WERTUNGSRICHTERORDNUNG

des

ÖSTERREICHISCHEN AMATEUR BODYBUILDING UND FITNESS VERBANDES

IFBB/AUSTRIA

Fassung 28.01.2006

 

§ 1       Wertungsrichterprüfung:

 

1.            Geeignete Personen (z.B. ehemalige Aktive, aktive Athleten(innen) der

Seniorenklasse, langjährige Betreuer, Trainer, Warte, Übungsleiter, Vereins- bzw. Studiofunktionäre) beantragen ihre Aufnahme in die nationale Wertungsrichterliste beim zuständigen Landesfachwart schriftlich oder mündlich.

2.            Der Landesfachwart leitet diesen Antrag mit einer entsprechenden Befürwortung unter Angabe von Vor- und Zuname, Adresse, Telefonnummer, Geburtsdaten und ev. Vereins- oder Studiogehörigkeit, an den ÖABBV weiter.

3.            Der Bundesfachwart des ÖABBV-IFBB/AUSTRIA unterrichtet in einem Kurzseminar die Antragsteller über:

a.      Bewertungsrichtlinien des ÖABBV und der IFBB

b.      Wertungsrichterordnung (WO) des ÖABBV

c.      Wettkampfbestimmungen (ÖABBW) des ÖABBV

d.      Österreichische Bodybuilding Ordnung (ÖBBO)

e.      Grundzüge der Satzungen (SA), der Verwaltungsordnung (VO), der Rechts- und Disziplinarordnung (RDO) des ÖABBV/IFBB/Austria.

4.            Die Teilnahme an diesem Kurzseminar ist verpflichtend und soll nach Möglichkeit vor der Wertungsrichterprüfung (Proberwertung) stattfinden. Kandidaten mit abgeschlossener staatlicher Lehrwarte- oder Trainerausbildung einer österreichischen Bundesanstalt f. Leibeserziehungen sind vom Kurzseminar befreit.

5.            Die Wertungsrichterprüfung findet in Form eines Wertens auf Probe bei der ÖSTM, ÖM und bei jedem Austria Cup statt. Weitere Veranstaltungen werden nach Bedarf vom Vorstand des ÖABBV ausgewählt

6.            Der Wertungsrichter auf Probe muß in zwei der stattfindenden Gewichtsklassen mit einer Teilnehmerzahl von möglichst über 10 Aktiven, 80 % des endgültigen Ergebnisses richtig gereiht haben, um in die WR-Liste aufgenommen zu werden. Eine Wertung von einem Platz schlechter oder einem Platz besser als das endgültige Resultat wird noch als richtig berechnet, wenn mehr als 6 Teilnehmer in der Gewichtsklasse am Start sind. Zur Berechnung der 80 % werden nur die Ergebnisse der ersten 10 Teilnehmer einer Gewichtskategorie herangezogen.

7.            Die Bundesfachwarte haben das Ergebnis der Prüfung den Teilnehmern mitzuteilen und eine schriftliche Mitteilung an den Schriftführer des ÖABBV zur Aufnahme in die WR-Kartei und Zusendung der WR-Lizenz (WR-Buch) zu übergeben.

8.             

a.      Der Vorstand des ÖABBV vergibt für österreichische WR nachstehende Wertungsberechtigung:

WERTUNGSBERECHTIGUNG A:

Berechtigung für alle internationalen und nationalen Wettkämpfe im In- und Ausland, jedoch nur nach positiver Absolvierung der Probewertung und Aufnahme in die WR-Liste der IFBB, für WR mit WR-Berechtigung B.

WERTUNGSBERECHTIGUNG B:

Berechtigung für alle nationalen Wettkämpfe im Inland. Für internationale Wettkämpfe in In- und Ausland besteht die Berechtigung nur, wenn die Notwendigkeit die Einteilung solcher WR erforderlich macht.

WERTUNGSBERECHTIGUNG C:

Berechtigung für Vereins- bzw. Studiowettkämpfe und für Jugend- und Neulingswettkämpfe. Diese Berechtigung gilt für aktive Athleten(innen) nach Absolvierung der WR-Prüfung des ÖABBV. Aktive Seniorenathleten(innen), wenn sie nur an Seniorenwettkämpfen teilnehmen, werde nicht in die Wertungsberechtigung eingeteilt (siehe auch § 2 Abs. 2/II/f WO).

WERTUNGSBERECHTIGUNG D:

Dies ist eine automatische Wertungsberechtigung für den Bereich Verein-, Studio-, Jugend- und Neulingswettkämpfe für

b.      I.    Mitglieder der Nationalmannschaft (lt. § 18 Abs. 1 bis 4a ÖBBO)

II.      Nationale Meister ausländischer IFBB-Verbände

III.     Professional-Bodybuilder mit absolviertem Start bei der Mr. Olympia-Konkurrenz der IFBB bzw. Startberechtigung zur Mr. Olympia Konkurrenz der IFBB.

c.      Wertungsrichter mit WR-Berechtigung der Kategorie A bis C erhalten Wertungsrichterausweise in denen ihre Wertungsberechtigung eingetragen ist. Diese darf nur vom Schriftführer des ÖABBV geändert werden.

 

§ 2       Auswahl der Wertungsrichter:

 

1.            Die Auswahl der Wertungsrichter erfolgt durch den Verbandsvorstand des ÖABBV-IFBB/AUSTRIA in Beachtung des § 12 Abs. 3 der ÖBBO sowie der §§ 15 Abs. 12 und 16 Abs. 1 ÖABBO.

