Österreichische
Bodybuilding Wettkampfbestimmungen
des
österreichischen
Amateur Bodybuilding UND FITNESS Verbandes
IFBB/AUSTRIA
FASSUNG 28.01.2006
ALLGEMEINES:
Die nachstehenden Österreichischen Wettkampfbestimmungen (ÖBBW) sind für
den Bereich ÖABBV-IFBB/Austria bindend und regeln den Wettkampfbetrieb zusammen
mit der Österreichischen Bodybuilding Ordnung (ÖBBO) und der Wertrichterordnung
(WO) des ÖABBV.
§ 1 STARTBERECHTIGUNG:
Startberechtigt sind nur Inhaber eines Startbuches und einer Jahresstartlizenz
des ÖABBV-IFBB/Austria oder einer Startlizenz eines der IFBB angeschlossenen
ausländischen Verbandes laut §§ 2 u. 5 ÖBBO.
§ 2 Amateurbestimmungen:
Diese
Amateurbestimmungen gelten für den Bereich des ÖABBV und entsprechen den Regeln
der IFBB. Von den IFBB-Regeln abweichende Bestimmungen sind gekennzeichnet:
1.
Als
Amateure gelten Athletinnen und Athleten, welche niemals irgendwelche Zahlungen
für ihre Teilnahme an Bodybuilding- bzw. Fitnesswettkämpfen entgegengenommen
haben.
2.
Bodybuilder
und Teilnehmer bei Fitnesswettkämpfen dürfen an keinen Wettkämpfen teilnehmen,
in denen Geldpreise ausgesetzt sind, sofern diese nicht als
Aufwandsentschädigung für die mit der Wettkampfvorbereitung verbundenen Kosten
zu verstehen sind. Der ÖABBV-IFBB/Austria kann eine Teilnahme an
Veranstaltungen, in denen Geldpreise ausgesetzt sind, genehmigen, wenn die
ausgesetzten Geldpreise nach Widmung und Höhe als Aufwandsentschädigung zu
verstehen sind oder sich der Teilnehmer verpflichtet den eventuell gewonnenen
Geldpreis an die Kasse des ÖABBV-IFBB/AUSTRIA
abzuliefern und die Öffentlichkeit darüber ausreichend informiert wurde,
daß der (die) Athlet (in) selbst keine Zahlung erhält.
3.
Bodybuilding
– bzw. Fitness-Amateure dürfen an keinen Bodybuilding- bzw. Fitness-Wettkämpfen
der Professionals teilnehmen. Profibodybuilder oder Fitness-Sportler können die
Reamateurisierung beim Vorstand des ÖABBV-IFBB/Austria beantragen, über die der
Vorstand binnen vierzehn Tagen nach Einlangen des Gesuches zu entscheiden hat.
Nach erfolgter Reamateurisierung ist es nicht mehr möglich neuerlich eine
Profilizenz der IFBB zu erwerben.
4.
Bodybuilding
Amateuren ist es nicht gestattet:
a.
Werbung
mit seiner (ihrer) Person, dem Namen, den errungenen Titeln, mit Photos oder
seinem (ihrem) Körper zu machen, es sei denn der diesbezügliche Vertrag (nur
schriftlicht) ist vom ÖABBV genehmigt und der IFBB schriftlich zur Kenntnis
gebracht worden. Alle Zahlungen sind an den ÖABBV zu richten, der ein Konto für
den (die) betreffende (n) Athleten (in) zu erreichen hat. Direkte Zahlungen an
aktive Athletinnen und Athleten sind nicht gestattet.
b.
Werbungen
am Körper sind bei allen Wettkämpfen bzw. wettkampfmäßigen Auftritten
prinzipiell untersagt.
c.
Werbungen
auf der Posinghose oder am Posingbikini sind ebenfalls verboten. Ist jedoch auf
der Posinghose oder dem Posingbikini nur das Symbol (jedoch kein Namenszug) der
Erzeugerfirma fix angebracht, so muß dieses nicht entfernt werden, wenn die
allgemein übliche Größen (maximal die Größe einer 1 Euro-Münze) nicht
überschritten wird und diese Bekleidungsstücke im Handel frei erhältlich sind.
(Der Abs. 4c bindet sich nicht in den IFBB-Regeln)
d.
