WERTUNGSRICHTERORDNUNG
des
ÖSTERREICHISCHEN AMATEUR BODYBUILDING UND FITNESS VERBANDES
IFBB/AUSTRIA
Fassung 28.01.2006
§ 1 Wertungsrichterprüfung:
1.
Geeignete
Personen (z.B. ehemalige Aktive, aktive Athleten(innen) der
Seniorenklasse, langjährige Betreuer, Trainer, Warte,
Übungsleiter, Vereins- bzw. Studiofunktionäre) beantragen ihre Aufnahme in die
nationale Wertungsrichterliste beim zuständigen Landesfachwart schriftlich oder
mündlich.
2.
Der
Landesfachwart leitet diesen Antrag mit einer entsprechenden Befürwortung unter
Angabe von Vor- und Zuname, Adresse, Telefonnummer, Geburtsdaten und ev.
Vereins- oder Studiogehörigkeit, an den ÖABBV weiter.
3.
Der
Bundesfachwart des ÖABBV-IFBB/AUSTRIA unterrichtet in einem Kurzseminar die
Antragsteller über:
a.
Bewertungsrichtlinien
des ÖABBV und der IFBB
b.
Wertungsrichterordnung
(WO) des ÖABBV
c.
Wettkampfbestimmungen
(ÖABBW) des ÖABBV
d.
Österreichische
Bodybuilding Ordnung (ÖBBO)
e.
Grundzüge
der Satzungen (SA), der Verwaltungsordnung (VO), der Rechts- und
Disziplinarordnung (RDO) des ÖABBV/IFBB/Austria.
4.
Die
Teilnahme an diesem Kurzseminar ist verpflichtend und soll nach Möglichkeit vor
der Wertungsrichterprüfung (Proberwertung) stattfinden. Kandidaten mit
abgeschlossener staatlicher Lehrwarte- oder Trainerausbildung einer österreichischen
Bundesanstalt f. Leibeserziehungen sind vom Kurzseminar befreit.
5.
Die
Wertungsrichterprüfung findet in Form eines Wertens auf Probe bei der ÖSTM, ÖM
und bei jedem Austria Cup statt. Weitere Veranstaltungen werden nach Bedarf vom
Vorstand des ÖABBV ausgewählt
6.
Der
Wertungsrichter auf Probe muß in zwei der stattfindenden Gewichtsklassen mit
einer Teilnehmerzahl von möglichst über 10 Aktiven, 80 % des endgültigen
Ergebnisses richtig gereiht haben, um in die WR-Liste aufgenommen zu werden.
Eine Wertung von einem Platz schlechter oder einem Platz besser als das
endgültige Resultat wird noch als richtig berechnet, wenn mehr als 6 Teilnehmer
in der Gewichtsklasse am Start sind. Zur Berechnung der 80 % werden nur die
Ergebnisse der ersten 10 Teilnehmer einer Gewichtskategorie herangezogen.
7.
Die
Bundesfachwarte haben das Ergebnis der Prüfung den Teilnehmern mitzuteilen und
eine schriftliche Mitteilung an den Schriftführer des ÖABBV zur Aufnahme in die
WR-Kartei und Zusendung der WR-Lizenz (WR-Buch) zu übergeben.
8.
a.
Der
Vorstand des ÖABBV vergibt für österreichische WR nachstehende
Wertungsberechtigung:
WERTUNGSBERECHTIGUNG
A:
Berechtigung für alle internationalen und nationalen
Wettkämpfe im In- und Ausland, jedoch nur nach positiver Absolvierung der
Probewertung und Aufnahme in die WR-Liste der IFBB, für WR mit WR-Berechtigung
B.
WERTUNGSBERECHTIGUNG
B:
Berechtigung für alle nationalen Wettkämpfe im Inland.
Für internationale Wettkämpfe in In- und Ausland besteht die Berechtigung nur,
wenn die Notwendigkeit die Einteilung solcher WR erforderlich macht.
WERTUNGSBERECHTIGUNG
C:
Berechtigung für Vereins- bzw. Studiowettkämpfe und
für Jugend- und Neulingswettkämpfe. Diese Berechtigung gilt für aktive
Athleten(innen) nach Absolvierung der WR-Prüfung des ÖABBV. Aktive
Seniorenathleten(innen), wenn sie nur an Seniorenwettkämpfen teilnehmen, werde
nicht in die Wertungsberechtigung eingeteilt (siehe auch § 2 Abs. 2/II/f WO).
WERTUNGSBERECHTIGUNG
D:
Dies ist eine automatische Wertungsberechtigung für
den Bereich Verein-, Studio-, Jugend- und Neulingswettkämpfe für
b.
I. Mitglieder der Nationalmannschaft (lt. § 18
Abs. 1 bis 4a ÖBBO)
II.
Nationale
Meister ausländischer IFBB-Verbände
III.
Professional-Bodybuilder
mit absolviertem Start bei der Mr. Olympia-Konkurrenz der IFBB bzw. Startberechtigung
zur Mr. Olympia Konkurrenz der IFBB.
c.
Wertungsrichter
mit WR-Berechtigung der Kategorie A bis C erhalten Wertungsrichterausweise in
denen ihre Wertungsberechtigung eingetragen ist. Diese darf nur vom
Schriftführer des ÖABBV geändert werden.
§ 2 Auswahl der Wertungsrichter:
1.
Die Auswahl der Wertungsrichter erfolgt durch den
Verbandsvorstand des ÖABBV-IFBB/AUSTRIA in Beachtung des § 12 Abs. 3 der ÖBBO
sowie der §§ 15 Abs. 12 und 16 Abs. 1 ÖABBO.
