ebenfalls verboten. Ist jedoch auf der Posinghose oder dem Posingbikini nur das Symbol (jedoch kein Namenszug) der Erzeugerfirma fix angebracht, so muß dieses nicht entfernt werden, wenn die allgemein übliche Größen (maximal die Größe einer 1 Euro-Münze) nicht überschritten wird und diese Bekleidungsstücke im Handel frei erhältlich sind. (Der Abs. 4c bindet sich nicht in den IFBB-Regeln)

d.        Bei Fitness-Wettkämpfen ist Werbung an der Wettkampfkleidung in dem Umfang erlaubt, in dem dies die Internationalen Bestimmungen der IFBB (derzeitige Fassung: IFBB RULEBOOK Bodybuilding, Fitness, Body FITNESS) vorsehen.

5.                   Als Bodybuilding Amateure gelten weiters:

a.        Übungsleiter, Lehrwarte, Instruktoren für Fitnessbodybuilding, wenn sie niemals an professionellen Bodybuilding Wettkämpfen teilgenommen haben.

b.        Studiobesitzer, welche nie als Bodybuilding-Professional aktiv an Wettkämpfen teilgenommen haben.

c.        Betreuer und Funktionäre, welche ihre Tätigkeit ehrenamtlich ausführen und noch nie an professionellen Bodybuilding Wettkämpfen aktiv als Wettkämpfer teilgenommen haben. (Nur sinngemäß nach den IFBB-Regeln).

6.                   Nicht als Bodybuilding Amateure gelten:

a.        Wer für die Teilnahme an Bodybuilding-Wettkämpfen Geld entgegennimmt.

7.                   Erlaubte Vergütung für Amateur Bodybuilder:

a.        Unterstützung durch den ÖABBV, den LV und deren Mitglieder, der Österreichischen Bundes-Sportorganisation (BSO), dem Österreichischen Olympischen Committee (ÖOC), offiziellen Sportorganisationen des Bundes, der Länder und Gemeinden, hinsichlich Verpflegung, Unterbringung, Reisespesen, Taschengeld für kleinere Ausgaben, Versicherung für Unfall, Krankheit, Diebstahl und bleibende Körperschaften sowie ärztliche Behandlung jeder Art.

b.        Entschädigung für Verdienstausfall von im Absatz 7a genannten Stellen, wenn der (die) Athlet (in) wegen der Vorbereitung oder Teilnahme an einem internationalen Bodybuilding Wettkampf oder einer Lehrdemonstration (wettkampfmäßigen Auftritt bzw. Seminar über Wettkampftraining und Wettkampfernährung) finanzielle Verluste erlitten hat. Die Höhe der Entschädigung darf die Summe auf keinen Fall überschreiten, die der Athlet bzw. die Athletin unter normalen Umständen mit seinem (ihrem) Haupterwerb eingenommen hätte. Wenn der Verdienstausfall nicht vom jeweiligen Arbeitgeber ausgeglichen wird, regelt der Vorstand des ÖABBV nach Vorlage entsprechender Unterlagen die Höhe der Zahlungen nach seinem Ermessen.

 

§ 3           NENNUNG ZU WETTKÄMPFEN:

1.                   Nennungen zu nationalen und internationalen Wettkämpfen regelt der § 11 der ÖBBO unter Berücksichtigung des § 2 Abs. 2. u. Abs. 3 ÖBBO.

2.                   Nennungen zu Welt- und Europameisterschaften, Word Games und sonstigen Wettkämpfen von großer internationaler Bedeutung, erfolgen grundsätzlich vom Vorstand des ÖABBV.

3.                   Bei Nennungen von ausländischen Athleten (innen) bei Veranstaltungen in Österreich hat dieser (diese) den Nachweis der Mitgliedschaft in einem der IFBB angeschlossenen Verband eines Heimatlandes zu erbringen.

 

§ 4           Alters- Größen und Gewichtsklasseneinteilung:

                Unter Hinweis auf § 7 ÖBBO gelten folgende Einteilungen

 

1.                   Nach ALTER:

a.        I n t e r n a t i o n a l:

Als Junioren gelten  Teilnehmer, die am Tag der Abwaage das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben bzw. am Tag der Abwaage ihren 21. Geburtstag haben.

Senioren Herren von 40 – 49 Jahren sind solche Athleten, die am Tag der Abwaage das 40. Lebensjahr erreicht bzw. an diesem Tag ihren 40. Geburtstag haben und das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet bzw. ihren 50. Geburtstag noch nicht gefeiert haben.