2.            Folgende Auswahlkriterien sind weiters zu beachten:

      2/I        Anzahl der Wertungsrichter:

a)     5 bis 7 bei ÖSTM, ÖM, Austria Cup und bei Qualifikation für internationale Wettkämpfe, sowie bei internationalen Wettkämpfen laut § 9 Abs. 1 der ÖBBO.

b)     mindestens 5 bei Meisterschaften der LV und bei nationalen verbandsoffenen Wettkämpfen, laut § 9 Abs. 2 der ÖBBO.

c)     mindestens 3 bei Wettkämpfen laut § 9 Abs. 3 der ÖBBO.

2/II       Weitere Auswahlkriterien:

a)     Wertungsrichter (innen) dürfen mit startenden Aktiven nicht im ersten und zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein. Sie dürfen auch nicht im gemeinsamen Haushalt mit einem(er) startenden Aktiven leben. Eiinen solchen Umstand hat der WR unverzüglich dem ÖABBV bzw. wenn dieser erst am Wettkampftag offenbar wird, dem Hauptschiedsrichter zu melden.

b)     Es darf nicht mehr als ein WR pro Verein bzw. Studio werten.

c)     Ehepaare oder sonstige im gemeinsamen Haushalt lebende Personen dürfen nicht gemeinsam werten.

d)     Bei internationalen Veranstaltungen, ÖSTM, ÖM Austria Cup oder sonstigen nationalen verbandsoffenen Wettkämpfen müssen WR aus mindestens drei verschiedenen Bundsländern eingeteilt werden. Ausschlaggegend ist der Sitz des Vereines, Studios bzw. Landesverband des Wertungsrichters.

e)     Langjährige aktive Athletinnen oder Athleten der Nationalmannschaft (lt. § 18 Abs. 1 bis 4a und Abs. 7 ÖBBO) oder nationale Meister ausländischer IFBB-Verbände bzw. Professional-Bodybuilder mit Berechtigung zum Start bei der IFBB-Mr. Olympia Wahl (bzw. bereits bei Mr. Olympia gestartet), ist das Werten bei Vereins- oder Studioveranstaltungen, bei Neulings- und Jugendwettkämpfen auch ohne Aufscheinen in einer offiziellen Wertungsrichterliste gestattet. Bei diesen Veranstaltungen können ebenfalls werten aktive österreichische Athletinnen und Athleten, welche die WR-Prüfung bereits absolviert und die vorgeschriebenen WR-Schulungen besucht haben. Es müssen in jedem Fall jedoch die Bestimmungen des § 2 Abs. II WO beachtet werden.

f)       Aktive Athletinnen und Athleten können trotz Absolvierung der WR-Prüfung erst ein Jahr nach ihrem letzten offiziellen Wettkampf in der Allgemeinen Klasse, der Jugend- oder Juniorenklasse, zum Werten herangezogen werden, wenn bei der entsprechenden Veranstaltung keine Seniorenkonkurrenz stattfindet und sie auch sonst die Bestimmungen der WO erfüllen. Auch Senioren dürfen erst 12 Monate nach ihrem letzten Seniorenwettkampf als WR bei Seniorenwettkämpfen eingeteilt werden. Sollte sich ein WR entschließen an Wettkämpfen teilzunehmen, so ist in jedem Fall eine Frist von 12 Monaten seit seinem letzten Einsatz als WR einzuhalten.

g)     Nationale Wertungsrichter müssen pro Jahr eine Wertungsrichterschulung besuchen, sonst verliert sie ihre nationale Wertungsrichterlizenz für das nächste Kalenderjahr. Nach Absolvierung einer Wertungsrichterschulung ist die Berechtigung zum Werten für das laufende und nächste Kalenderjahr gegeben.

h)     Der Bundesfachwart für Männer des ÖBBV-IFBB/AUSTRIA ist verpflichtet pro Kalenderjahr mindestens zwei Wertungsrichterschulungen durchzuführen. Er kann dazu den Lehrwart unterstützend heranziehen. Diese können gleichzeitig mit den Seminaren für die Wertungsrichter auf Probe stattfinden.

i)       Nationale Wertungsrichter, welche trotz mehrmaliger Einladung durch den ÖABBV-IFBB/AUSTRIA Vorstand seit drei Jahren nicht gewertet haben, werden aus der Wertungsrichterliste gestrichen.

j)       Einspruchsrecht gegen einen durch den ÖABBV-Vorstand ausgewählten Wertungsrichter besteht keines. Siehe jedoch ÖBBO § 10 Abs. 2 (Vorschlagsliste).

k)     Muß ein WR krankheitshalber oder aus sonstigen dringenden Gründen aus einem laufenden Bewerb ausscheiden, darf er nicht ersetzt werden. Seine Wertung aus nicht abgeschlossenen Wertungsrunden werden als „schlechteste Wertung“ gestrichen.

l)       Bei Qualifikationen zu Welt- und Europameisterschaften, sowie den World Games müssen die WR mit Wertungsberechtigung A berücksichtigt werden. Bei ev. Ausfällen können dann auch WR mit Wertungsberechtigung B herangezogen werden, wobei Vorstandsmitglieder des ÖABBV zu bevorzugen sind.

m)  Aus Gründen der einheitlichen Auslegung der Bewertungsrichtlinien während einer Kategorie, dürfen WR aber auch WR-Gruppen nur nach Abschluß einer Gewichtskategorie oder Altersklassen ausgetauscht werden. Keinesfalls darf ein WR-Wechsel zwischen den einzelnen Wettkampfteilen (Eliminationsrunde, Semifinale, Finale) stattfinden.