2.
Folgende Auswahlkriterien sind weiters zu beachten:
2/I Anzahl der
Wertungsrichter:
a) 5 bis 7 bei ÖSTM,
ÖM, Austria Cup und bei Qualifikation für internationale Wettkämpfe, sowie bei
internationalen Wettkämpfen laut § 9 Abs. 1 der ÖBBO.
b) mindestens 5 bei
Meisterschaften der LV und bei nationalen verbandsoffenen Wettkämpfen, laut § 9
Abs. 2 der ÖBBO.
c) mindestens 3 bei
Wettkämpfen laut § 9 Abs. 3 der ÖBBO.
2/II Weitere Auswahlkriterien:
a) Wertungsrichter
(innen) dürfen mit startenden Aktiven nicht im ersten und zweiten Grad verwandt
oder verschwägert sein. Sie dürfen auch nicht im gemeinsamen Haushalt mit
einem(er) startenden Aktiven leben. Eiinen solchen Umstand hat der WR
unverzüglich dem ÖABBV bzw. wenn dieser erst am Wettkampftag offenbar wird, dem
Hauptschiedsrichter zu melden.
b) Es darf nicht mehr
als ein WR pro Verein bzw. Studio werten.
c) Ehepaare oder
sonstige im gemeinsamen Haushalt lebende Personen dürfen nicht gemeinsam
werten.
d) Bei internationalen
Veranstaltungen, ÖSTM, ÖM Austria Cup oder sonstigen nationalen verbandsoffenen
Wettkämpfen müssen WR aus mindestens drei verschiedenen Bundsländern eingeteilt
werden. Ausschlaggegend ist der Sitz des Vereines, Studios bzw. Landesverband
des Wertungsrichters.
e) Langjährige aktive
Athletinnen oder Athleten der Nationalmannschaft (lt. § 18 Abs. 1 bis 4a und Abs.
7 ÖBBO) oder nationale Meister ausländischer IFBB-Verbände bzw.
Professional-Bodybuilder mit Berechtigung zum Start bei der IFBB-Mr. Olympia
Wahl (bzw. bereits bei Mr. Olympia gestartet), ist das Werten bei Vereins- oder
Studioveranstaltungen, bei Neulings- und Jugendwettkämpfen auch ohne
Aufscheinen in einer offiziellen Wertungsrichterliste gestattet. Bei diesen
Veranstaltungen können ebenfalls werten aktive österreichische Athletinnen und
Athleten, welche die WR-Prüfung bereits absolviert und die vorgeschriebenen
WR-Schulungen besucht haben. Es müssen in jedem Fall jedoch die Bestimmungen
des § 2 Abs. II WO beachtet werden.
f) Aktive Athletinnen
und Athleten können trotz Absolvierung der WR-Prüfung erst ein Jahr nach ihrem
letzten offiziellen Wettkampf in der Allgemeinen Klasse, der Jugend- oder
Juniorenklasse, zum Werten herangezogen werden, wenn bei der entsprechenden
Veranstaltung keine Seniorenkonkurrenz stattfindet und sie auch sonst die
Bestimmungen der WO erfüllen. Auch Senioren dürfen erst 12 Monate nach ihrem
letzten Seniorenwettkampf als WR bei Seniorenwettkämpfen eingeteilt werden.
Sollte sich ein WR entschließen an Wettkämpfen teilzunehmen, so ist in jedem
Fall eine Frist von 12 Monaten seit seinem letzten Einsatz als WR einzuhalten.
g) Nationale
Wertungsrichter müssen pro Jahr eine Wertungsrichterschulung besuchen, sonst
verliert sie ihre nationale Wertungsrichterlizenz für das nächste Kalenderjahr.
Nach Absolvierung einer Wertungsrichterschulung ist die Berechtigung zum Werten
für das laufende und nächste Kalenderjahr gegeben.
h) Der Bundesfachwart
für Männer des ÖBBV-IFBB/AUSTRIA ist verpflichtet pro Kalenderjahr mindestens
zwei Wertungsrichterschulungen durchzuführen. Er kann dazu den Lehrwart
unterstützend heranziehen. Diese können gleichzeitig mit den Seminaren
für die Wertungsrichter auf Probe stattfinden.
i) Nationale
Wertungsrichter, welche trotz mehrmaliger Einladung durch den
ÖABBV-IFBB/AUSTRIA Vorstand seit drei Jahren nicht gewertet haben, werden aus
der Wertungsrichterliste gestrichen.
j) Einspruchsrecht
gegen einen durch den ÖABBV-Vorstand ausgewählten Wertungsrichter besteht
keines. Siehe jedoch ÖBBO § 10 Abs. 2 (Vorschlagsliste).
k) Muß ein WR
krankheitshalber oder aus sonstigen dringenden Gründen aus einem laufenden
Bewerb ausscheiden, darf er nicht ersetzt werden. Seine Wertung aus nicht
abgeschlossenen Wertungsrunden werden als „schlechteste Wertung“ gestrichen.
l) Bei Qualifikationen
zu Welt- und Europameisterschaften, sowie den World Games müssen die WR mit
Wertungsberechtigung A berücksichtigt werden. Bei ev. Ausfällen können dann
auch WR mit Wertungsberechtigung B herangezogen werden, wobei
Vorstandsmitglieder des ÖABBV zu bevorzugen sind.
m) Aus Gründen der
einheitlichen Auslegung der Bewertungsrichtlinien während einer Kategorie,
dürfen WR aber auch WR-Gruppen nur nach Abschluß einer Gewichtskategorie oder
Altersklassen ausgetauscht werden. Keinesfalls darf ein WR-Wechsel zwischen den
einzelnen Wettkampfteilen (Eliminationsrunde, Semifinale, Finale) stattfinden.