Senioren Herrn ab 50 Jahren sind solche Athleten, welche am Tag der Abwaage das 50. Lebensjahr erreicht bzw. den 50. Geburtstag am Tag der Abwaage haben und alle Älteren.

Als Senioren Damen gelten Teilnehmerinnen, welche am Tag der Abwaage das 35. Lebensjahr erricht haben bzw. am Tag der Abwaage ihren 35. Geburtstag haben.

In der Allgemeinen Klasse sind alle Altersklassen startberechtigt.

In den Fitnessklassen (auch: Body-fitness) gibt es allgemeine Klassen und Junioren Klassen.

 

b.        N a t i o n a l

In den Juniorenklassen sind startberechtigt alle Teilnehmer, welche im Kalenderjahr das 21. Lebensjahr erreichen und alle jüngeren. Das Mindestalter am Tag der Abwaage beträgt 16 Jahre.

In der Seniorenklasse-Männer sind startberechtigt alle Teilnehmer, welche im Kalenderjahr das 40. Lebensjahr erreichen und alle älteren.

In der Seniorenklasse-Frauen sind startberechtigt alle Teilnehmerinnen, welche im Kalenderjahr das 35. Lebensjahr erreichen und alle älteren.

In der Allgemeinen Klasse sind alle Altersklassen startberechtigt.

In den Fitnessklassen (auch: Body-fitness und Classic Body-building) gibt es allgemeine Klassen und Junioren Klassen.

Doppelstart bei der gleichen Veranstaltung in verschiedenen Altersklassen sind nicht möglich.

 

2.                   Nach GEWICHT

a.        I n t e r n a t i o n a l

 

Männliche Junioren BB:         bis 75 kg                                                   Leichtgewicht

                                                     über 75 kg                                                Schwergewicht

 

Weibliche Junioren BB:          offen

 

Juniorinnen Fitness:               Klasse I bis zu und einschließlich 164 cm

                                                    Klasse II über 164 cm Körpergröße

 

Juniorinnen Body-Fitness:    bis 163 cm

                                                    über 163 cm

 

Männer BB:                               bis 60 kg                                                    Fliegengewicht (nur in Asien)

                                                    bis 65 kg                                                    Bantamgewicht

                                                    bis 70 kg                                                    Leichtgewicht

                                                    bis 75 kg                                                    Weltergewicht

                                                    bis 80 kg                                                    Leichtmittelgewicht

                                                    bis 85 kg                                                    Mittelgewicht

                                                    bis 90 kg                                                    Leichtschwergewicht

                                                    bis 100 kg                                                  Schwergewicht

                                                    über 100 kg                                               Superschwergewicht

 

Frauen BB:                                 bis 52 kg                                                    Leichtgewicht

                                                    bis 57 kg                                                    Mittelgewicht

                                                    über 57 kg                                                 Schwergewicht

 

Senioren Männer BB:              40-49 Jahre:

                                                    bis 70 kg                                                    Leichtgewicht

                                                    bis 80 kg                                                    Mittelgewicht

                                                    bis 90 kg                                                    Leichtschwergewicht              über 90 kg                                                    Schwergewicht

 

ab 50 Jahre: offen (muss am Wettkampftag 50 Jahre oder älter sein.

 

ab 60 Jahre: offen (muss am Wettkampftag 60 Jahre oder älter sein).

 


Senioren Frauen BB:               offen (muss am Wettkampftag 35 Jahre oder älter sein)

 

Frauen Fitness:                        Klasse I bis 164 cm Körpergröße

                                                    Klasse II über 164 cm Körpergröße

 

Frauen Body-Fitness:             bis 158 cm

                                                    bis 163 cm

                                                    bis 168 cm

                                                    über 168 cm

 

Männer Fitness:                       Offene Klasse Teilnahmeberechtigung nach folgender Formel:

                                                    Körpergröße in cm – 100 = maximales Wettkampfgewicht

 

Männliche Junioren Fitness:                                                                    Offene Klasse Teilnahmeberechtigung nach folgender Formel:

                                                    Körpergröße in cm – 100 = maximales Wettkampfgewicht

 

Classic Bodybuilding:            bis 170 cm: Körpergröße in cm – 100 + 2 = max. Wettkampfgewicht

                                                    bis 178 cm: Körpergröße in cm – 100 + 4 = max. Wettkampfgewicht

                                                    über 178 cm: Körpergröße in cm – 100 + 6 = max. Wettkampfgewicht

b.        N a t i o n a l:

Männliche Junioren BB:       bis 75 kg                                                    Leichtgewicht

                                                    über 75 kg                                                 Schwergewicht

 

Weibliche Junioren BB:         offen

 

Männer BB:                               bis 65 kg        Bantamgewicht

                                                    bis 70 kg        Leichtgewicht

                                                    bis 80 kg        Mittelgewicht

                                                    bis 90 kg        Leicht/Schwergewicht

                                                    bis 100 kg      Schwergewicht

                                                    über 100         Superschwergewicht

                                                     

 

Frauen:                                      bis 52 kg                                                    Leichtgewicht

                                                    bis 57 kg                                                    Mittelgewicht

                                                    über 57 kg                                                 Schwergewicht

 

Senioren Männer BB:              bis 80 kg                                                    Leichtgewicht

                                                    über 80 kg                                                 Schwergewicht

 

Senioren Frauen BB:               offen

 

Nach GRÖSSE:

Frauen Fitness :                       bis 160 cm

                                                    über 160 cm

Weibliche Junioren

Fitness:                                     offen

 

Männer Fitness :                     offen: Körpergröße in cm – 100 = maximal zulässiges         Wettkampfgewicht

 

Classic Body-building:           offen: -170 cm Körpergröße: Körpergröße in cm – 100+2 = max. Körpergewicht, -178 cm Körpergröße in cm – 100+4 = max. Körpergewicht, über 178 cm Körpergröße in cm – 100+6= max. Körpergewicht

                                                   

Männliche Junioren

Fitness:                                      offene Klassen

 

c.        Ein Athlet(in) kann nur in der Gewichts- bzw. Größenklasse starten, deren Limit(s) er (sie) zum Zeitpunkt der Abwaage erreicht.

 

 

§ 5          Meldung bei einer Veranstaltung:

                Jeder Wettkampfteilnehmer hat sich auch wenn die Nennung bereits schriftlich               erfolgt ist zu melden:

 

1.                     Zur Kontrolle seines Wettkampfgewichtes bzw. seiner Körpergröße und zur Eintragung in das Abwaage- bzw. Abmessungsprotokoll beim zuständigen Kampfgericht zur in der Ausschreibung festgesetzten Zeit.

2.                     Beim Leiter(in) der Präsentation bzw. beim Bühnenassistent spätestens 15 Minuten vor Beginn seiner Startklasse:

a.        vor der Eliminationsrunde

b.        vor dem Semifinale

c.        vor dem Finale

d.        vor dem Stechen um den Gesamtsieg.

3.                     Zum vom Leiter der Präsentation bekannt gegebenen Zeitpunkt für die Siegerehrung der Finalteilnehmer.

4.                      

a.        Nicht zeitgerechtes Erscheinen zieht die Streichung vom Wettbewerb nach sich.

b.        Unbegründetes Nichterscheinen bei der Siegerehrung hat ein Disziplinarverfahren nach § 3 Abs. 6 der RDO zur Folge.

 

 

§ 6          MUSIKKASETTEN:

                Die Musikkassetten sind dem Leiter der Tontechnik nach oder während der     Abwaage zu übergeben.

1.                   Dieser hat die Wünsche der Teilnehmer im Musikprotokoll zu vermerken und darauf zu achten, daß

a.        die Kassette exakt auf den Beginn des Musikstückes gespult ist

b.        das Musikstück mit dem Bandanfang beginnt. Kassetten mit Musikstücken, welche nicht am Bandanfang beginnen, werden nicht angenommen.

c.        die Musikkassette technisch einwandfrei funktioniert

d.        die Aufnahmequalität einwandfrei ist das Musikstück am Bandanfang beider Kassettenseiten aufgenommen ist.

e.        die Kassette und deren Hülle mit Vor- und Zunamen, sowie Bundesland oder Nation des Teilnehmers beschriftet ist (auf der Kassettenseite, welche zum Abspielen vorbereitet ist).

2.                   Sollte der Teilnehmer aus unverschuldeten technischen Gründen nicht in der Lage sein, das Kürposing bei einwandfreier Musik durchzuführen, steht ihm das Recht zu, sein Kürposing nach Abschluß der Kürprogramme sämtlicher Teilnehmer seiner Klasse zu wiederholsen. Sollte er als letzter am Start gewesen sein, steht ihm eine Pause von 2 Minuten zu.