Bei
Fitness-Wettkämpfen ist Werbung an der Wettkampfkleidung in dem Umfang erlaubt,
in dem dies die Internationalen Bestimmungen der IFBB (derzeitige Fassung: IFBB
RULEBOOK Bodybuilding, Fitness, Body FITNESS) vorsehen.
5.
Als
Bodybuilding Amateure gelten weiters:
a.
Übungsleiter,
Lehrwarte, Instruktoren für Fitnessbodybuilding, wenn sie niemals an
professionellen Bodybuilding Wettkämpfen teilgenommen haben.
b.
Studiobesitzer,
welche nie als Bodybuilding-Professional aktiv an Wettkämpfen teilgenommen
haben.
c.
Betreuer
und Funktionäre, welche ihre Tätigkeit ehrenamtlich ausführen und noch nie an
professionellen Bodybuilding Wettkämpfen aktiv als Wettkämpfer teilgenommen
haben. (Nur sinngemäß nach den IFBB-Regeln).
6.
Nicht als
Bodybuilding Amateure gelten:
a.
Wer für
die Teilnahme an Bodybuilding-Wettkämpfen Geld entgegennimmt.
7.
Erlaubte
Vergütung für Amateur Bodybuilder:
a.
Unterstützung
durch den ÖABBV, den LV und deren Mitglieder, der Österreichischen
Bundes-Sportorganisation (BSO), dem Österreichischen Olympischen Committee
(ÖOC), offiziellen Sportorganisationen des Bundes, der Länder und Gemeinden,
hinsichlich Verpflegung, Unterbringung, Reisespesen, Taschengeld für kleinere
Ausgaben, Versicherung für Unfall, Krankheit, Diebstahl und bleibende
Körperschaften sowie ärztliche Behandlung jeder Art.
b.
Entschädigung
für Verdienstausfall von im Absatz 7a genannten Stellen, wenn der (die) Athlet
(in) wegen der Vorbereitung oder Teilnahme an einem internationalen
Bodybuilding Wettkampf oder einer Lehrdemonstration (wettkampfmäßigen Auftritt
bzw. Seminar über Wettkampftraining und Wettkampfernährung) finanzielle
Verluste erlitten hat. Die Höhe der Entschädigung darf die Summe auf keinen
Fall überschreiten, die der Athlet bzw. die Athletin unter normalen Umständen
mit seinem (ihrem) Haupterwerb eingenommen hätte. Wenn der Verdienstausfall
nicht vom jeweiligen Arbeitgeber ausgeglichen wird, regelt der Vorstand des
ÖABBV nach Vorlage entsprechender Unterlagen die Höhe der Zahlungen nach seinem
Ermessen.
§ 3 NENNUNG ZU
WETTKÄMPFEN:
1.
Nennungen
zu nationalen und internationalen Wettkämpfen regelt der § 11 der ÖBBO unter
Berücksichtigung des § 2 Abs. 2. u. Abs. 3 ÖBBO.
2.
Nennungen
zu Welt- und Europameisterschaften, Word Games und sonstigen Wettkämpfen von
großer internationaler Bedeutung, erfolgen grundsätzlich vom Vorstand des
ÖABBV.
3.
Bei
Nennungen von ausländischen Athleten (innen) bei Veranstaltungen in Österreich
hat dieser (diese) den Nachweis der Mitgliedschaft in einem der IFBB
angeschlossenen Verband eines Heimatlandes zu erbringen.
§ 4 Alters- Größen und
Gewichtsklasseneinteilung:
Unter Hinweis auf §
7 ÖBBO gelten folgende Einteilungen
1.
Nach
ALTER:
a.
I n t e r n a t i o n a l:
Als Junioren
gelten Teilnehmer, die am Tag der
Abwaage das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben bzw. am Tag der Abwaage
ihren 21. Geburtstag haben.
Senioren
Herren von 40 – 49 Jahren sind solche Athleten, die am Tag
der Abwaage das 40. Lebensjahr erreicht bzw. an diesem Tag ihren 40. Geburtstag
haben und das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet bzw. ihren 50. Geburtstag
noch nicht gefeiert haben.
Senioren
Herrn ab 50 Jahren sind solche
Athleten, welche am Tag der Abwaage das 50. Lebensjahr erreicht bzw. den 50.