 

3.            Bei internationalen Veranstaltungen in Österreich werden in ausländischen Delegationen mitreisende internationale oder nationale WR in die Jury aufgenommen und zum Werten herangezogen. Die Auswahl der Wertungsrichter obliegt in einem solchen Fall dem Hauptschiedsrichter, der zu einem passenden Zeitpunkt vor der Veranstaltung eine WR-Besprechung abzuhalten hat. Er teilt den anwesenden österreichischen und ausländischen WR ihre Aufgaben zu.

4.            Bei Länderkämpfen zwischen zwei oder mehreren Nationen unterliegt die Auswahl der WR den Vereinbarungen zwischen den beteiligten Verbänden oder den Mannschaftsführungen. Sollte der Länderkampf innerhalb eines internationalen Wettkampfes stattfinden (§ 12 Abs. 2 A ÖBBW) steht den Mannschaftsführern ein Mitspracherecht bei der Auswahl der WR des internationalen Wettkampfes während der WR-Besprechung durch den Hauptschiedsrichter zu.

5.            Bei Vergleichskämpfen zwischen nationalen Auswahlmannschaften bestimmt prinzipiell der ÖABBV-Vorstand die Wertungsrichter.

6.            Bei Frauenwettbewerben von internationalen Wettkämpfen sollen in einer eigenen Damenjury mindestens 4 von 7 WR weiblichen Geschlechtes sein. Desgleichen bei ÖSTM, ÖM und Austria Cup. Bei nationalen Wettkämpfen sollen von 5 WR 3 Damen in einer eigenen Damenjury werten.

7.            Bei internationalen Paarwettkämpfen sollen in der Jury von 7 WR 3 weiblichen Geschlechtes sein. Desgleichen bis ÖSTM, ÖM und Austria Cup. Bei nationalen Paarwettkämpfen sollen von 4 WR 2 Damen werten.

8.            Bei Wettkämpfen der Fitnesskategorie können mit Zustimmung des Hauptschiedsrichters nicht nur Bodybuilding-Wertungsrichter, sondern auch Aerobic-Instruktoren oder andere Fitnessexperten als Wertungsrichter einberufen werden.

 

§ 3       Aufgaben des Wertungsrichters:

 

1.            Der (die) Wertungsrichter(in) ist zur Objektivität und Sachlichkeit verpflichtet.

2.            Er (sie) hat während der Veranstaltung alles zu vermeiden, was seine (ihre) Objektivität und Sachlichkeit in Zweifel ziehen könnte; insbesondere sind Gespräche über Wertungen, der Genuß alkoholischer Getränke und Fotografieren während des Wertens verboten.

3.            Jeder WR wertet unabhängig von den übrigen auf einem besonderen Wertungszettel (Vordruck) nach dem vorgeschriebenen Wertungssystem. Er (sie) hat diesen Wertungszettel mit seiner (ihrer) eigenhändigen Unterschrift versehen, nach Aufforderung des Jurysprechers dem Hauptschiedsrichter zu übergeben.

4.            Er (sie) bewertet die Aktiven nach folgenden allgemeinen Richtlinien:

4/I  In den Wettkampfteilen allgemeine Körperbewertung (bzw. Line up) und „Pflichtposen“ gelten folgende Richtlinien in der Reihenfolge ihrer Aufzählung:

 

A)    Bei Body – building der Männer der Allgemeinen Klasse, Junioren, Senioren und Classic – Body - building:

a)      der symmetrisch ausgewogene Körperbau (SYMETRIE)

b)      das allgemeine Erscheinungsbild und die athletisch proportionierte Durchbildung aller Muskelgruppen in harmonischer Abstimmung untereinander (HARMONIE)

c)      das plastisch herausgearbeitete Erscheinungsbild der einzelnen Muskelgruppen in definierter Schärfe und Muskelteilung (DEFINITION)

d)      Muskelmasse

e)      Muskelqualität bzw. Muskelhärte

 

B)                 Bei der männlichen Jugend:

Zusätzlich zu den Punkten a) bis e) des Abs. A), ist darauf zu achten, daß nur vorhandene Muskelmasse keine wesentliche Rolle bei der Bewertung des Jugendlichen spielen darf.

 

C)   Bei Frauen Bodybuilding der Allgemeinen Klasse, weibliche Jugend, weibliche Junioren und Senioren:

a)      der symmetrisch ausgewogene Körperbau (SYMETRIE)

b)      das allgemeine Erscheinungsbild und die athletisch proportionierte Durchbildung aller Muskelgruppen in harmonischer Abstimmung untereinander unter Berücksichtigung der femininen Eigenheiten der Frau (HARMONIE)

c)      weiblich feminines Erscheinungsbild in Auftreten, Bewegung und Präsentation, welches Muskulosität nicht ausschließt (FEMININITÄT)

d)      das plastisch herausgearbeitete Erscheinungsbild der einzelnen Muskelgruppen in definierter Schärfe und Muskelteilung (DEFINITION)

e)      Muskelmasse

f)        Muskelqualität bzw. Muskelhärte

 

D)                Bei Frauen Fitness und Body – Fitness:

Fitness und Body – Fitness Wettkämpfe sind kein Bodybuilding Wettkampf. Die Art der Muskulosität, Vaskulosität, muskuläre Definition und/oder durch Diät herbeigeführte Reduktion des Körperfettanteils, wie man es bei weiblichen Bodybuildern kennt, ist im Fitness und Body Fitness Sport nicht akzeptabel, daher sind Athletinnen, die diese Attribute zeigen, herunter zu werten.