3.
Bei internationalen Veranstaltungen in Österreich
werden in ausländischen Delegationen mitreisende internationale oder nationale
WR in die Jury aufgenommen und zum Werten herangezogen. Die Auswahl der
Wertungsrichter obliegt in einem solchen Fall dem Hauptschiedsrichter, der zu einem
passenden Zeitpunkt vor der Veranstaltung eine WR-Besprechung abzuhalten hat.
Er teilt den anwesenden österreichischen und ausländischen WR ihre Aufgaben zu.
4.
Bei Länderkämpfen zwischen zwei oder mehreren
Nationen unterliegt die Auswahl der WR den Vereinbarungen zwischen den
beteiligten Verbänden oder den Mannschaftsführungen. Sollte der Länderkampf
innerhalb eines internationalen Wettkampfes stattfinden (§ 12 Abs. 2 A ÖBBW)
steht den Mannschaftsführern ein Mitspracherecht bei der Auswahl der WR des internationalen
Wettkampfes während der WR-Besprechung durch den Hauptschiedsrichter zu.
5.
Bei Vergleichskämpfen zwischen nationalen
Auswahlmannschaften bestimmt prinzipiell der ÖABBV-Vorstand die
Wertungsrichter.
6.
Bei Frauenwettbewerben von internationalen Wettkämpfen
sollen in einer eigenen Damenjury mindestens 4 von 7 WR weiblichen Geschlechtes
sein. Desgleichen bei ÖSTM, ÖM und Austria Cup. Bei nationalen Wettkämpfen
sollen von 5 WR 3 Damen in einer eigenen Damenjury werten.
7.
Bei internationalen Paarwettkämpfen sollen in der
Jury von 7 WR 3 weiblichen Geschlechtes sein. Desgleichen bis ÖSTM, ÖM und
Austria Cup. Bei nationalen Paarwettkämpfen sollen von 4 WR 2 Damen werten.
8.
Bei Wettkämpfen der Fitnesskategorie können mit
Zustimmung des Hauptschiedsrichters nicht nur Bodybuilding-Wertungsrichter,
sondern auch Aerobic-Instruktoren oder andere Fitnessexperten als
Wertungsrichter einberufen werden.
§ 3 Aufgaben des Wertungsrichters:
1.
Der (die) Wertungsrichter(in) ist zur Objektivität
und Sachlichkeit verpflichtet.
2.
Er (sie) hat während der Veranstaltung alles zu
vermeiden, was seine (ihre) Objektivität und Sachlichkeit in Zweifel ziehen
könnte; insbesondere sind Gespräche über Wertungen, der Genuß alkoholischer
Getränke und Fotografieren während
des Wertens verboten.
3.
Jeder WR wertet unabhängig von den übrigen auf einem
besonderen Wertungszettel (Vordruck) nach dem vorgeschriebenen Wertungssystem.
Er (sie) hat diesen Wertungszettel mit seiner (ihrer) eigenhändigen Unterschrift versehen, nach Aufforderung des Jurysprechers
dem Hauptschiedsrichter zu übergeben.
4.
Er (sie) bewertet die Aktiven nach folgenden
allgemeinen Richtlinien:
4/I In den Wettkampfteilen allgemeine Körperbewertung
(bzw. Line up) und „Pflichtposen“ gelten folgende Richtlinien in der
Reihenfolge ihrer Aufzählung:
A) Bei Body – building
der Männer der Allgemeinen Klasse, Junioren, Senioren und Classic – Body -
building:
a) der symmetrisch
ausgewogene Körperbau (SYMETRIE)
b) das allgemeine
Erscheinungsbild und die athletisch proportionierte Durchbildung aller Muskelgruppen
in harmonischer Abstimmung untereinander (HARMONIE)
c) das plastisch
herausgearbeitete Erscheinungsbild der einzelnen Muskelgruppen in definierter
Schärfe und Muskelteilung (DEFINITION)
d) Muskelmasse
e) Muskelqualität bzw.
Muskelhärte
B)
Bei der männlichen Jugend:
Zusätzlich zu den Punkten a)
bis e) des Abs. A), ist darauf zu achten, daß nur vorhandene Muskelmasse keine wesentliche Rolle bei der
Bewertung des Jugendlichen spielen darf.
C) Bei Frauen Bodybuilding
der Allgemeinen Klasse, weibliche Jugend, weibliche Junioren und Senioren:
a) der symmetrisch
ausgewogene Körperbau (SYMETRIE)
b) das allgemeine
Erscheinungsbild und die athletisch proportionierte Durchbildung aller
Muskelgruppen in harmonischer Abstimmung untereinander unter Berücksichtigung
der femininen Eigenheiten der Frau (HARMONIE)
c) weiblich feminines
Erscheinungsbild in Auftreten, Bewegung und Präsentation, welches Muskulosität
nicht ausschließt (FEMININITÄT)
d) das plastisch
herausgearbeitete Erscheinungsbild der einzelnen Muskelgruppen in definierter
Schärfe und Muskelteilung (DEFINITION)
e) Muskelmasse
f)
Muskelqualität bzw. Muskelhärte
D)
Bei Frauen Fitness und Body – Fitness:
Fitness und Body – Fitness
Wettkämpfe sind kein Bodybuilding Wettkampf. Die Art der Muskulosität, Vaskulosität,
muskuläre Definition und/oder durch Diät herbeigeführte Reduktion des
Körperfettanteils, wie man es bei weiblichen Bodybuildern kennt, ist im Fitness
und Body Fitness Sport nicht akzeptabel, daher sind Athletinnen, die diese
Attribute zeigen, herunter zu werten.