Geburtstag am Tag der Abwaage haben und alle Älteren.
Als Senioren
Damen gelten Teilnehmerinnen, welche am Tag der Abwaage das 35. Lebensjahr
erricht haben bzw. am Tag der Abwaage ihren 35. Geburtstag haben.
In der Allgemeinen
Klasse sind alle Altersklassen startberechtigt.
In den Fitnessklassen
(auch: Body-fitness) gibt es allgemeine Klassen und Junioren Klassen.
b.
N a t i o
n a l
In den Juniorenklassen
sind startberechtigt alle Teilnehmer, welche im Kalenderjahr das 21. Lebensjahr
erreichen und alle jüngeren. Das Mindestalter am Tag der Abwaage beträgt 16
Jahre.
In der Seniorenklasse-Männer
sind startberechtigt alle Teilnehmer, welche im Kalenderjahr das 40. Lebensjahr
erreichen und alle älteren.
In der Seniorenklasse-Frauen
sind startberechtigt alle Teilnehmerinnen, welche im Kalenderjahr das 35.
Lebensjahr erreichen und alle älteren.
In der Allgemeinen
Klasse sind alle Altersklassen startberechtigt.
In den Fitnessklassen
(auch: Body-fitness und Classic Body-building)
gibt es allgemeine Klassen und Junioren Klassen.
Doppelstart bei der gleichen Veranstaltung in
verschiedenen Altersklassen sind nicht möglich.
2.
Nach
GEWICHT
a.
I n t e r n a t i o n a l
Männliche
Junioren BB: bis 75 kg Leichtgewicht
über 75 kg Schwergewicht
Weibliche
Junioren BB: offen
Juniorinnen Fitness: Klasse I bis zu und einschließlich 164 cm
Klasse
II über 164 cm Körpergröße
Juniorinnen
Body-Fitness: bis 163 cm
über 163 cm
Männer
BB: bis
60 kg Fliegengewicht (nur in Asien)
bis
65 kg Bantamgewicht
bis
70 kg Leichtgewicht
bis
75 kg Weltergewicht
bis
80 kg Leichtmittelgewicht
bis
85 kg Mittelgewicht
bis
90 kg Leichtschwergewicht
bis
100 kg Schwergewicht
über
100 kg Superschwergewicht
Frauen
BB: bis
52 kg Leichtgewicht
bis
57 kg Mittelgewicht
über
57 kg Schwergewicht
Senioren
Männer BB: 40-49 Jahre:
bis 70
kg Leichtgewicht
bis
80 kg Mittelgewicht
bis
90 kg Leichtschwergewicht
über 90 kg Schwergewicht
ab 50 Jahre: offen (muss am Wettkampftag 50 Jahre oder älter sein.
ab 60 Jahre: offen (muss am Wettkampftag 60 Jahre oder älter sein).
Senioren Frauen BB: offen
(muss
am Wettkampftag 35 Jahre oder älter sein)
Frauen Fitness: Klasse
I bis 164 cm Körpergröße
Klasse
II über 164 cm Körpergröße
Frauen
Body-Fitness: bis 158 cm
bis
163 cm
bis
168 cm
über
168 cm
Männer Fitness: Offene
Klasse Teilnahmeberechtigung nach folgender Formel:
Körpergröße
in cm – 100 = maximales Wettkampfgewicht
Männliche Junioren Fitness: Offene
Klasse Teilnahmeberechtigung nach folgender Formel:
Körpergröße
in cm – 100 = maximales Wettkampfgewicht
Classic Bodybuilding: bis 170 cm: Körpergröße in cm – 100 + 2 = max.
Wettkampfgewicht
bis
178 cm: Körpergröße in cm – 100 + 4 = max. Wettkampfgewicht
über
178 cm: Körpergröße in cm – 100 + 6 = max. Wettkampfgewicht
b.
