
INTERNATION FEDERATION OF BODYBUILDING AND FITNESS
MEN´ S FITNESS
Artikel 1 – Allgemeines:
Men´ s Fitness wurde vom IFBB Exekutiv Komitee und vom IFBB Kongress als
neue Sportdisziplin am 27.11.2005 (Shanghai/China) anerkannt.
Artikel 2 – Kategorien:
In der Disziplin Men´ s Fitness gibt es gegenwärtig eine offene
Kategorie, die folgenden Kriterien unterworfen ist:
1.
Bis zu und einschließlich 170cm:
Körpergröße in cm – 100 (plus 1kg) = maximales
Gewicht in kg
2.
Bis zu
und einschließlich 175 cm:
Körpergröße in cm – 100 (+ 2kg) = maximales
Körpergewicht in kg
3.
Bis zu und einschließlich 180cm:
Körpergröße in cm – 100 (+ 3kg) = maximales
Körpergewicht in kg
4.
Über 180cm:
Körpergröße in cm – 100 (+ 4kg) = maximales
Körpergewicht in kg
Artikel 3 – Runden:
Men´ s Fitness besteht aus den folgenden Runden:
1.
Vorwahl:
Runde 1: Vierteldrehungen
2.
Vorwahl:
Runde 2: Fitnesskür
3.
Finale:
Runde 3: Fitnesskür und Vierteldrehungen
Artikel 4 – vorläufige
Beurteilung:
Eine vorläufige Beurteilung wird abgehalten, wenn mehr als 15 Athleten
am Start sind und wird wie folgt ausgeführt:
1.
Das
gesamte Line up wird in einer Linie in numerischer Reihenfolge auf die Bühne
gebracht.
2.
Das Line
up wird in zwei gleich großen Gruppen aufgeteilt, wobei eine Gruppe auf der
linken Seite der Bühne und die andere Gruppe auf der rechten Seite der Bühne
Aufstellung nimmt. Der mittlere Bereich der Bühne bleibt für die Vergleiche
frei.
3.
In
numerischer Reihenfolge und in Gruppen von nicht mehr als 5 Athleten
gleichzeitig, nehmen die Athleten in der Bühnenmitte Aufstellung und führen die
Vierteldrehungen aus.
4.
Nach
Beendigung der Vierteldrehungen nimmt das gesamte Line up in einer Linie in
numerischer Reihenfolge auf der Bühne Aufstellung, bevor die Athleten die Bühne
verlassen.
Artikel 5 – Bewertung der
vorläufigen Beurteilung:
Die Bewertung der vorläufigen Beurteilung wird wie folgt ausgeführt:
1.
Wenn
mehr als 21 Athleten am Start sind ermitteln die Kampfrichter die Top 15 in dem
sie ein „X“ neben der Nummer des Athleten anbringen.
2.
Wenn
zwischen 16 und 21 Athleten teilnehmen eliminieren die Kampfrichter 1-6
Athleten in dem sie ein „X“ neben deren Startnummer anbringen.
3.
Nur die
Top 15 Athleten steigen in die Runde 1 (Vierteldrehungen) auf.
4.
Die
Kampfrichter verwenden Formblatt Nr. 1; die Protokollführer und Rechner
verwenden Formblatt Nr. 2.
Artikel 6 – die Kleidung für
Runde 1 (Vierteldrehungen):
Die Bekleidung für Runde 1 (Vierteldrehungen) muss folgenden Kriterien
entsprechen:
1.
Schlicht
und lichtundurchlässig von der Machart
2.
Tief
schwarz von der Farbe
3.
Webstoff
als Material (kein Plastik, Gummi oder ähnliches Material
4.
Matt in
der Struktur (kein glänzendes Material)
5.
Keine
Verzierungen, Rüschen oder mit Schnüren eingefasste Ränder
6.
Die
Hosen müssen zumindest 15cm Breite an den Seiten aufweisen und müssen
mindestens die Hälfte des Gluteus Maximus und den gesamten vorderen Bereich
bedecken
7.
Kein
Schuhwerk
8.
Kein
Schmuck oder andere Accessoires ausgenommen Ehering
Artikel 7 – Präsentation der
Runde 1 (Vierteldrehungen):
Der Ablauf für die Durchführung der Runde 1 (Vierteldrehungen) ist folgender:
1.
Das
gesamte Line up wird auf die Bühne gerufen und nimmt in einer einzelnen Linie
in numerischer Reihenfolge Aufstellung.