a) Beurteilung der generellen Präsentation:
Die Kampfrichter sind dazu
angehalten das Auftreten der Athleten auf der Bühne in seiner Gesamtheit zu
beurteilen. Es kommt darauf an, dass sich der Athlet zu seinem Vorteil
selbstbewusst und graziös präsentiert. Dies gilt auch für die Zeit, wo die
Athleten in einer Reihe stehend in entspannter Haltung dastehen und nicht an
individuellen Vergleichen oder Gruppenvergleichen beteiligt sind. Wenn Athleten
in entspannter Haltung im Line up zu stehen haben, sind sie vom Leiter der
Präsentation dazu anzuhalten keine angespannten Posen zu zeigen.
Während der Vergleiche in
den unterschiedlichen Runden (Bikini bzw. Einteiler) hat der Kampfrichter vor
allem auf das generelle athletische Aussehen des Körpers zu achten. Diese Beurteilung
beginnt beim Kopf und dehnt sich über den gesamten Körper aus, in dem der
gesamte Körper als ganzes beurteilt wird. Auch die Aufmachung der Athletinnen
ist zu beurteilen, insbesondere auch die Haartracht und die Schönheit des
Gesichtes. Zu beurteilen ist auch die ganzheitliche athletische Ausbildung der
Muskulatur des Körpers. Es kommt darauf an, dass ein wohlproportionierter,
symmetrischer, ausgeglichen entwickelter Körper präsentiert wird. Der Zustand
der Haut und die Hauttönung sind ebenfalls zu beurteilen. Hinsichtlich der Präsentation ist auf die Art
und Weise, wie sich die Athletin auf der Bühne darstellt, zu achten,
insbesondere, ob sie selbstbewusst, graziös und anmutig auftritt. Bei der
Körperbewertung ist darauf zu achten, in wie weit durch athletische
Anstrengungen die Körperausbildung zum Vorteil verändert wurde. Alle
Muskelgruppen sollen einen festen und runden Eindruck vermitteln, mit einem
geringen Anteil an Körperfett. Allerdings soll der Körper einer Fitness - oder
Body Fitness Athletin nicht exzessiv muskulös oder exzessiv definiert sein,
jene tiefen Einschnitte und Muskelseparation, wie man sie im Frauen
Bodybuilding sieht, sind nicht erwünscht und müssen zu einer deutlichen
Schlechterbeurteilung der betreffenden Athletin führen. Die Haut der Athletin
soll glatt und geschmeidig sowie gesund in ihrem Aussehen sein, ohne Celulite.
Das Gesicht, Haar und Make up soll zur gesamten Erscheinung der Athletin passen
in dem Sinne, dass sie eine ausgewogene attraktive Gesamterscheinung präsentiert.
Zu beurteilen ist der Körper der Athletin im Rahmen ihrer Gesamtpräsentation
vom Betreten der Bühne bis zu ihrem Verlassen.
Hinsichtlich der
Fitness Klasse gilt für die Beurteilung der Kür Folgendes:
Die Kampfrichter
haben darauf zu achten, ob die Kür kreativ und gut choreographiert wurde und in
einem hohen Tempo absolviert wird. Für die Kür gibt es keine vorgeschriebenen
Bewegungen, jede Kür soll allerdings folgende Elemente enthalten:
1. Kraftelemente:
Es handelt sich
hiebei um Übungen/Körperhaltungen, die besondere Kraft erfolgen, wie etwa
Liegestütz mit einem Arm, Haltung der ausgestreckten Beine vor dem Körper im
rechten Winkel zum Körper, während sich die Athletin mit beiden Händen am Boden
abstützt (Gymnastikbewegungen wie z. B.: Räder, Überschläge und Handstände
geltend nicht als derartige Kraftelemente). Beurteilen muss der Kampfrichter
den Schwierigkeitsgrad, die Kreativität und die Sauberkeit der Ausführung
derartiger Übungen.
2. Flexibilitätselemente
– z. B.: Flick Flaks, seitlicher Spagat oder Frontspagat. Auch hier hat der
Kampfrichter die Anzahl der Flexibilität demonstrierenden Bewegungen, deren
Schwierigkeitsgrad und die gesamte Kreativität dieser Bewegungen bei der
Beurteilung der Kür zu berücksichtigen.
3. Schnelligkeitselemente:
Diese sollen den
Grad der kardiovaskulären Fitness der Athletin und ihre Ausdauer demonstrieren.
Sollten z. B.: 2 Küren die gleiche Anzahl und Type von Kraft und
Flexibilitätsbewegungen aufweisen, dann muss die Kür, die in einem schnelleren
Tempo präsentiert wird, besser bewertet werden, als die langsamere Kür, sofern
auch die Ausführung der einzelnen Elemente gleich gut präsentiert wurde.
Ebenfalls zu
berücksichtigen bei der Beurteilung einer Kür ist das individuelle Element,
welches jede Athletin in eine Kür einbringt, wie etwa die so genannte „Show man
ship“ darunter versteht man Persönlichkeit, Charisma, Bühnenpräsent, Charme,
natürlichen Rhythmus.