N a t i o
n a l:
Männliche Junioren BB: bis 75 kg Leichtgewicht
über
75 kg Schwergewicht
Weibliche Junioren BB: offen
Männer
BB: bis
65 kg Bantamgewicht
bis
70 kg Leichtgewicht
bis
80 kg Mittelgewicht
bis
90 kg Leicht/Schwergewicht
bis
100 kg Schwergewicht
über
100 Superschwergewicht
Frauen: bis 52 kg Leichtgewicht
bis
57 kg Mittelgewicht
über
57 kg Schwergewicht
Senioren
Männer BB: bis 80 kg Leichtgewicht
über
80 kg Schwergewicht
Senioren
Frauen BB: offen
Nach GRÖSSE:
Frauen
Fitness : bis 160 cm
über
160 cm
Weibliche
Junioren
Fitness: offen
Männer
Fitness : offen: Körpergröße in cm – 100 = maximal
zulässiges Wettkampfgewicht
Classic
Body-building: offen: -170 cm Körpergröße: Körpergröße in cm – 100+2 =
max. Körpergewicht, -178 cm
Körpergröße in cm – 100+4 = max. Körpergewicht, über 178 cm Körpergröße in cm –
100+6= max. Körpergewicht
Männliche Junioren
Fitness: offene
Klassen
c.
Ein
Athlet(in) kann nur in der Gewichts- bzw. Größenklasse starten, deren Limit(s)
er (sie) zum Zeitpunkt der Abwaage erreicht.
§ 5 Meldung
bei einer Veranstaltung:
Jeder
Wettkampfteilnehmer hat sich auch wenn die Nennung bereits schriftlich erfolgt ist zu melden:
1.
Zur
Kontrolle seines Wettkampfgewichtes bzw. seiner Körpergröße und zur Eintragung
in das Abwaage- bzw. Abmessungsprotokoll beim zuständigen Kampfgericht zur in
der Ausschreibung festgesetzten Zeit.
2.
Beim
Leiter(in) der Präsentation bzw. beim Bühnenassistent spätestens 15 Minuten vor
Beginn seiner Startklasse:
a.
vor der
Eliminationsrunde
b.
vor dem
Semifinale
c.
vor dem
Finale
d.
vor dem
Stechen um den Gesamtsieg.
3.
Zum vom
Leiter der Präsentation bekannt gegebenen Zeitpunkt für die Siegerehrung der
Finalteilnehmer.
4.
a.
Nicht
zeitgerechtes Erscheinen zieht die Streichung vom Wettbewerb nach sich.
b.
Unbegründetes
Nichterscheinen bei der Siegerehrung hat ein Disziplinarverfahren nach § 3 Abs.
6 der RDO zur Folge.
§ 6 MUSIKKASETTEN:
Die Musikkassetten
sind dem Leiter der Tontechnik nach oder während der Abwaage zu übergeben.
1.
Dieser hat
die Wünsche der Teilnehmer im Musikprotokoll zu vermerken und darauf zu achten,
daß
a.
die
Kassette exakt auf den Beginn des Musikstückes gespult ist
b.
das
Musikstück mit dem Bandanfang beginnt. Kassetten mit Musikstücken, welche nicht
am Bandanfang beginnen, werden nicht angenommen.
c.
die
Musikkassette technisch einwandfrei funktioniert
d.
die
Aufnahmequalität einwandfrei ist das Musikstück am Bandanfang beider
Kassettenseiten aufgenommen ist.
e.
die
Kassette und deren Hülle mit Vor- und Zunamen, sowie Bundesland oder Nation des
Teilnehmers beschriftet ist (auf der Kassettenseite, welche zum Abspielen
vorbereitet ist).
2.
Sollte der
Teilnehmer aus unverschuldeten technischen Gründen nicht in der Lage sein, das
Kürposing bei einwandfreier Musik durchzuführen, steht ihm das Recht zu, sein
Kürposing nach Abschluß der Kürprogramme sämtlicher Teilnehmer seiner Klasse zu
wiederholsen. Sollte er als letzter am Start gewesen sein, steht ihm eine Pause
von 2 Minuten zu.
3.
Ob die
Verwendung von CD’s bei nationalen und internationalen Wettkämpfen gestattet
ist, richtet sich nach der jeweiligen Ausschreibung.
§ 7 WETTKAMPFKLEIDUNG
UND KÖRPERPRÄSENTATION (AUSGENOMMEN
FITNESS WETTKÄMPFE)
1.
a.
Jeder
männliche Teilnehmer muß eine saubere, einfärbige, glatte Posinghose tragen,
wobei gemäß den Regeln das Anstandes eine Mindestgröße einzuhalten ist.
