
INTERNATIONAL
FEDERATION OF BODYBUILDING & FITNESS
MEN´
S CLASSIC BODYBUILDING
(Männer Classic Bodybuilding)
Auszug aus dem IFBB
Rule Book 2006 Edition (Übersetzung)
I. Allgemeines:
Die Disziplin Männer Classic Bodybuilding wurde durch das IFBB Exekutiv
Komitee und den IFBB Kongress als neue Sportdisziplin am 27.11.2005
(Shanghai/China) anerkannt. Die Disziplin Classic Bodybuilding entspricht dem
weltweit immer stärker werdenden Trend Wettkämpfe für Männer zu veranstalten,
die anders als Bodybuilder mit dem heute üblichen Leistungsstandard, einen
weniger muskulösen, dafür aber athletischen und ästhetisch gefälligeren Körper
aufweisen.
II. Kategorien:
In der Disziplin
Classic Bodybuilding gibt es folgende 3 Kategorien:
1.
Bis zu und einschließlich 170cm Körpergröße:
Maximales Gewicht in kg = Körpergröße in cm – 100 (maximal + 2kg
Toleranz)
Zum Beispiel: Darf ein Athlet der 170cm groß ist maximal 72kg wiegen.
2.
Bis zu und einschließlich 178cm Körpergröße:
Maximales Gewicht in kg = Körpergröße in cm – 100 (maximal + 4kg
Toleranz)
Zum Beispiel: Ein Athlet der 178cm groß ist darf maximal 82kg wiegen.
3.
Über 178cm Körpergröße:
Maximales Gewicht in kg = Körpergröße in cm – 100 (maximal + 6kg
Toleranz)
Zum Beispiel: Ein Athlet der 184 cm groß ist darf maximal 90 kg wiegen.
Hinweis: Wenn
ein Athlet die vorgeschriebenen Kriterien der Körpergröße/des Gewichtes nicht
erfüllt, ist er disqualifiziert.
II. Bewertungsrunden:
Männer Classic
Bodybuilding besteht aus den folgenden 3 Runden:
1.
Vorwahl:
Vierteldrehungen und Pflichtposen
2.
Finale:
Runde 2 – Posingkür
3.
Finale:
Runde 3 – Pflichtposen und Pose down
III. Vorläufige Beurteilung:
Eine vorbereitende Beurteilung wird abgehalten, wenn mehr als 15
Athleten in einer Klasse sind und wird wie folgt ausgeführt:
Unter der Anleitung des Hauptschiedsrichters/Anweisers:
1.
Wird das
gesamte Line up auf die Bühne gebracht und nimmt in numerischer Reihenfolge in
einer Reihe nebeneinander Aufstellung.
2.
Wird das
Line up in zwei gleich große Gruppen aufgeteilt und so auf der Bühne
positioniert, dass die eine Gruppe auf der linken Seite und die andere Gruppe
auf der rechten Seite der Bühne Aufstellung nimmt. Der mittlere Bereich der Bühne
bleibt für die Vergleiche frei.
3.
Wird
numerischer Reihenfolge und in Gruppen von nicht mehr als 5 Athleten
gleichzeitig jede Gruppe angewiesen im Bereich der Bühnenmitte folgende 4
Pflichtposen auszuführen:
a)
Doppelbizeps
von vorne
b)
Seitliche
Brust
c)
Doppelbizeps
von hinten
d)
Bauch
und Beine
4.
Nimmt
der Beendigung der Pflichtposen das gesamte Line up wiederum in einer Reihe in
numerischer Reihenfolge auf der Bühne Aufstellung, bevor die Athleten die Bühne
verlassen.
IV. Bewertung der
vorläufigen Beurteilung:
Die Bewertung für die vorläufige Beurteilung wird wie folgt ausgeführt:
1.
Bei mehr
als 21 Athleten wählen die Kampfrichter die Top 15 dadurch aus, dass sie ein
„X“ neben die Startnummer des Athleten auf ihren Wertungszettel anbringen.