E)
Bei der Männer – Fitness Klasse:
Hier gelten die zu §
3, Ziff. 4 lit. D dargelegten Kriterien sinngemäß.
4/II Im Wettkampfteil „Kürposing“ gelten folgende allgemeine Richtlinien in der
Reihenfolge ihrer Aufzählung:
A)
Bei Männern Body –
building und Classic – Body – building
a) Harmonische
Bewegungsabläufe
b) Korrekte
Präsentation der Posen, auch der individuellen Abweichungen
c) Übereinstimmung der
Bewegungen mit der gewählten Musik
d) Originalität der
Übergänge von Pose zu Pose
e) Gesamtausstrahlung
der Darbietung.
B) Bei Frauen Body -
building:
a) Harmonische
Bewegungsabläufe
b) Korrekte
Präsentation der Posen, auch der individuellen Abweichungen
c) Übereinstimmung der
Bewegungen mit der gewählten Musik
d) Originalität der
Übergänge von Pose zu Pose
e) feminine
Gesamtausstrahlung der Darbeitung
f)
weibliche Eleganz und Ästhetik
g) frauliche Abwandlung
der Posen
C)
Bei
Paaren Body - building:
a) Die
P A A R W I R K U N G
b) harmonische Bewegungsabläufe
c) korrekte Präsentation der Posen, auch der individuellen
Abweichungen
d) Übereinstimmung der Bewegungen der Partner zueinander und in der
gewählten Musik
e) Originalität der Übergänge von Pose zu Pose und der Choreographie
§ 4 W e r t u n g s s y s t e m e
im Wettkampfablauf:
A)
Nationales
Wertungssystem im nationalen Wettkampfablauf:
1.
K r e u z
w e r t u n g:
Zur Ermittlung der Semifinalteilnehmer, das sind 50 %
der startenden Aktiven (bei einer ungeraden Anzahl von Startenden wird ein
Teilnehmer mehr als 50 % gerechnet) jedoch max. 15 erfolgt die Ausscheidung
durch Kreuzwertung (ohne Streichung); es bedeutet: x=Teilnehmer am Semifinale, kein x=Ausscheiden. Diese Kreuzwertung
erfolgt am Ende der Eliminationsrunde.
Die Teilnehmer mit den meisten
Kreuzwertungen steigen in das Semifinale auf. Bei gleicher Anzahl von
Kreuzwertungen auf dem letzten zu vergebenen Semifinalplatz steigen alle mit
der gleichen Anzahl von Kreuzwertungen ins Semifinale auf. Es kann aber auch in
einem solchen Fall eine Stichrunde zwischen
den Teilnehmern mit gleicher Anzahl von Kreuzwertungen um den Aufstieg
ausgetragen werden. In der Stichrunde wird
nur e i n Kreuzwert für allgemeine Körperbewertung und
Pflichtposen vergeben. Die Summe der zu vergebenden Kreuzwertungen richtet sich
nach der Anzahl der möglichen Semifinalteilnehmer (Platzverhältnisse auf der
Bühne).
2.
P l a t z
w e r t u n g :
Beim Semifinale erfolgt die erste geschlossene Platzwertung am Ende der Vorwahl(Runde 1). Die zweite geschlossene Platzwertung erfolgt im
Finale nach dem Kürposing (Runde 2). Die dritte geschlossene Platzwertung
erfolgt nach den Vergleichsposen im Finale (Runde 3) .Die Wertung erfolgt auf
getrennten Wertungszetteln, die vom Hauptschiedsrichter nach jeder Runde
eingesammelt werden. Die beste Werte ist die Ziffer 1, die schlechteste die
Ziffer der Anzahl der Semifinalteilnehmer. Die beste und die schlechteste
Wertung pro Teilnehmer werden gestrichen. Die verbleibende Platzwertung wird
addiert. Die Zwischenergebnisse der Runde 1 dienen lediglich dazu die
Finalteilnehmer (National: Top 6) festzulegen. Im Finale starten dann alle
Finalisten mit der gleichen Ausganglage, nämlich mit 0 Punkten.
1.
E n d e r
g e b n i s :
a) Zwischenergebnis der Runde 1
dient nur zur Festlegung der
Finalisten bzw. der Platzierungen der
Athleten, die nicht in das
Finale kommen.
b) Zweite Platzwertung
„Kürposing“ Runde 2
c) dritte Platzwertung
„Pflichtposen“ Runde3
Das Endergebnis setzt sich aus den Summen der Runden 2
und 3 zusammen. Bei beiden Wertungsrunden werden die beste und die schlechteste
Wertung pro Teilnehmer gestrichen, wenn mehr als drei Wertungsrichter amtieren.
Die verbleibenden Wertungen werden addiert. Der Sieger ist der Teilnehmer mit
der niedrigsten Wertungssumme. Für den Fall eines Gleichstandes ist das
Ergebnis der Runde 3 (Vergleichsposen) ausschlaggebend.