 

a)   Beurteilung der generellen Präsentation:

Die Kampfrichter sind dazu angehalten das Auftreten der Athleten auf der Bühne in seiner Gesamtheit zu beurteilen. Es kommt darauf an, dass sich der Athlet zu seinem Vorteil selbstbewusst und graziös präsentiert. Dies gilt auch für die Zeit, wo die Athleten in einer Reihe stehend in entspannter Haltung dastehen und nicht an individuellen Vergleichen oder Gruppenvergleichen beteiligt sind. Wenn Athleten in entspannter Haltung im Line up zu stehen haben, sind sie vom Leiter der Präsentation dazu anzuhalten keine angespannten Posen zu zeigen.

 

Während der Vergleiche in den unterschiedlichen Runden (Bikini bzw. Einteiler) hat der Kampfrichter vor allem auf das generelle athletische Aussehen des Körpers zu achten. Diese Beurteilung beginnt beim Kopf und dehnt sich über den gesamten Körper aus, in dem der gesamte Körper als ganzes beurteilt wird. Auch die Aufmachung der Athletinnen ist zu beurteilen, insbesondere auch die Haartracht und die Schönheit des Gesichtes. Zu beurteilen ist auch die ganzheitliche athletische Ausbildung der Muskulatur des Körpers. Es kommt darauf an, dass ein wohlproportionierter, symmetrischer, ausgeglichen entwickelter Körper präsentiert wird. Der Zustand der Haut und die Hauttönung sind ebenfalls zu beurteilen.  Hinsichtlich der Präsentation ist auf die Art und Weise, wie sich die Athletin auf der Bühne darstellt, zu achten, insbesondere, ob sie selbstbewusst, graziös und anmutig auftritt. Bei der Körperbewertung ist darauf zu achten, in wie weit durch athletische Anstrengungen die Körperausbildung zum Vorteil verändert wurde. Alle Muskelgruppen sollen einen festen und runden Eindruck vermitteln, mit einem geringen Anteil an Körperfett. Allerdings soll der Körper einer Fitness - oder Body Fitness Athletin nicht exzessiv muskulös oder exzessiv definiert sein, jene tiefen Einschnitte und Muskelseparation, wie man sie im Frauen Bodybuilding sieht, sind nicht erwünscht und müssen zu einer deutlichen Schlechterbeurteilung der betreffenden Athletin führen. Die Haut der Athletin soll glatt und geschmeidig sowie gesund in ihrem Aussehen sein, ohne Celulite. Das Gesicht, Haar und Make up soll zur gesamten Erscheinung der Athletin passen in dem Sinne, dass sie eine ausgewogene attraktive Gesamterscheinung präsentiert. Zu beurteilen ist der Körper der Athletin im Rahmen ihrer Gesamtpräsentation vom Betreten der Bühne bis zu ihrem Verlassen.

 

Hinsichtlich der Fitness Klasse gilt für die Beurteilung der Kür Folgendes:

 

Die Kampfrichter haben darauf zu achten, ob die Kür kreativ und gut choreographiert wurde und in einem hohen Tempo absolviert wird. Für die Kür gibt es keine vorgeschriebenen Bewegungen, jede Kür soll allerdings folgende Elemente enthalten:

 

1.      Kraftelemente:

Es handelt sich hiebei um Übungen/Körperhaltungen, die besondere Kraft erfolgen, wie etwa Liegestütz mit einem Arm, Haltung der ausgestreckten Beine vor dem Körper im rechten Winkel zum Körper, während sich die Athletin mit beiden Händen am Boden abstützt (Gymnastikbewegungen wie z. B.: Räder, Überschläge und Handstände geltend nicht als derartige Kraftelemente). Beurteilen muss der Kampfrichter den Schwierigkeitsgrad, die Kreativität und die Sauberkeit der Ausführung derartiger Übungen.

 

2.      Flexibilitätselemente – z. B.: Flick Flaks, seitlicher Spagat oder Frontspagat. Auch hier hat der Kampfrichter die Anzahl der Flexibilität demonstrierenden Bewegungen, deren Schwierigkeitsgrad und die gesamte Kreativität dieser Bewegungen bei der Beurteilung der Kür zu berücksichtigen.

3.      Schnelligkeitselemente:

Diese sollen den Grad der kardiovaskulären Fitness der Athletin und ihre Ausdauer demonstrieren. Sollten z. B.: 2 Küren die gleiche Anzahl und Type von Kraft und Flexibilitätsbewegungen aufweisen, dann muss die Kür, die in einem schnelleren Tempo präsentiert wird, besser bewertet werden, als die langsamere Kür, sofern auch die Ausführung der einzelnen Elemente gleich gut präsentiert wurde.

 

Ebenfalls zu berücksichtigen bei der Beurteilung einer Kür ist das individuelle Element, welches jede Athletin in eine Kür einbringt, wie etwa die so genannte „Show man ship“ darunter versteht man Persönlichkeit, Charisma, Bühnenpräsent, Charme, natürlichen Rhythmus.