„Tangas“ sind nicht gestattet. Die seitliche Größe der Posinghose soll 1,5 cm
bis 2 cm betragen. Der Gesäßmuskel muß unbedingt bedeckt sein.
b.
Jede
weibliche Teilnehmerin muß einen sauberen, einfärbigen, glatten Posingbikini
tragen, wobei gemäß den Regeln das Anstandes eine Mindestgröße einzuhalten ist.
Der Bikini muß so geschnitten sein, daß Bauch- und Rückenmuskulatur erkennbar
sind und das Gesäß (gluteus maximus) zumindest zu zwei Drittel bedeckt ist.
c.
Stoffe mit
metallischen Effekten sind nicht gestattet. Ebenso ist es nicht gestattet
Straßsteine oder sonstige Schmucksteine sowie Pailetten oder andere
Applikationen auf den Bikinis bzw. Posinghosen anzubringen. Auch Samt und
samtähnliche Stoffe sowie Lack- oder gelackte Stoffe sind untersagt.
2.
Schmuckstücke,
die am Körper getragen werden, sind vor Eintritt in den Wettkampf abzunehmen
(z.B. Uhren, Ketten, Ringe, Ohrschmuck, Piercings etc.)
3.
Während
des Wettkampfes darf das Haar nicht die Schulter- und obere Rückenmuskulatur
verdecken. Dekorationsbänder in der Farbe des Posingbikinis bei Damen, welche
ausschließlich zur Befestigung der Haare dienen sind gestattet. Das Tragen von
sonstigem Haarschmuck ist nicht möglich.
4.
Jegliche
Hilfsmittel zur Verbesserung der Figur (zB Perücken, Implantate, zB in Wade und
Brust) sind nicht gestattet, ausgenommen Brustimplantate bei Frauen.
5.
Das Tragen
von Schuhen während des Wettkampfes ist nicht gestattet.
6.
Die
Verwendung von hochglänzenden Ölen, insbesondere glitzerndes Körper Make Up ist
grundsätzlich untersagt. Die Verwendung von Cremen ist gestattet.
7.
Das Kauen
von Kaugummi und das Rauchen während des Wettkampfes, insbesondere auch hinter
der Bühne, ist strengstens verboten.
8.
Großflächige
und zu auffallende Tätowierungen sind abzudecken. Sollte dies nicht möglich
sein, ist eine Teilnahme am Wettkampf nicht möglich.
9.
Athletinnen
und Athleten, welche an Hautkrankheiten leiden, die ein solches Ausmaß
angenommen haben, daß sie dem Publikum und den Wertrichtern nicht zugemutet
werden können, sind zum Wettkampf nicht zugelassen.
10.
Der (die)
Leiter(in) der Präsentation ist berechtigt und verpflichtet bei Verstößen gegen
diesen Paragraphen der ÖABBW den (die) Teilnehmer(in) nicht zum Wettkampf
zuzulassen. Der Bühnenassistent ist verpflichtet bei Sammeln der Teilnehmer
einer Gewichtskategorie diesbezügliche Kontrollen durchzuführen und dem (der)
Leiter(in) der Präsentation Bericht zu erstatten. Die erste Kontrolle der
Einhaltung der Bestimmungen dieses § erfolgt durch den Leiter der Abwaage,
welcher die Entscheidung des (der) Leiters(in) der Präsentation herbeiführen
muß.
11.
Gegen
einen solchen Entscheid des (der) Leiter(in) der Präsentation ist beim
Hauptschiedsrichter (§ 9 WO) ein sofortiger mündlicher Einspruch mit Erlag der
Protestgebühr (§7 FO) möglich. Der HS entscheidet sofort und endgültig nach
Anhörung des (der) Leiters(in) der Präsentation und in Fällen des Abs. 9 dieses
§ nach Konsultation des Verbandsarztes. Wird dem Protest nicht stattgegeben,
verfällt die Protestgebühr zu Gunsten der ÖABBV Kasse.
12.
Ein
solcher Protest kann vom Athleten oder der Athletin selbst beim HS vorgebracht
werden, sollte kein Betreuer verfügbar sein. Er hemmt den Fortgang des
Wettkampfes bis zu seiner Erledigung, muß daher dem (der) Leiter(in) de
Präsentation und dem Jurysprecher sofort mitgeteilt werden.