2.
Beträgt
die Anzahl der Athleten zwischen 16 und 21 sind die zu eliminierenden 1-6
Athleten zu kennzeichnen, in dem ein „X“ neben der Startnummer der betreffenden
Athleten auf den Wertungszettel angebracht wird.
3.
Nur die
Top 15 Athleten steigen in die Runde 1 auf.
4.
Die
Kampfrichter verwenden Formblatt Nr. 1, die Protokollführer und Rechner
verwenden Formblatt Nr.2.
IV. Bekleidung für Runde 1
(Vierteldrehungen und Pflichtposen):
In Runde 1 müssen die Teilnehmer mit einer Posinghose bekleidet sein,
welche folgenden Anforderungen entsprechen muss:
1.
Schlicht
und lichtundurchlässig von der Machart
2.
Tief
schwarz in der Farbe
3.
Gewebter
Stoff vom Material her (kein Plastik, Gummi oder anderes Material)
4.
Matt in
der Struktur (kein glänzendes Material)
5.
Keine
Ornamente, Rüschen, Schnüren und/oder Einfassungen
6.
Mindestens
2cm breit an den Seiten und mindestens die Hälfte des Gluteus Maximus und des
gesamten Frontbereiches bedeckend
7.
Kein Schuhwerk
8.
Kein
Schmuck oder andere Accessoires, ausgenommen Ehering
IV. Präsentation der Runde 1 (Vierteldrehungen und Pflichtposen):
Runde 1 wird wie folgt ausgeführt:
Nach Anweisung des Hauptschiedsrichters/Anweisers:
1.
Wird das
gesamte Line up auf die Bühne gerufen und nimmt in einer Linie in numerischer
Reihenfolge nebeneinander Aufstellung.
2.
Wird das
Line up in zwei gleich große Gruppen aufgeteilt, wobei eine Gruppe auf der
linken Seite der Bühne und die andere Gruppe auf der rechten Seite der Bühne
Aufstellung nimmt. Der mittlere Bereich der Bühne bleibt für die Vergleiche
frei.
3.
Werden
in numerischer Reihenfolge und in Gruppen von nicht mehr als 5 Athleten
gleichzeitig, Gruppen zur Bühnenmitte geführt, um die folgenden Vierteldrehungen
auszuführen:
a)
Vierteldrehung
rechts
b)
Vierteldrehung
rückwärts
c)
Vierteldrehung
rechts
d)
Vierteldrehung
nach vorne
4.
Diese
anfängliche Gruppierung der Athleten und Ausführung der Vierteldrehungen soll
den Kampfrichtern dazu dienen jene Athleten zu bestimmen, die später in den
Pflichtposen verglichen werden.
5.
Die
Kampfrichter können nunmehr individuelle Vergleiche in den Pflichtposen beim
Hauptschiedsrichter/Anweiser beantragen. Pro Vergleich sind mindestens 3 aber
nicht mehr als 5 Athleten zulässig. Der Hauptschiedsrichter/Anweiser ist
berechtigt erforderlichen Falls den Antrag auf Durchführung eines individuellen
Vergleiches abzulehnen oder abzuändern.
6.
Alle
individuellen Vergleiche müssen in der Bühnenmitte und in jener Reihenfolge,
von links nach rechts, ausgeführt werden, wie dies von den Kampfrichtern
beantragt wird.
7.
Jeder
Kampfrichter hat das Recht die Durchführung zumindest eines individuellen
Vergleiches zu verlangen. Jegliche zusätzliche Vergleichsanträge können vom
Hauptschiedsrichter/Anweiser abgelehnt werden.
8.
Alle
Athleten müssen zumindest in einem Vergleich vertreten sein.
9.
Nach
Beendigung des letzten Vergleiches wird das gesamte Line up wiederum in einer
Linie in numerischer Reihenfolge nebeneinander zur Aufstellung gebracht, bevor
die Athleten die Bühne verlassen.