 

E)                 Bei der Männer – Fitness Klasse:

Hier gelten die zu § 3, Ziff. 4 lit. D dargelegten Kriterien sinngemäß.

 

 

4/II  Im Wettkampfteil „Kürposing“ gelten folgende allgemeine Richtlinien in der Reihenfolge ihrer Aufzählung:

 

A)     Bei Männern Body – building und Classic – Body – building

a)      Harmonische Bewegungsabläufe

b)      Korrekte Präsentation der Posen, auch der individuellen Abweichungen

c)      Übereinstimmung der Bewegungen mit der gewählten Musik

d)      Originalität der Übergänge von Pose zu Pose

e)      Gesamtausstrahlung der Darbietung.

 

B)     Bei Frauen Body - building:

a)      Harmonische Bewegungsabläufe

b)      Korrekte Präsentation der Posen, auch der individuellen Abweichungen

c)      Übereinstimmung der Bewegungen mit der gewählten Musik

d)      Originalität der Übergänge von Pose zu Pose

e)      feminine Gesamtausstrahlung der Darbeitung

f)        weibliche Eleganz und Ästhetik

g)      frauliche Abwandlung der Posen

 

C)    Bei Paaren Body - building:

a)   Die    P A A R W I R K U N G  

b)   harmonische Bewegungsabläufe

c)   korrekte Präsentation der Posen, auch der individuellen Abweichungen

d)   Übereinstimmung der Bewegungen der Partner zueinander und in der gewählten Musik

e)   Originalität der Übergänge von Pose zu Pose und der Choreographie

 

§ 4       W e r t u n g s s y s t e m e  im Wettkampfablauf:

 

A)           Nationales Wertungssystem im nationalen Wettkampfablauf:

1.      K r e u z w e r t u n g:

Zur Ermittlung der Semifinalteilnehmer, das sind 50 % der startenden Aktiven (bei einer ungeraden Anzahl von Startenden wird ein Teilnehmer mehr als 50 % gerechnet) jedoch max. 15 erfolgt die Ausscheidung durch Kreuzwertung (ohne Streichung); es bedeutet: x=Teilnehmer am Semifinale, kein x=Ausscheiden. Diese Kreuzwertung erfolgt am Ende der Eliminationsrunde.

Die Teilnehmer mit den meisten Kreuzwertungen steigen in das Semifinale auf. Bei gleicher Anzahl von Kreuzwertungen auf dem letzten zu vergebenen Semifinalplatz steigen alle mit der gleichen Anzahl von Kreuzwertungen ins Semifinale auf. Es kann aber auch in einem solchen Fall eine Stichrunde zwischen den Teilnehmern mit gleicher Anzahl von Kreuzwertungen um den Aufstieg ausgetragen werden. In der Stichrunde wird nur   e i n   Kreuzwert für allgemeine Körperbewertung und Pflichtposen vergeben. Die Summe der zu vergebenden Kreuzwertungen richtet sich nach der Anzahl der möglichen Semifinalteilnehmer (Platzverhältnisse auf der Bühne).

 

2.      P l a t z w e r t u n g :

Beim Semifinale erfolgt die erste geschlossene Platzwertung am Ende der Vorwahl(Runde 1). Die zweite geschlossene Platzwertung erfolgt im Finale nach dem Kürposing (Runde 2). Die dritte geschlossene Platzwertung erfolgt nach den Vergleichsposen im Finale (Runde 3) .Die Wertung erfolgt auf getrennten Wertungszetteln, die vom Hauptschiedsrichter nach jeder Runde eingesammelt werden. Die beste Werte ist die Ziffer 1, die schlechteste die Ziffer der Anzahl der Semifinalteilnehmer. Die beste und die schlechteste Wertung pro Teilnehmer werden gestrichen. Die verbleibende Platzwertung wird addiert. Die Zwischenergebnisse der Runde 1 dienen lediglich dazu die Finalteilnehmer (National: Top 6) festzulegen. Im Finale starten dann alle Finalisten mit der gleichen Ausganglage, nämlich mit 0 Punkten.

 

1.      E n d e r g e b n i s :

a) Zwischenergebnis der Runde 1 dient nur zur Festlegung der

    Finalisten bzw. der Platzierungen der Athleten, die nicht in das

    Finale kommen.

b) Zweite Platzwertung „Kürposing“ Runde 2

c) dritte Platzwertung „Pflichtposen“ Runde3

 

Das Endergebnis setzt sich aus den Summen der Runden 2 und 3 zusammen. Bei beiden Wertungsrunden werden die beste und die schlechteste Wertung pro Teilnehmer gestrichen, wenn mehr als drei Wertungsrichter amtieren. Die verbleibenden Wertungen werden addiert. Der Sieger ist der Teilnehmer mit der niedrigsten Wertungssumme. Für den Fall eines Gleichstandes ist das Ergebnis der Runde 3 (Vergleichsposen) ausschlaggebend.

 

B)          Internationales Wertungssystem im internationalen Wettkampfablauf:

 

1.   Kreuzwertung in der Eliminationsrunde:

Zur Ermittlung der 15 Semifinalteilnehmer erfolgt die Ausscheidung (Elimination) durch Kreuzwertung. Unter Verwendung des Formblattes „Judge’s Elimination Sheet“ hat der Kampfrichter, wenn mehr als 21 Athleten in der Klasse sind, ein Kreuz neben die Nummer jener Athleten zu setzen, welche in das Semifinale der Top 15 aufsteigen sollen. Wenn zwischen 16 und 21 Athleten in der betreffenden Klasse sind, hat der Kampfrichter mit einem Kreuz die Felder neben den Nummer jener Athleten zu markieren, welche nicht in die Top 15 aufsteigen sollen. Sollten zwei oder mehrere Athleten die gleiche Anzahl an Kreuzen erhalten, findet eine Stichwahl zwischen diesen Athleten statt. Die Stichwahl besteht aus der Durchführung eines Pflichtposendurchganges der Pflichtposen der Eliminationsrunde.