3.                   Ob die Verwendung von CD’s bei nationalen und internationalen Wettkämpfen gestattet ist, richtet sich nach der jeweiligen Ausschreibung.

 

 

§ 7          WETTKAMPFKLEIDUNG UND KÖRPERPRÄSENTATION           (AUSGENOMMEN FITNESS WETTKÄMPFE)

1.                    

a.        Jeder männliche Teilnehmer muß eine saubere, einfärbige, glatte Posinghose tragen, wobei gemäß den Regeln das Anstandes eine Mindestgröße einzuhalten ist. „Tangas“ sind nicht gestattet. Die seitliche Größe der Posinghose soll 1,5 cm bis 2 cm betragen. Der Gesäßmuskel muß unbedingt bedeckt sein.

b.        Jede weibliche Teilnehmerin muß einen sauberen, einfärbigen, glatten Posingbikini tragen, wobei gemäß den Regeln das Anstandes eine Mindestgröße einzuhalten ist. Der Bikini muß so geschnitten sein, daß Bauch- und Rückenmuskulatur erkennbar sind und das Gesäß (gluteus maximus) zumindest zu zwei Drittel bedeckt ist.

c.        Stoffe mit metallischen Effekten sind nicht gestattet. Ebenso ist es nicht gestattet Straßsteine oder sonstige Schmucksteine sowie Pailetten oder andere Applikationen auf den Bikinis bzw. Posinghosen anzubringen. Auch Samt und samtähnliche Stoffe sowie Lack- oder gelackte Stoffe sind untersagt.

 

2.                   Schmuckstücke, die am Körper getragen werden, sind vor Eintritt in den Wettkampf abzunehmen (z.B. Uhren, Ketten, Ringe, Ohrschmuck, Piercings etc.)

3.                   Während des Wettkampfes darf das Haar nicht die Schulter- und obere Rückenmuskulatur verdecken. Dekorationsbänder in der Farbe des Posingbikinis bei Damen, welche ausschließlich zur Befestigung der Haare dienen sind gestattet. Das Tragen von sonstigem Haarschmuck ist nicht möglich.

4.                   Jegliche Hilfsmittel zur Verbesserung der Figur (zB Perücken, Implantate, zB in Wade und Brust) sind nicht gestattet, ausgenommen Brustimplantate bei Frauen.

5.                   Das Tragen von Schuhen während des Wettkampfes ist nicht gestattet.

6.                   Die Verwendung von hochglänzenden Ölen, insbesondere glitzerndes Körper Make Up ist grundsätzlich untersagt. Die Verwendung von Cremen ist gestattet.

7.                   Das Kauen von Kaugummi und das Rauchen während des Wettkampfes, insbesondere auch hinter der Bühne, ist strengstens verboten.

8.                   Großflächige und zu auffallende Tätowierungen sind abzudecken. Sollte dies nicht möglich sein, ist eine Teilnahme am Wettkampf nicht möglich.

9.                   Athletinnen und Athleten, welche an Hautkrankheiten leiden, die ein solches Ausmaß angenommen haben, daß sie dem Publikum und den Wertrichtern nicht zugemutet werden können, sind zum Wettkampf nicht zugelassen.

10.                Der (die) Leiter(in) der Präsentation ist berechtigt und verpflichtet bei Verstößen gegen diesen Paragraphen der ÖABBW den (die) Teilnehmer(in) nicht zum Wettkampf zuzulassen. Der Bühnenassistent ist verpflichtet bei Sammeln der Teilnehmer einer Gewichtskategorie diesbezügliche Kontrollen durchzuführen und dem (der) Leiter(in) der Präsentation Bericht zu erstatten. Die erste Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen dieses § erfolgt durch den Leiter der Abwaage, welcher die Entscheidung des (der) Leiters(in) der Präsentation herbeiführen muß.

11.                Gegen einen solchen Entscheid des (der) Leiter(in) der Präsentation ist beim Hauptschiedsrichter (§ 9 WO) ein sofortiger mündlicher Einspruch mit Erlag der Protestgebühr (§7 FO) möglich. Der HS entscheidet sofort und endgültig nach Anhörung des (der) Leiters(in) der Präsentation und in Fällen des Abs. 9 dieses § nach Konsultation des Verbandsarztes. Wird dem Protest nicht stattgegeben, verfällt die Protestgebühr zu Gunsten der ÖABBV Kasse.