B)
Internationales
Wertungssystem im internationalen Wettkampfablauf:
1. Kreuzwertung in der Eliminationsrunde:
Zur Ermittlung der 15 Semifinalteilnehmer erfolgt die
Ausscheidung (Elimination) durch Kreuzwertung. Unter Verwendung des Formblattes
„Judge’s Elimination Sheet“ hat der Kampfrichter, wenn mehr als 21 Athleten in
der Klasse sind, ein Kreuz neben die Nummer jener Athleten zu setzen, welche in
das Semifinale der Top 15 aufsteigen sollen. Wenn zwischen 16 und 21 Athleten
in der betreffenden Klasse sind, hat der Kampfrichter mit einem Kreuz die
Felder neben den Nummer jener Athleten zu markieren, welche nicht in die Top 15
aufsteigen sollen. Sollten zwei oder mehrere Athleten die gleiche Anzahl an
Kreuzen erhalten, findet eine Stichwahl zwischen diesen Athleten statt. Die
Stichwahl besteht aus der Durchführung eines Pflichtposendurchganges der
Pflichtposen der Eliminationsrunde.
2. Platzwertung im Semifinale (Runde 1) – Vergleiche in den
Vergleichsposen:
Wettkampfablauf Runde 1:
Die Vorwahl (Runde 1) folgt unmittelbar auf die
Eliminationsrunde und läuft wie folgt ab:
1. Alle 15 Semifinalisten werden gemeinsam auf die Bühne gebracht und
in einer Linie in numerischer Reihenfolge präsentiert. Den Kampfrichtern soll
ein Moment Zeit dafür gegeben werden, die Nummern der Athleten auf ihren
Wertungszetteln zu notieren.
2. In Gruppen von nicht mehr als 5 Athleten gleichzeitig und in
numerischer Reihenfolge werden die Athleten sodann vom Bühnenpersonal
angewiesen folgende 4 Pflichtposen in der Mitte der Bühne auszuführen:
a)
Vorderseite
entspannt danach Doppel Bizepspose von vorne
b)
Seitliche
Brustpose
c)
Rückseite
entspannt danach Doppelbizepspose von hinten
d)
Bauch und
Beine
Diese Pflichtposen werden nicht bewertet, sondern
dienen den Kampfrichtern nur dazu ihre individuellen Vergleiche zusammen zu
stellen, die sie unmittelbar nach diesem Pflichtposendurchgang beantragen.
3. In Runde 1 müssen die Kampfrichter die Athleten in den 7 (bei
Frauen 5) vorgeschriebenen Pflichtposen vergleichen, wobei maximal 5 Athleten
gleichzeitig herausgerufen werden.
a)
Doppelbizeps
von vorne
b)
Latissimus
von vorne (nur Männer)
c)
Seitliche
Brust
d)
Doppelbizeps
von hinten
e)
Latissimus
von hinten (nur Männer)
f)
Seitlicher
Trizeps
g)
Bauch und
Beine
4. Von den Kampfrichtern wird erwartet, dass sie sämtliche Vergleiche
verfolgen und nicht nur jene, welche sie selbst beantragt haben.
5. Unter Verwendung des Formblattes mit dem Titel „Judge’s Score Sheet
(Prejudging)“, hat jeder Kampfrichter die Athleten mit Platzziffer 1 bis 15
durchzuwerten, wobei jede Platzziffer nur einmal vergeben werden darf. Als
Entscheidungshilfe dürfen die Kampfrichter Formblatt Nr. 4 mit dem Titel „Judge’s
Personal Notes Sheet“ heranziehen, dessen Inhalt vertraulich ist und welches im
ausschließlichen Eigentum des jeweiligen Kampfrichters steht.
6. Die Protokollführer und Rechner haben sodann die Platzierungen der
einzelnen Kampfrichter in das Formblatt Nr. 5 mit dem Titel „Statistitians
Score Sheet (Body Building)“ in den Abschnitt „Prejudging Section, Round 1
(Comparisons)“ zu übertragen. Die beiden höchsten und niedrigsten Wertungen für
jeden Athleten werden eliminiert und werden die verbleibenden fünf Wertungen
zusammengezählt und in die Spalte mit der Überschrift „Score“ eingetragen.
Nachdem alle Wertungen eingetragen sind, wird in der Spalte mit der Überschrift
„Place“ die Platzziffer eingetragen. Der Athlet mit der niedrigsten Ziffer
erhält den ersten Platz, während der Athlet mit der höchsten Ziffer den 15.
Platz erhält. Die Top 5 Platzierten qualifizieren sich für das Finale.
7. Die selbe Vorgangsweise wird für jede Kategorie praktiziert wobei
die Reihenfolge von der niedrigsten bis zur höchsten Kategorie geht.
8. Sollte sich ein Gleichstand im Vorwahl Runde 1 Zwischenergebnis
ergeben, wird dieser unter Anwendung der so genannten „Relative Placement –
Method“ aufgelöst. Jede individuelle Wertung eines Kampfrichters für die
Athleten, die vom Gleichstand betroffen sind, wird Spalte für Spalte
verglichen, wobei ein Punkt bei der Nummer des Athleten mit der geringeren
Platzierung angebracht wird. In diese Kalkulation werden die Wertungen aller
neun regulären Kampfrichter einbezogen. Die Anzahl der Punkte für die vom
Gleichstand betroffenen Athleten werden zusammengezählt. Der Athlet mit der
größeren Anzahl von Punkten wird zum Sieger des Stechens erklärt und erhält
deshalb die bessere Platzierung.
9. Die Wertungsblätter der Protokollführer und Rechner sowie die
Wertungszettel der Kampfrichter müssen striktest geheim gehalten werden und
dürfen nur den Protokollführern und Rechnern, dem IFBB Hauptschiedsrichter und
dem Kampfrichtersekretär zur Kenntnis gelangen, welche verpflichtet sind,
keinerlei Informationen daraus an Athleten, Kampfrichter, andere Funktionäre,
Administratoren, Organisatoren oder Mitglieder des IFBB Executive Council mit
Ausnahme des Präsidenten weiter zu geben.