2.
Das Line
up wird in zwei gleich großen Gruppen geteilt, wobei eine Gruppe auf der linken
Seite der Bühne und die andere Gruppe auf der rechten Seite der Bühne
Aufstellung nimmt. Der mittlere Bereich der Bühne bleibt für die Vergleiche
frei.
3.
In
numerischer Reihenfolge und in Gruppen von nicht mehr als 5 Athleten
gleichzeitig, werden die Gruppen angewiesen im Bereich der Bühnenmitte folgende
Vierteldrehungen auszuführen:
a)
Vierteldrehung
rechts
b)
Vierteldrehung
rückwärts
c)
Vierteldrehung
rechts
d)
Vierteldrehung
nach vorne
4.
Diese
anfängliche Gruppierung der Athleten und die Ausführung der Vierteldrehungen
dient den Kampfrichtern dazu in weiterer Folge auszuwählen welche Athleten sie
zu individuellen Vergleichen, die darauf folgen, heranziehen wollen.
5.
Die
Kampfrichter können nunmehr individuelle Vergleiche beim
Hauptschiedsrichter/Anweiser beantragen. Ein Vergleich muss mindestens 3 und
darf nicht mehr als 5 Athleten umfassen. Der Hauptschiedsrichter/Anweiser ist
berechtigt individuelle Anträge der Kampfrichter auf Durchführung von
Vergleichen erforderlichen Falls abzulehnen oder abzuändern-
6.
Alle
Vergleiche müssen in der Bühnenmitte und der Reihenfolge von links nach rechts
ausgeführt werden, wie dies von den Kampfrichtern beantragt wurde.
7.
Alle
Kampfrichter haben Anspruch auf Durchführung von zumindest eines von ihnen
beantragten Vergleiches. Ob zusätzliche Vergleiche zugelassen werden
entscheidet der Hauptschiedsrichter/Anweiser.
8.
Alle
Athleten müssen sich mindestens einem Vergleich unterziehen.
9.
Nach
Abschluss des letzten Vergleiches nehmen die Athleten im Line up Aufstellung
und zwar in numerischer Reihenfolge, bevor sie die Bühne verlassen.
Artikel 8 – Bewertung der Runde
1 (Vierteldrehungen):
Die Bewertung der Runde 1 hat wie folgt zu erfolgen:
1.
Jeder
Kampfrichter vergibt an jeden Athleten eine individuelle Platzierung, wobei er
sicherzustellen hat, dass nicht zwei oder mehrere Athleten dieselbe Platzziffer
erhalten.
2.
Bei neun
Kampfrichtern werden die beiden höchsten und die beiden niedrigsten Wertungen
eliminiert. Die verbleibenden Wertungen werden summiert und ergeben das Runde 1
Zwischenergebnis und die Runde 1 Platzierung.
3.
Die
Kampfrichter verwenden Formular Nr. 3, die Protokollführer und Rechner
verwenden Formular Nr. 5.
4.
Die Top
15 Athleten steigen in Runde 2 (Fitnesskür) auf.
Hinweis: Gleichstände im Runde 1 Zwischenergebnis
müssen nicht unmittelbar aufgelöst werden, da das Zwischenergebnis mit dem
Runde 2 Zwischenergebnis summiert werden muss, um das Vorwahlzwischenergebnis
und die Vorwahlplatzierung zu errechnen. Gleichstände im
Vorwahlzwischenergebnis werden unter Heranziehung des Runde 1 Ergebnisses des
Athleten aufgelöst.
Artikel 9 – Beurteilung der
Runde 1 (Vierteldrehungen):
Runde 1 (Vierteldrehungen) wird nach folgenden Kriterien beurteilt:
1.
Der
Kampfrichter muss zunächst den Gesamteindruck der männlichen athletischen
Erscheinung des Körpers beurteilen. Diese Beurteilung muss beim Kopf des
Athleten beginnen und sich abwärts erstrecken, in dem der gesamte Körper
beurteilt wird. Die Beurteilung beginnt beim Gesamteindruck des Körpers und
soll die Haartracht und die Gesichtszüge miteinbeziehen. Die gesamte
athletische Muskelentwicklung, die Präsentation eines ausgewogenen, symmetrisch
entwickelten Körpers, der Zustand der Haut und die Hauttönung und die Fähigkeit
des Athleten sich selbstbewusst zu präsentieren sind zu berücksichtigen.
2.