13.
Athleten,
welche an einer auffälligen „Gynäkomastie“ leiden, müssen vom HS nach
Rücksprache mit dem Verbandsarzt – wenn dieser anwesend ist – um einen Platz
bei allen WR rückversetzt werden. Ein Protest ist nicht möglich.
14.
Athletinnen
und Athleten, welche eine sogenannte G-String Bikinihose (String-Tanga) im
Wettkampf verwenden (§ 7 Ziff. 1b) müssen disqualifiziert werden. Der
Hauptschiedsrichter ist für die sofortige Disqualifikation der betreffenden
Athletin verantwortlich. Das gleiche gilt, wenn eine an sich vorschriftsgemäße
Posing- bzw. Bikinihose durch Manipulation der/s Athletin/en oder ohne ihr/sein
Zutun auf die Größe einer G-Stringhose reduziert wird – insbesondere durch
„Hineinschieben“ oder verrutschen zwischen die großen Gluteusmuskeln.
§ 7A WETTKAMPFBEKLEIDUNG UND KÖRPERPRÄSENTATION BEI FITNESS WETTKÄMPFEN.
1.
Während
der Eliminationsrunde müssen die Athletinnen einen zweiteiligen Bikini und
Stöckelschuhe tragen, wobei Form und Farbe des Bikinis der jeweiligen Athletin
überlassen beleibt. G-String Hosen (String-Tangas) sind nicht erlaubt. Die
Bikinihose muß so beschaffen sein, daß sie zumindest die Hälfte des Gesäßes
(gluteus maximus) bedeckt. Diese Bekleidungsvorschriften gelten auch in der
Runde 1 (Bikinirunde), bei der abschließenden Bewertungsrunde, in der die
Kampfrichter Vergleiche zwischen einzelnen Athletinnen verlangen können, sowie
im Finale, wenn die Athletinnen dem Publikum im Bikini vorgestellt werden (national
und international).
2.
Für
die Runde 2 (Fitnessrunde) und Runde 3 (körperliche Fitness) gelten folgende
Bekleidungsvorschriften (national und
international):
Die Bekleidung muß dem gängigen Standard der IFBB für
guten Geschmack entsprechen. Die Verwendung von G-String Hosen (String-Tangas)
ist verboten und führt zur obligatorischen Disqualifikation. Das Gesäß
muß jedenfalls zumindest zur Hälfte bedeckt sein. Die
Oberkörperbekleidung muß zumindest so beschaffen sein, daß die Brustwarzen und
der Brustwarzenvorhof abgedeckt sind. Die Verwendung von Transparentanzügenn
die einen Durchblick auf diesen Stellen ermöglichen, sind verboten. Das Tragen
von Sportschuhen ist obligatorisch. Das Tragen von Schmuck ist erlaubt. Die
Verwendung von Körperölen ist nicht erlaubt. Es ist den Athletinnen erlaubt mit
vorhergehender Genehmigung des Veranstalters Verziehrungen an ihrer
Wettkampfkleidung anzubringen (Haarbänder etc.)
3.
§ 7 Ziff.
1a gilt für Teilnehmer der Fitnessklasse Männer (national) sinngemäß, es
können aber auch nicht einfärbige Badehosen oder Shorts getragen werden, sofern
sie dem guten Geschmack im Sinne der Regeln der IFBB entsprechen. Bei der
Körperpräsentation dürfen keine Schuhe getragen werden. Bei der Fitnessrunde
sind Sportschuhe obligatorisch, die Verwendung von G-Stringhosen ist bei keinem
Wettkampf gestattet und führt zu sofortigen Disqualifikation.
4.
§
7 Ziff. 7 bis 14 gelten sinngemäß (national)
§ 8
1.
Jeder
Wettkampfteilnehmer sowie deren offiziellen Betreuer haben den Anordnungen des
technischen Personals der Veranstaltung und der Wettkampffunktionäre unbedingt
Folge zu leisten.
2.
Technisches
Personal und alle Wettkampffunktionäre sowie die offiziellen Betreuer der
aktiven Teilnehmer haben als solche gut gekennzeichnet zu sein.
3.
Der
Hauptschiedsrichter entscheidet während der Veranstaltung alle strittigen
Fragen in letzter Instanz.
§ 9