10.
Die 7
Pflichtposen lauten:
a)
Doppelbizeps
von vorne
b)
Latissimus
von vorne
c)
Seitliche
Brust
d)
Doppelbizeps
von hinten
e)
Latissimus
von hinten
f)
Seitlicher
Trizeps
g)
Bauch
und Beine
VII. Bewertung der Runde 1
(Vierteldrehungen und Pflichtposen):
Die Bewertung der Runde 1 wird wie folgt ausgeführt:
1.
Jeder
Kampfrichter vergibt für jeden Athleten eine individuelle Platzierung, wobei er
sicher zu stellen hat, dass nicht zwei oder mehrere Athleten die selber Platzziffer
erhalten.
2.
Bei neun
Kampfrichter werden die zwei höchsten und die zwei niedrigsten Wertungen
eliminiert. Die übrigen Platzziffern werden summiert und ergeben das
Zwischenergebnis für Runde 1 und die Platzierung für Runde 1.
3.
Gleichstände
im Runde 1 Zwischenergebnis werden unter Anwendung der relativen
Platzierungsmethode aufgelöst.
4.
Die
Kampfrichter verwenden Formular Nr. 3, die Protokollführer und Rechner verwenden
Formblatt Nr. 5.
5.
Die Top
5 Athleten steigen in das Finale (Runde 2 und Runde 3) auf.
VIII. Bewertungskriterien
für Runde 1 (Vierteldrehungen und Pflichtposen):
Runde 1 wird nach folgenden Kriterien beurteilt:
1.
Der
Kampfrichter soll zunächst den Gesamteindruck des athletischen männlichen
Körpers beurteilen. Diese Beurteilung beginnt beim Kopf und erstreckt sich
abwärts in dem der gesamte Körper zur Beurteilung herangezogen wird. Die
Beurteilung beginnt mit einer Bewertung des generellen Eindrucks des Körpers
und soll auch die Haartracht und die Gesichtszüge erfassen. Sie soll ferner die
athletische Entwicklung der Muskulatur erfassen, die Präsentation eines
ausgewogenen, symmetrisch entwickelten Körpers. Zu beurteilen sind der Zustand
und die Tönung der Haut sowie die Fähigkeit des Athleten sich auf der Bühne
selbstbewusst zu präsentieren.
2.
Während
der Vergleiche in den Pflichtposen muss der Kampfrichter zunächst die in der
jeweiligen Pflichtpose präsentierte Muskelgruppe beurteilen. Der Kampfrichter soll
danach den gesamten Körper beurteilen und zwar beginnend vom Kopf abwärts in
dem er jede Körperpartie betrachtet und beurteilt, wobei es auf den
Gesamteindruck ankommt und der Muskelmasse, der ausgewogenen Körperentwicklung,
der Muskeldichte und der Definition Beachtung zu schenken ist. Die Beurteilung,
welche von oben nach unten zu erfolgen hat, muss den Kopf, das Genick, die
Schultern, die Brust, die Arme (Oberarme und Unterarme), die Vorderseite des
Rumpfes bezüglich Pectoralis, Einschnitt zwischen Pectoralis und Deltoideus,
Bauchmuskeln, Taille, Oberschenkel, Beine, Waden und Füße erfassen. Dieselbe Prozedur
gilt für die Rückenposen und soll den oberen und unteren Trapezius, den Teres
major und minus, den Infraspinatus, die Rückenstrecker, die Gluteusmuskelgruppe,
die Beinbizepsmuskelgruppe auf der Rückseite der Oberschenkel, die Waden und
die Füße umfassen. Eine detaillierte Beurteilung der einzelnen Muskelgruppen
soll während der Vergleichsposen angestellt werden, während welcher der
Kampfrichter die Muskeln hinsichtlich Muskelschärfe, Dichte und Definition
beurteilen muss, wobei er gleichzeitig die gesamte ausgewogene
Körperentwicklung des Athleten überprüfen muss. Die Wichtigkeit der
Vergleichsposen muss besonders hervorgehoben werden, denn diese Vergleiche
sollen dem Kampfrichter dabei helfen zu entscheiden welcher Athlet den besseren
Körper bezogen auf ausgewogene athletische Entwicklung, Muskeldichte und
Definition hat.