10. Die Wertungen für Runde 1 (Vorwahl: Vergleiche in den
Vergleichposen) dienen dazu die Top 15 vom 1. bis zum 15. Platz zu platzieren.
Die Top 5 von der Vorwahl steigen in das Finale auf und beginnen im Finale mit
0 Punkten.
11. Die Top 5 Finalisten können nach der Vorwahl und vor dem Finale
bekannt gegeben werden.
§ 5 Der Jurysprecher:
4.
Der
Sprecher der Jury bestimmt der ÖABBV-Vorstand (§ 12 Abs. 3 ÖBBO). Fällt dieser
kurzfristig aus oder muss aus gesundheitlichen oder sonstigen zwingenden
Gründen während der Veranstaltung ersetzt werden, bestimmt der
Hauptschiedsrichter eine andere Persönlichkeit.
5.
Der
Jurysprecher gibt Anweisung an die Athletinnen und Athleten auf der Bühne, die
für den Wettkampfablauf notwendig sind (z.B.: Ansage der Pflichposen).
6.
Er soll
möglichst nicht als WR tätig sein.
7.
Er
unterschreibt die Wettkampfergebnisse in den Startbüchern.
8.
Er leitet
die Wünsche der WR an den (die) Leiter(in) der Präsentation bezüglich direkten
Vergleich von zwei oder mehr Teilnehmer im Pflichtposing weiter.
§ 6 Der Leiter der Präsentation:
Für die Aufstellung der Aktiven und die Organisation
der Vorgänge auf der Bühne ist der (die) Leiter(in) der Präsentation zuständig.
a) Dies ist bei männlichen Teilnehmern, Paaren und Teamposing
prinzipiell der Bundesfachwart für Männer oder dessen Stellvertreter.
b) Bei weiblichen Teilnehmer prinzipiell der Bundesfachwart für
Frauen oder bei Verhinderung der Bundesfachwart für Männer.
2. Sind beide Bundesfachwarte und der Bundesfachwartstellvertreter
für Männer verhindert können sie eine Persönlichkeit ihrer Wahl, nach
Möglichkeit jedoch ein geeignetes Vorstandsmitglied des ÖABBV oder des LV in
dem die Veranstaltung stattfindet, mit diesen Aufgaben betrauen.
3. Die Wettkampfteilnehmer sind verpflichtet den Anweisungen des
(der) Leiters(in) der Präsentation unbedingt Folge zu leisten.
4. Er (sie) holt nach den Angaben des Jurysprechers die gewünschten
Teilnehmer zum direkten Vergleich auf die Bühne.
5. Nach Maßgabe des vorhandenen Platzes und nach Rücksprache mit dem
Hauptschiedsrichter und dem Jurysprecher vor dem Wettkampf, teilt er den
Wettkampfteilnehmern die Anzahl der Teilnehmer am Semifinale bzw. Finale mit.
6. Er (sie) sammelt und führt die Aktiven zur Siegerehrung.
§ 7 Wertungsrichterausweis:
Nach bestandener Prüfung erhält der Wertungsrichter
vom jeweiligen Bundesfachwart einen Wertungsrichterausweis, in dem alle
gewerteten Wettkämpfe und alle absolvierten Wertungsrichterseminare eingetragen
werden. Die Eintragung und Unterschrift erfolgt bei Wettkämpfen durch den
Hauptschiedsrichter, bei Seminaren durch den Bundesfachwart des ÖABBV-IFBB/Austria.
§ 8 Die Wettkampfleitung:
1.
Der
Wettkampfleiter
Er ist für alle Bereiche der
Organisation und für den reibungslosen Ablauf der Veranstaltung verantwortlich.
2.
Die
Protokollführer und Rechner:
2a Es können bei Bedarf bis zu vier Personen als Protokollführer und
Rechner aufgeboten werden.
2b Die Rechner sind dem Jurysprecher unterstellt und haben seine
Anweisungen zu befolgen.
2c Sie sind zuständig für die ordnungsgemäße Ausrechnung und
Auswertung der Wettkampfergenisse.
2d Sie sind zuständig für die schnellst mögliche Erstellung der
Starterlisten, der Rechenprotokolle und der Abwaageprotokolle des Wettkampfes
und die sofortige Weiterreichung der Wettkampfergebnisse an den Sprecher der
Veranstaltung.
2e Sein nehmen die Eintragung in die Startbücher vor, legen dieser zur
Unterschrift dem Jurysprecher vor. Sie nehmen die Eintragung in die WR-Ausweise
vor und legen diese dem Hauptschiedsrichter zur Unterschrift vor.
2f Sie bereiten alle Unterlagen für den Jurysprecher, den Sprecher
der Veranstaltung, den Leiter der Präsentation und für die Siegerehrung vor.
Dies sind vor allem:
I. Protokolle für Eliminationsrunde, für das Semifinale, für
das Finale, für eventuelle Stichrunden,
II. Startlisten für alle Wettkampfrunden
III. Wertungsrichterzettel für alle Wettkampfrunden
IV. Vorbereitung der Unterlagen für die Siegerehrung (Urkunden
usw.)
3.
Der
Sprecher der Veranstaltung:
Vom Veranstalter, bei ÖSTM, ÖM und Austria Cup vom
Vorstand des ÖABBV, ist eine mit der Materie sehr gut vertraute Persönlichkeit
als Sprecher der Veranstaltung zu bestimmen.