 

2.   Platzwertung im Semifinale (Runde 1) – Vergleiche in den Vergleichsposen:

Wettkampfablauf Runde 1:

Die Vorwahl (Runde 1) folgt unmittelbar auf die Eliminationsrunde und läuft wie folgt ab:

 

1.   Alle 15 Semifinalisten werden gemeinsam auf die Bühne gebracht und in einer Linie in numerischer Reihenfolge präsentiert. Den Kampfrichtern soll ein Moment Zeit dafür gegeben werden, die Nummern der Athleten auf ihren Wertungszetteln zu notieren.

 

2.   In Gruppen von nicht mehr als 5 Athleten gleichzeitig und in numerischer Reihenfolge werden die Athleten sodann vom Bühnenpersonal angewiesen folgende 4 Pflichtposen in der Mitte der Bühne auszuführen:

 

a)      Vorderseite entspannt danach Doppel Bizepspose von vorne

b)      Seitliche Brustpose

c)      Rückseite entspannt danach Doppelbizepspose von hinten

d)      Bauch und Beine

 

Diese Pflichtposen werden nicht bewertet, sondern dienen den Kampfrichtern nur dazu ihre individuellen Vergleiche zusammen zu stellen, die sie unmittelbar nach diesem Pflichtposendurchgang beantragen.

 

3.   In Runde 1 müssen die Kampfrichter die Athleten in den 7 (bei Frauen 5) vorgeschriebenen Pflichtposen vergleichen, wobei maximal 5 Athleten gleichzeitig herausgerufen werden.

 

a)     Doppelbizeps von vorne

b)     Latissimus von vorne (nur Männer)

c)     Seitliche Brust

d)     Doppelbizeps von hinten

e)     Latissimus von hinten (nur Männer)

f)       Seitlicher Trizeps

g)     Bauch und Beine

 

4.   Von den Kampfrichtern wird erwartet, dass sie sämtliche Vergleiche verfolgen und nicht nur jene, welche sie selbst beantragt haben.

 

5.   Unter Verwendung des Formblattes mit dem Titel „Judge’s Score Sheet (Prejudging)“, hat jeder Kampfrichter die Athleten mit Platzziffer 1 bis 15 durchzuwerten, wobei jede Platzziffer nur einmal vergeben werden darf. Als Entscheidungshilfe dürfen die Kampfrichter Formblatt Nr. 4 mit dem Titel „Judge’s Personal Notes Sheet“ heranziehen, dessen Inhalt vertraulich ist und welches im ausschließlichen Eigentum des jeweiligen Kampfrichters steht.

 

6.   Die Protokollführer und Rechner haben sodann die Platzierungen der einzelnen Kampfrichter in das Formblatt Nr. 5 mit dem Titel „Statistitians Score Sheet (Body Building)“ in den Abschnitt „Prejudging Section, Round 1 (Comparisons)“ zu übertragen. Die beiden höchsten und niedrigsten Wertungen für jeden Athleten werden eliminiert und werden die verbleibenden fünf Wertungen zusammengezählt und in die Spalte mit der Überschrift „Score“ eingetragen. Nachdem alle Wertungen eingetragen sind, wird in der Spalte mit der Überschrift „Place“ die Platzziffer eingetragen. Der Athlet mit der niedrigsten Ziffer erhält den ersten Platz, während der Athlet mit der höchsten Ziffer den 15. Platz erhält. Die Top 5 Platzierten qualifizieren sich für das Finale.

 

7.   Die selbe Vorgangsweise wird für jede Kategorie praktiziert wobei die Reihenfolge von der niedrigsten bis zur höchsten Kategorie geht.

 

8.   Sollte sich ein Gleichstand im Vorwahl Runde 1 Zwischenergebnis ergeben, wird dieser unter Anwendung der so genannten „Relative Placement – Method“ aufgelöst. Jede individuelle Wertung eines Kampfrichters für die Athleten, die vom Gleichstand betroffen sind, wird Spalte für Spalte verglichen, wobei ein Punkt bei der Nummer des Athleten mit der geringeren Platzierung angebracht wird. In diese Kalkulation werden die Wertungen aller neun regulären Kampfrichter einbezogen. Die Anzahl der Punkte für die vom Gleichstand betroffenen Athleten werden zusammengezählt. Der Athlet mit der größeren Anzahl von Punkten wird zum Sieger des Stechens erklärt und erhält deshalb die bessere Platzierung.

 

9.   Die Wertungsblätter der Protokollführer und Rechner sowie die Wertungszettel der Kampfrichter müssen striktest geheim gehalten werden und dürfen nur den Protokollführern und Rechnern, dem IFBB Hauptschiedsrichter und dem Kampfrichtersekretär zur Kenntnis gelangen, welche verpflichtet sind, keinerlei Informationen daraus an Athleten, Kampfrichter, andere Funktionäre, Administratoren, Organisatoren oder Mitglieder des IFBB Executive Council mit Ausnahme des Präsidenten weiter zu geben.