Der Körper
soll mit Rücksicht auf den gesamten Muskeltonus erzielt durch athletische
Anstrengung beurteilt werden. Die Muskelgruppen sollen eine runde und feste
Erscheinungsform mit einem geringen Grad an Körperfett haben. Der Körper soll
weder exzessiv muskulös noch exzessiv schlank sein.
3.
Die
Beurteilung soll die Straffheit und die Tönung der Haut miteinbeziehen. Die
Haut soll eine glatte und gesunde Erscheinungsform haben.
4.
Die
Beurteilung des Körpers des Athleten durch den Kampfrichter soll die gesamte
Präsentation des Athleten umfassen von dem Moment als er die Bühne betritt bis
zu dem Moment, zu dem er die Bühne verlässt. Zu jeder Zeit muss der
Fitnessathlet mit dem Schwerpunkt eines gesunden, fiten, athletisch aussehenden
Körpers in einem attraktiv präsentierten Gesamtpaket beurteilt werden.
Artikel 10 – Bekleidung für
Runde 2 (Fitnesskür):
Die Bekleidung für runde 2 (Fitnesskür) muss den folgenden Kriterien entsprechen:
1.
Badehosen
oder Shorts, die mindestens 15cm Breite auf der Seite aufweisen müssen und
mindestens die Häfte des Gluteus Maximus und den gesamten vorderen Bereich
bedecken müssen. Dies ist die Mindestbekleidung.
2.
Farbe,
Material, Struktur der Bekleidung kann vom Athleten frei gewählt werden.
3.
Sportschuhe
können getragen werden, dies obliegt aber der Entscheidung des Athleten.
4.
Ausgenommen
eines Eheringes dürfen weder Schmuck noch andere Accessoires getragen werden.
5.
Sponsorenlogos
dürfen an der Wettkampfkleidung für die Posingkür angebracht werden.
6.
Die
Verwendung von Props ist verboten.
7.
Dem
Athleten ist es verboten während der Kür jeglichen Teil seiner
Wettkampfbekleidung auszuziehen. Der Oberkörper muss mindestens mit einem
Tanktop (Trägerleibchen) bekleidet sein.
Artikel 11 – Präsentation der
Runde 2 (Fitnesskür):
Runde 2 (Fitnesskür) wird wie folgt präsentiert:
1.
Jeder
Athlet wird in numerischer Reihenfolge zur Absolvierung seiner Fitnesskür nach
einer von ihm frei gewählten Musik auf die Bühne gerufen. Die Länge der
Fitnesskür beträgt maximal 90 Sekunden.
2.
Jeder
Athlet wird mit Startnummer, Name und Land vorgestellt.
Artikel 12 – Bewertung der
Runde 2 (Fitnesskür):
Die Wertung der Runde 2 (Fitnesskür) wird nach folgenden Kriterien
ausgeführt:
1.
Jeder
Kampfrichter vergibt an jeden Athleten eine individuelle Platzierung, wobei er
sicherzustellen hat, dass nicht zwei oder mehrere Athleten dieselbe Platzierung
erhalten.
2.
Bei neun
Kampfrichtern werden die beiden höchsten und die beiden niedrigsten Wertungen
eliminiert. Die verbleibenden Wertungen werden summiert und ergeben das Runde 2
Zwischenergebnis.
3.
Das
Runde 2 Zwischenergebnis wird dem Runde 1 Zwischenergebnis hinzugezählt und
ergibt das Vorwahlzwischenergebnis und die Vorwahlplatzierung.
4.
Gleichstände
im Runde 2 Zwischenergebnis müssen nur aufgelöst werden, wenn nach Punkt 3.
oben ein Gleichstand im Vorwahlzwischenergebnis vorliegt. Gleichstände im
Vorwahlzwischenergebnis werden dadurch aufgelöst, dass das Runde 1
Zwischenergebnis als maßgeblich herangezogen wird, wenn auch in diesem
Zwischenergebnis (Runde 1 Zwischenergebnis) ein Gleichstand vorliegt, wird
dieser unter Anwendung der relativen Platzierungsmethode unter Heranziehung der
Runde 1 Ergebnisse aufgelöst.
5.
Die
Kampfrichter verwenden Formblatt Nr. 3b. Die Protokollführer und Rechner
verwenden Formblatt Nr. 5.
6.
Die Top
5 Finalisten steigen in das Finale auf.
Artikel 13 – Bewertung Runde 2
(Fitnesskür):
Runde 2 (Fitnesskür) wird nach folgenden Kriterien bewertet:
1.