3.
Der
Körper soll nach dem Grad des gesamtheitlichen Muskeltonus erzielt durch
athletische Anstrengung beurteilt werden. Die Muskelgruppen sollen eine runde
und feste Erscheinungsform mit einem geringen Grad von Körperfett haben.
4.
Die
Beurteilung soll die Straffheit der Haut und die Hauttönung mit in Betracht
ziehen. Die Beschaffenheit der Haut soll glatt und gesund erscheinen. Die
Beurteilung des Körpers des Athleten durch den Kampfrichter soll die gesamte
Präsentation des Athleten mitumfassen, von dem Moment als er die Bühne betritt
bis zu dem Moment, wo er die Bühne verlässt. Zu jeder Zeit muss der Athlet mit
dem Schwerpunkt auf einen gesunden, fiten, athletisch aussehenden, muskulösen
Körper im Sinne eines in attraktiver Form präsentierten Gesamtparketes
beurteilt werden.
IX. Bekleidung für Runde 2
(Posingkür):
Die Bekleidung für Runde 2 ist Posinghose, welche folgenden Kriterien
entsprechen muss:
1.
Farbe,
Material, Struktur kann frei gewählt werden
2.
Keine
Verzierungen, Rüschen, Laschen, Ränder und/oder Einfassungen
3.
Die
Posinghose muss an der Seite mindestens 2cm breit sein und muss mindestens die
Hälfte des Gluteus Maximus und den gesamten Bereich der Vorderseite bedecken
4.
Kein
Schuhwerk
5.
Schmuck
und andere Accessoires ausgenommen ein Ehering sind nicht erlaubt
6.
Keine
Props
X. Präsentation der Runde 2
(Posingkür):
Nur die Top 5 Athleten der Runde 1 steigen in die Runde 2 auf. Runde 2
wird nach Anweisung des Hauptschiedsrichters/Anweisers wie folgt ausgeführt:
1.
Die Top
5 Finalisten werden auf die Bühne gebracht, nehmen in einer Linie in
numerischer Reihenfolge nebeneinander Aufstellung und werden mit Startnummer,
Name und Land vorgestellt. Die Athleten verlassen dann die Bühne um sich auf
die Posingkür vorzubereiten.
2.
Jeder
Athlet wird nach der numerischen Reihenfolge nebeneinander auf die Bühne
gerufen und absolviert seine Posingkür zu frei gewählter Musik. Die maximale
Länge der Kür beträgt 60 Sekunden.
XI. Bewertung der Runde 2
(Posingkür):
Die Bewertungen für Runde 1 werden nur dazu benutzt die Athleten von
Platz 1 bis Platz 15 zu platzieren und legen nur die Top 5 Finalisten fest,
welche dann in die Runden 2 und 3 aufsteigen. Die Top 5 Finalisten starten im
Finale mit 0 Punkten. Die Bewertung der Runde 2 wird wie folgt ausgeführt:
1.
Jeder
Kampfrichter vergibt an jeden Athleten eine individuelle Platzierung, wobei er
dafür Sorge zu treffen hat, dass nicht zwei oder mehrere Athleten dieselbe
Platzziffer erhalten.
2.
Bei neun
Kampfrichtern werden die beiden höchsten und die beiden niedrigsten Wertungen
eliminiert. Die übrigen Platzziffern werden summiert und ergeben das Runde 2
Zwischenergebnis.
3.
Die
Kampfrichter verwenden Formular Nr. 6; die Protokollführer und Rechner
verwenden das Formblatt Nr. 5.