 

10. Die Wertungen für Runde 1 (Vorwahl: Vergleiche in den Vergleichposen) dienen dazu die Top 15 vom 1. bis zum 15. Platz zu platzieren. Die Top 5 von der Vorwahl steigen in das Finale auf und beginnen im Finale mit 0 Punkten.

 

11. Die Top 5 Finalisten können nach der Vorwahl und vor dem Finale bekannt gegeben werden.

 

§ 5       Der Jurysprecher:

 

4.            Der Sprecher der Jury bestimmt der ÖABBV-Vorstand (§ 12 Abs. 3 ÖBBO). Fällt dieser kurzfristig aus oder muss aus gesundheitlichen oder sonstigen zwingenden Gründen während der Veranstaltung ersetzt werden, bestimmt der Hauptschiedsrichter eine andere Persönlichkeit.

5.            Der Jurysprecher gibt Anweisung an die Athletinnen und Athleten auf der Bühne, die für den Wettkampfablauf notwendig sind (z.B.: Ansage der Pflichposen).

6.            Er soll möglichst nicht als WR tätig sein.

7.            Er unterschreibt die Wettkampfergebnisse in den Startbüchern.

8.            Er leitet die Wünsche der WR an den (die) Leiter(in) der Präsentation bezüglich direkten Vergleich von zwei oder mehr Teilnehmer im Pflichtposing weiter.

 

§ 6       Der Leiter der Präsentation:

 

Für die Aufstellung der Aktiven und die Organisation der Vorgänge auf der Bühne ist der (die) Leiter(in) der Präsentation zuständig.

 

a)   Dies ist bei männlichen Teilnehmern, Paaren und Teamposing prinzipiell der Bundesfachwart für Männer oder dessen Stellvertreter.

b)   Bei weiblichen Teilnehmer prinzipiell der Bundesfachwart für Frauen oder bei Verhinderung der Bundesfachwart für Männer.

2.   Sind beide Bundesfachwarte und der Bundesfachwartstellvertreter für Männer verhindert können sie eine Persönlichkeit ihrer Wahl, nach Möglichkeit jedoch ein geeignetes Vorstandsmitglied des ÖABBV oder des LV in dem die Veranstaltung stattfindet, mit diesen Aufgaben betrauen.

3.   Die Wettkampfteilnehmer sind verpflichtet den Anweisungen des (der) Leiters(in) der Präsentation unbedingt Folge zu leisten.

4.   Er (sie) holt nach den Angaben des Jurysprechers die gewünschten Teilnehmer zum direkten Vergleich auf die Bühne.

5.   Nach Maßgabe des vorhandenen Platzes und nach Rücksprache mit dem Hauptschiedsrichter und dem Jurysprecher vor dem Wettkampf, teilt er den Wettkampfteilnehmern die Anzahl der Teilnehmer am Semifinale bzw. Finale mit.

6.   Er (sie) sammelt und führt die Aktiven zur Siegerehrung.

 

§ 7       Wertungsrichterausweis:

 

Nach bestandener Prüfung erhält der Wertungsrichter vom jeweiligen Bundesfachwart einen Wertungsrichterausweis, in dem alle gewerteten Wettkämpfe und alle absolvierten Wertungsrichterseminare eingetragen werden. Die Eintragung und Unterschrift erfolgt bei Wettkämpfen durch den Hauptschiedsrichter, bei Seminaren durch den Bundesfachwart des ÖABBV-IFBB/Austria.

 

§ 8       Die Wettkampfleitung:

 

1.            Der Wettkampfleiter

Er ist für alle Bereiche der Organisation und für den reibungslosen Ablauf der Veranstaltung verantwortlich.

2.                 Die Protokollführer und Rechner:

2a  Es können bei Bedarf bis zu vier Personen als Protokollführer und Rechner aufgeboten werden.

2b  Die Rechner sind dem Jurysprecher unterstellt und haben seine Anweisungen zu befolgen.

2c  Sie sind zuständig für die ordnungsgemäße Ausrechnung und Auswertung der Wettkampfergenisse.

2d  Sie sind zuständig für die schnellst mögliche Erstellung der Starterlisten, der Rechenprotokolle und der Abwaageprotokolle des Wettkampfes und die sofortige Weiterreichung der Wettkampfergebnisse an den Sprecher der Veranstaltung.

2e  Sein nehmen die Eintragung in die Startbücher vor, legen dieser zur Unterschrift dem Jurysprecher vor. Sie nehmen die Eintragung in die WR-Ausweise vor und legen diese dem Hauptschiedsrichter zur Unterschrift vor.

2f   Sie bereiten alle Unterlagen für den Jurysprecher, den Sprecher der Veranstaltung, den Leiter der Präsentation und für die Siegerehrung vor. Dies sind vor allem:

      I. Protokolle für Eliminationsrunde, für das Semifinale, für das Finale, für eventuelle Stichrunden,

      II. Startlisten für alle Wettkampfrunden

      III. Wertungsrichterzettel für alle Wettkampfrunden

      IV. Vorbereitung der Unterlagen für die Siegerehrung (Urkunden usw.)

3.       Der Sprecher der Veranstaltung:

Vom Veranstalter, bei ÖSTM, ÖM und Austria Cup vom Vorstand des ÖABBV, ist eine mit der Materie sehr gut vertraute Persönlichkeit als Sprecher der Veranstaltung zu bestimmen.