Jeder
Kampfrichter muss die Kür mit Rücksicht auf Stil, Persönlichkeit, athletischer
Koordination und Gesamtleistung beurteilen. Die Kampfrichter müssen Kraft und
Flexibilitätsbewegungen sowie gymnastische Bewegungen beurteilen. Die Kür kann
Aerobics, Tanz, Gymnastik oder andere Demonstrationen des athletischen Talents
umfassen. Es gibt keine vorgeschriebenen Bewegungen.
2.
Die
Verwendung von Props ist verboten. Die Kampfrichter haben zu beachten, dass
während dieser Runde nur die Kür und nicht der Körper bewertet wird.
Artikel
14 – Runde 3 (Allgemeines):
Nur die Top 5 Finalisten von der Vorwahl steigen in
das Finale auf, welches aus einer Runde besteht wie folgt:
Artikel 15 – Bekleidung für Runde
3:
Die Bekleidung für Runde 3 muss den folgenden Kriterien entsprechen:
Runde 3, Durchgang eins, (Fitnesskür) – dieselbe Bekleidung wie in
Artikel 10 beschrieben.
Runde 3, zweiter Durchgang (Vierteldrehungen) – gleiche Bekleidung wie
in Artikel 6 beschrieben.
Artikel 16 – Präsentation der
Runde 3, erster Durchgang (Fitnesskür):
Der Ablauf für die Durchführung der Runde 3, erster Durchgang
(Fitnesskür) ist folgender:
1.
Jeder
Athlet wird in numerischer Reihenfolge auf die Bühne gerufen um die Fitnesskür
zu einer von ihm frei gewählten Musik zu präsentieren. Die Länge der Kür
beträgt maximal 60 Sekunden.
2.
Jeder
Athlet wird mit Nummer, Name und Land vorgestellt.
Artikel 17 – Präsentation der
Runde 3, zweiter Durchgang (Vierteldrehungen):
Der Ablauf für die Durchführung der Runde 3, zweiter Durchgang
(Vierteldrehungen) ist folgender:
1.
Die Top
5 Finalisten werden auf die Bühne gerufen und nehmen in numerischer Reihenfolge
in einer Linie Aufstellung.
2.
Die
Athleten werden als eine Gruppe zur Durchführung der 4 Vierteldrehungen
angewiesen.
3.
Der
Hauptschiedsrichter/Anweiser kann nach seinem Gutdünkem die Gruppe dazu
anweisen die Vierteldrehungen auf der linken Seite, der rechten Seite und auch
in der Mitte der Bühne auszuführen.
4.
Nach der
Beendigung der Vierteldrehungen verlassen die Athleten die Bühne.
Artikel 18 – Bewertung der
Runde 3:
Die Bewertung der Runde 3 wird wie folgt ausgeführt:
1.
Die
Fitnesskür (Runde 3, erster Durchgang) und die Vierteldrehungen (Runde 3,
zweiter Durchgang) werden als eine einzige Runde bewertet, wobei beiden
Durchgängen die gleiche Bedeutung (das gleiche Gewicht) zukommt.
2.
Jeder
Kampfrichter vergibt an jeden Athleten eine individuelle Platzierung, wobei er
dafür Sorge zu tragen hat, dass nicht zwei oder mehrere Athleten dieselbe
Platzierung erhalten.
3.
Bei neun
Kampfrichtern werden die beiden höchsten und die beiden niedrigsten Wertungen
eliminiert. Die verbleibenden Wertungen werden zum Runde 3 Zwischenergebnis
summiert.
4.
Das
Runde 3 Zwischenergebnis wird dem Vorwahl Zwischenergebnis hinzugerechnet und
ergibt das Finale Zwischenergebnis und die Finalplatzierung.
5.
Gleichstände
im Runde 3 Zwischenergebnis müssen nur aufgelöst werden, wenn nach Punkt 4.
oben ein Gleichstand im Finaleergebnis vorliegt. Gleichstände im Finaleergebnis
werden unter Anwendung der relativen Platzierungsmethode unter Heranziehung des
Finalergebnisses des Athleten aufgelöst.
6.
Die
Kampfrichter verwenden Formblatt Nr. 6; die Protokollführer und Rechner
verwenden Formblatt Nr. 5.
Artikel 19 – Beurteilung der Runde
3:
Runde 3 wird nach denselben Kriterien beurteilt wie in Artikel 13
(Fitnesskür) und Artikel 9 (Vierteldrehungen) dargelegt.