12.                Ein solcher Protest kann vom Athleten oder der Athletin selbst beim HS vorgebracht werden, sollte kein Betreuer verfügbar sein. Er hemmt den Fortgang des Wettkampfes bis zu seiner Erledigung, muß daher dem (der) Leiter(in) de Präsentation und dem Jurysprecher sofort mitgeteilt werden.

13.                Athleten, welche an einer auffälligen „Gynäkomastie“ leiden, müssen vom HS nach Rücksprache mit dem Verbandsarzt – wenn dieser anwesend ist – um einen Platz bei allen WR rückversetzt werden. Ein Protest ist nicht möglich.

14.                Athletinnen und Athleten, welche eine sogenannte G-String Bikinihose (String-Tanga) im Wettkampf verwenden (§ 7 Ziff. 1b) müssen disqualifiziert werden. Der Hauptschiedsrichter ist für die sofortige Disqualifikation der betreffenden Athletin verantwortlich. Das gleiche gilt, wenn eine an sich vorschriftsgemäße Posing- bzw. Bikinihose durch Manipulation der/s Athletin/en oder ohne ihr/sein Zutun auf die Größe einer G-Stringhose reduziert wird – insbesondere durch „Hineinschieben“ oder verrutschen zwischen die großen Gluteusmuskeln.

 

§ 7A        WETTKAMPFBEKLEIDUNG UND KÖRPERPRÄSENTATION BEI FITNESS         WETTKÄMPFEN.

1.                   Während der Eliminationsrunde müssen die Athletinnen einen zweiteiligen Bikini und Stöckelschuhe tragen, wobei Form und Farbe des Bikinis der jeweiligen Athletin überlassen beleibt. G-String Hosen (String-Tangas) sind nicht erlaubt. Die Bikinihose muß so beschaffen sein, daß sie zumindest die Hälfte des Gesäßes (gluteus maximus) bedeckt. Diese Bekleidungsvorschriften gelten auch in der Runde 1 (Bikinirunde), bei der abschließenden Bewertungsrunde, in der die Kampfrichter Vergleiche zwischen einzelnen Athletinnen verlangen können, sowie im Finale, wenn die Athletinnen dem Publikum im Bikini vorgestellt werden (national und international).

2.                   Für die Runde 2 (Fitnessrunde) und Runde 3 (körperliche Fitness) gelten folgende Bekleidungsvorschriften (national und international):

Die Bekleidung muß dem gängigen Standard der IFBB für guten Geschmack entsprechen. Die Verwendung von G-String Hosen (String-Tangas) ist verboten und führt zur obligatorischen Disqualifikation. Das Gesäß muß jedenfalls zumindest zur Hälfte bedeckt sein. Die Oberkörperbekleidung muß zumindest so beschaffen sein, daß die Brustwarzen und der Brustwarzenvorhof abgedeckt sind. Die Verwendung von Transparentanzügenn die einen Durchblick auf diesen Stellen ermöglichen, sind verboten. Das Tragen von Sportschuhen ist obligatorisch. Das Tragen von Schmuck ist erlaubt. Die Verwendung von Körperölen ist nicht erlaubt. Es ist den Athletinnen erlaubt mit vorhergehender Genehmigung des Veranstalters Verziehrungen an ihrer Wettkampfkleidung anzubringen (Haarbänder etc.)

3.                   § 7 Ziff. 1a gilt für Teilnehmer der Fitnessklasse Männer (national) sinngemäß, es können aber auch nicht einfärbige Badehosen oder Shorts getragen werden, sofern sie dem guten Geschmack im Sinne der Regeln der IFBB entsprechen. Bei der Körperpräsentation dürfen keine Schuhe getragen werden. Bei der Fitnessrunde sind Sportschuhe obligatorisch, die Verwendung von G-Stringhosen ist bei keinem Wettkampf gestattet und führt zu sofortigen Disqualifikation.

4.                   § 7 Ziff. 7 bis 14 gelten sinngemäß (national)

 

 

§ 8

 

1.        Jeder Wettkampfteilnehmer sowie deren offiziellen Betreuer haben den Anordnungen des technischen Personals der Veranstaltung und der Wettkampffunktionäre unbedingt Folge zu leisten.

2.        Technisches Personal und alle Wettkampffunktionäre sowie die offiziellen Betreuer der aktiven Teilnehmer haben als solche gut gekennzeichnet zu sein.

3.        Der Hauptschiedsrichter entscheidet während der Veranstaltung alle strittigen Fragen in letzter Instanz.

 

 

§ 9