Diese hat im Wesentlichen folgende Aufgaben:

      3a  Eröffnung des Wettkampfes im Namen des Veranstalters

      3b  Begrüßung des Publikums und der Ehrengäste

3c  Hinweis auf die Gültigkeit der Wettkampfbestimmungen des ÖABBV, bei internationalen Wettkämpfen der der IFBB und Begrüßung des Hauptschiedsrichters als Repäsentant und Aufsichtsorgan des ÖABBV-IFBB/Austria

3d  Vorstellung der WR und des Jurysprechers (Vor- und Zuname Bundesland, eventuelle Verbandsfunktion, eventuell errungene Meistertitel)

3e  Vorstellung der Rechnung (Vor- und Zuname Bundesland, ev. Verbandsfunktion)

3f   Vorstellung des Wettkampfleiters (Vor- und Zuname, Landesverbands-, Vereins-, bzw. Studiozugehörigkeit, ev. Funktion, ev.  errungene Meistertitel)

3g  Bekanntgabe der Finalteilnehmer

3h  Vorstellung des Teilnehmers (Startnummer, Vor- und Zuname, Bundesland) zum Zeitpunkt seines ersten Erscheinens auf der Bühne nach Beginn des offiziellen Wettkampfes

3i   Vorstellung des Leiters der Präsentation (Vor- und Zuname, Bundesland, Verbandsfunktion, ev. errungene Meistertitel)

3j   Bekanntgabe der Sieger und Platzierten, sowie der gewonnenen Preise und deren Spender nach den Unterlagen des Wettkampfleiters und der Protokollführung

3k  offizielle Schließung des Wettkampfes

3l   der Sprecher der Veranstaltung hat es zu vermeiden, während des Wettkampfes die Vereins- bzw. Studioangehörigkeit bzw. errungene Erfolge zu verlautbaren.ö

      Erst bei der Siegerehrung ist dies gestattet.

4.      Die im Absatz 1.,2. u. 3. dieses § genannten Funktionäre sind in der vom ÖABBV – Vorstand zu genehmigenden Ausschreibungen auszuführen (Vor- und Zuname, Bundesland – siehe auch § 10i der ÖBBO).

5.      Weitere Funktionäre der Wettkampfleitung, welche vom Veranstalter eingesetzt dem Wettkampfleiter unterstellt sind:

a)     Der Leiter der Abwaage:

I.    Er überwacht die ordnungsgemäße Durchführung der Gewichtskontrolle jedes einzelnen Teilnehmers.

II.    Er überwacht die Einstellung der Starterlisten durch den Protokollführer nach den Ergebnissen der Gewichtskontrolle, getrennt nach Geschlecht, Alters- und Gewichtsklassen und lässt folgende Daten eintrage: A) Vor- und Zuname, B) Geburtsjahrgang (international Geburtsdatum), Bundesland (internationale Nationalität), D Vereins- bzw. Studioangehörigkeit, E) Körpergewicht, F) Uhrzeit der Abwaage.

III.   Er überwacht die Zeitlimits (national 1 Stunde, international 30 Minuten) zum Nachwiegen.

IV.  Er überwacht die Vergabe der Startnummern (Auslosen) nach der Abwaage und das Einsammeln der Startbücher.

V.   Er übergibt die Startlisten sofort nach Fertigstellung dem (der) Leiter(in) der Präsentation zur Rundeneinteilung und weiteren Bearbeitung durch die Protokollführung.

VI.  Er übergibt die Startbücher den Rechnern.

VII. Er überwacht die ordnungsgemäße Durchführung der Größenkontrolle bei Wettkämpfen der Fitnessklassen.

 

 

 

b)     Der Leiter der Tontechnik:

I.    Er ist zuständig für alle Fragen und das reibungslose Funktionieren der Musik- und Tontechnik (Mikrofone, Kassettenrekorder usw.)

II.    Er überwacht das Einsammeln der Musikkassetten der Teilnehmer und die Einhaltung der Wünsche der Teilnehmer beim Abspielen der Kassetten.

III.   Er überwacht die Einhaltung der Zeitvorschriften beim Kürposing.

c)      Der Leiter der Siegerehrung:

I.    Er ist zuständig für alle Fragen der Siegerehrung.

II.    Er sorgt für die Abwesenheit der Preisträger nach Rücksprache mit dem (der) Leiter(in) der Präsentation.

III.   Er führt nach Anweisung des Wettkampfleiters Ehrengäste zur Durchführung der Preisverteilung.

IV.  Er vergewissert sich, ob der Spreche der Veranstaltung alle Unterlagen zur Ansage der Siegerehrung hat und stimmt mit diesem die Reihenfolge der Siegerehrung ab.

d)      Der Bühnenassistent:

Er sorgt dafür, dass die Teilnehmer der einzelnen Kategorien zeitgerecht hinter der Bühne Aufstellung genommen haben und übergibt diese an den (die) Leiter(in) der Präsentation.

 

§ 9       Der Hauptschiedsrichter:

 

1.            Bei allen Bodybuilding Veranstaltungen in Österreich, ausgenommen Veranstaltungen lt. § 9 Abs. 4 ÖBBO muss der Verbandsvorstand des ÖABBV einen Hauptschiedsrichter nominieren, der Mitglied des Verbandsvorstandes des ÖABBV sein muss (§ 14 Abs. 3 ÖBBO). Bei Ausfällen des HS ist laut § 10 Abs. 10 ÖABBO vorzugeben.

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