Hinweis: Es besteht keine Notwendigkeit dazu
unmittelbar Gleichstände im Runde 2 Zwischenergebnis zu eliminieren, da dieses
zum Runde 3 Zwischenergebnis hinzu zu zählen ist und das Endergebnis ergibt.
XII. Bewertung der Runde 2 (Posingkür):
Runde 2 ist nach den folgenden Kriterien zu bewerten:
1.
Bei der
Beurteilung der Posingkür hat der Kampfrichter die gesamte Darbietung mit
Rücksicht auf Muskulösität, Definition, Persönlichkeit, Stil und athletische
Koordination zu prüfen. Der Kampfrichter muss prüfen, ob eine geschmeidige,
artistische und gut choreographierte Kür vorliegt, welche jegliche Art von
Posen umfassen kann. Die Kür muss allerdings zwingend die Pflichtposen
umfassen. Der Kampfrichter muss auch Zwischenposen einnehmen um die muskulöse
Entwicklung seines Körpers darzubieten. Es ist verboten, dass sich der Athlet
flach auf die Bühne legt, die so genannte „Moon“ – Pose ausführt und/oder die
Posingbekleidung verschiebt, sodass der Gluteus Maximus oder die obere
Innenseite des Quadrizeps sichtbar wird.
2.
Die
Verwendung von „Props“ ist verboten. Die Kampfrichter werden daran erinnert,
dass sie während dieser Runde nicht nur die Kür, sondern auch den Körper
bewerten müssen.
XIII. Bekleidung für Runde
3 (Pflichtposen und Pose down):
Die Bekleidung für Runde 3 entspricht jener der Runde 2.
XV. Präsentation der Runde 3
(Pflichtposen und Pose down):
Runde 3 wird nach Anweisung des Hauptschiedsrichters/Anweisers wie folgt
ausgeführt:
1.
Die Top
5 Finalisten werden auf die Bühne gebracht und nehmen in einer Linie in
numerischer Reihenfolge nebeneinander Aufstellung. Danach werden sie angewiesen
die 7 Pflichtposen gleichzeitig in einer Gruppe durchzuführen und zwar zunächst
in der Mitte, dann auf der linken und dann auf der rechten Seite der Bühne.
2.
Die Top
5 Finalisten absolvieren so dann ein Posedown in der Dauer von 60 Sekunden nach
einer Musik, die vom Organisator des Wettkampfes auszuwählen ist.
3.
Nach dem
Posedown nehmen die 5 Finalisten in einer Linie in numerischer Reihenfolge nebeneinander
Aufstellung, bevor sie die Bühne verlassen.
XV. Bewertung der Runde 3
(Pflichtposen und Pose down):
Die Bewertung der Runde 3 wird wie folgt ausgeführt:
1.
Nur die
Pflichtposen werden bewertet. Das Posedown wird nicht bewertet.
2.
Jeder
Kampfrichter vergibt an jeden Athleten eine individuelle Platzierung, wobei er
sicherzustellen hat, dass nicht zwei oder mehrere Athleten dieselbe Platzziffer
erhalten.
3.
Bei neun
Kampfrichtern werden die beiden höchsten und die beiden niedrigsten
Platzziffern eliminiert. Die übrigen Platzziffern werden summiert und ergeben
das Runde 3 Zwischenergebnis.
4.
Das
Runde 3 Zwischenergebnis wird dem Runde 2 Zwischenergebnis hinzugezählt und
ergibt als Summe das Endergebnis und die Endplatzierung.
5.
Gleichstände
im Endergebnis werden dadurch aufgelöst, dass das Runde 3 Zwischenergebnis
ausschlaggebend ist.
6.
Die
Kampfrichter verwenden Formular Nr. 6. Die Protokollführer und Rechner verwenden
Formblatt Nr. 5.
XVI. Beurteilung der Runde 3
(Pflichtposen und Pose down):
Runde 3 wird nach den selben Kriterien wie Runde 1 bewertet.