Diese hat im Wesentlichen folgende Aufgaben:
3a Eröffnung des
Wettkampfes im Namen des Veranstalters
3b Begrüßung des
Publikums und der Ehrengäste
3c Hinweis auf die Gültigkeit der Wettkampfbestimmungen des ÖABBV, bei
internationalen Wettkämpfen der der IFBB und Begrüßung des Hauptschiedsrichters
als Repäsentant und Aufsichtsorgan des ÖABBV-IFBB/Austria
3d Vorstellung der WR und des Jurysprechers (Vor- und Zuname
Bundesland, eventuelle Verbandsfunktion, eventuell errungene Meistertitel)
3e Vorstellung der Rechnung (Vor- und Zuname Bundesland, ev.
Verbandsfunktion)
3f Vorstellung des Wettkampfleiters (Vor- und Zuname,
Landesverbands-, Vereins-, bzw. Studiozugehörigkeit, ev. Funktion, ev. errungene Meistertitel)
3g Bekanntgabe der Finalteilnehmer
3h Vorstellung des Teilnehmers (Startnummer, Vor- und Zuname,
Bundesland) zum Zeitpunkt seines ersten Erscheinens auf der Bühne nach Beginn
des offiziellen Wettkampfes
3i Vorstellung des Leiters der Präsentation (Vor- und Zuname, Bundesland,
Verbandsfunktion, ev. errungene Meistertitel)
3j Bekanntgabe der Sieger und Platzierten, sowie der gewonnenen
Preise und deren Spender nach den Unterlagen des Wettkampfleiters und der
Protokollführung
3k offizielle Schließung des Wettkampfes
3l der Sprecher der Veranstaltung hat es zu vermeiden, während des
Wettkampfes die Vereins- bzw. Studioangehörigkeit bzw. errungene Erfolge zu
verlautbaren.ö
Erst bei der Siegerehrung ist dies gestattet.
4.
Die im
Absatz 1.,2. u. 3. dieses § genannten Funktionäre sind in der vom ÖABBV –
Vorstand zu genehmigenden Ausschreibungen auszuführen (Vor- und Zuname,
Bundesland – siehe auch § 10i der ÖBBO).
5.
Weitere
Funktionäre der Wettkampfleitung, welche vom Veranstalter eingesetzt dem
Wettkampfleiter unterstellt sind:
a)
Der
Leiter der Abwaage:
I. Er überwacht die ordnungsgemäße Durchführung der
Gewichtskontrolle jedes einzelnen Teilnehmers.
II. Er überwacht die Einstellung der Starterlisten durch den
Protokollführer nach den Ergebnissen der Gewichtskontrolle, getrennt nach
Geschlecht, Alters- und Gewichtsklassen und lässt folgende Daten eintrage: A)
Vor- und Zuname, B) Geburtsjahrgang (international Geburtsdatum), Bundesland
(internationale Nationalität), D Vereins- bzw. Studioangehörigkeit, E)
Körpergewicht, F) Uhrzeit der Abwaage.
III. Er überwacht die Zeitlimits (national 1 Stunde, international 30
Minuten) zum Nachwiegen.
IV. Er überwacht die Vergabe der Startnummern (Auslosen) nach der
Abwaage und das Einsammeln der Startbücher.
V. Er übergibt die Startlisten sofort nach Fertigstellung dem (der)
Leiter(in) der Präsentation zur Rundeneinteilung und weiteren Bearbeitung durch
die Protokollführung.
VI. Er übergibt die Startbücher den Rechnern.
VII. Er überwacht die ordnungsgemäße Durchführung der Größenkontrolle bei
Wettkämpfen der Fitnessklassen.
b)
Der
Leiter der Tontechnik:
I. Er ist zuständig für alle Fragen und das reibungslose
Funktionieren der Musik- und Tontechnik (Mikrofone, Kassettenrekorder usw.)
II. Er überwacht das Einsammeln der Musikkassetten der Teilnehmer und
die Einhaltung der Wünsche der Teilnehmer beim Abspielen der Kassetten.
III. Er überwacht die Einhaltung der Zeitvorschriften beim Kürposing.
c)
Der
Leiter der Siegerehrung:
I. Er ist zuständig für alle Fragen der Siegerehrung.
II. Er sorgt für die Abwesenheit der Preisträger nach Rücksprache mit
dem (der) Leiter(in) der Präsentation.
III. Er führt nach Anweisung des Wettkampfleiters Ehrengäste zur
Durchführung der Preisverteilung.
IV. Er vergewissert sich, ob der Spreche der Veranstaltung alle
Unterlagen zur Ansage der Siegerehrung hat und stimmt mit diesem die
Reihenfolge der Siegerehrung ab.
d)
Der
Bühnenassistent:
Er sorgt dafür, dass die Teilnehmer der einzelnen
Kategorien zeitgerecht hinter der Bühne Aufstellung genommen haben und übergibt
diese an den (die) Leiter(in) der Präsentation.
§ 9 Der Hauptschiedsrichter:
1.
Bei allen
Bodybuilding Veranstaltungen in Österreich, ausgenommen Veranstaltungen lt. § 9
Abs. 4 ÖBBO muss der Verbandsvorstand des ÖABBV einen Hauptschiedsrichter
nominieren, der Mitglied des Verbandsvorstandes des ÖABBV sein muss (§ 14 Abs.
3 ÖBBO). Bei Ausfällen des HS ist laut § 10 Abs. 10 ÖABBO vorzugeben.
2.